14.12.2020, 13:25
Ich bin schon länger am grübeln die genaue Abgrenzung der Gesetze zu ziehen.
Die Konzentrationswirkung des BImSchG ist mir lediglich bekannt, doch nicht die genaue Bedeutung davon... awann genau hab ich eine Genehmigung nach BImSchG und wann nach Landesbaurecht?
Ich hatte bisher nur BauGB Klausuren, in denen mal Lärm im Nachbarschutz nach BImSchG über 15 BauNVO in der Baugenehmigung berücksichtigt wurde (TA-Lärm Fälle).
Hatte aber noch nie ne reine BImSchG Klausur.
Woran erkenne ich eine solche/ wie grenze ich ab.
Die Konzentrationswirkung des BImSchG ist mir lediglich bekannt, doch nicht die genaue Bedeutung davon... awann genau hab ich eine Genehmigung nach BImSchG und wann nach Landesbaurecht?
Ich hatte bisher nur BauGB Klausuren, in denen mal Lärm im Nachbarschutz nach BImSchG über 15 BauNVO in der Baugenehmigung berücksichtigt wurde (TA-Lärm Fälle).
Hatte aber noch nie ne reine BImSchG Klausur.
Woran erkenne ich eine solche/ wie grenze ich ab.