22.12.2020, 18:53
(22.12.2020, 18:38)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:29)Gast schrieb:(21.12.2020, 11:49)Gast schrieb: Es wäre höchst interessant zu wissen, wie sich hessische Rechtsreferendare in dieser Frage letztlich entschieden haben und warum. Ich habe das Gefühl, dass diese sich noch nicht wirklich geäußert haben.
Ich bin hessischer Rechtsreferendar und habe mich für die PKV entschieden, weil ich nicht gerne das dreifache zahle und mich gesundheitlich fit fühle und sowieso selten zum Arzt muss.
Das ist eine verständliche Entscheidung. Weißt du schon sicher, dass du später Richter/StA/Beamter wirst oder ein hohes Gehalt als Anwalt beziehen wirst? Mit Blick auf die Zukunft, den nur schwer möglichen Wechsel zurück in die GKV und die als Rentner (also nicht als Pensionär) hohen Beiträge in der PKV habe ich leider weiterhin bedenken, mich jetzt auf die PKV festzulegen. Für das Ref sind die viel günstigeren Beiträge der PKV verlockend, danach ist die PKV nur als Beamter oder als Sehr-sehr-gut-Verdiener vorteilhaft - so meine Befürchtung.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal, warum das schwer werden sollte, wieder zu wechseln. Ich dachte immer, man ist verpflichtet, in die GKV zu gehen und diese ist verpflichtet, einen aufzunehmen, außer man ist eben Beamter oder verdient über 6Xk im Jahr. Ich habe dazu auch über Google nichts gefunden, außer dass man eben unter die 6Xk kommen muss. Hinsichtlich der Beitragshöhe kann ich mir nicht vorstellen, 9k im Jahr an die GKV zu zahlen, sollte ich über die 6Xk kommen. Im Alter wird der PKV Beitrag zwar höher, aber wenn man mit 6Xk in das Berufsleben einsteigt, dann mache ich mir auch keine Sorgen über regelmäßige Gehaltserhöhungen, die die Erhöhung der PKV Beiträge abfedern.
Ich halte es auch nicht für unwahrscheinlich, so viel zu verdienen (Raum Frankfurt). In Nordhessen - oder wenn man gar Richtung Ost-/Norddeutschland umzieht - könnte es vielleicht schwieriger werden, auf so ein Einstiegsgehalt zu kommen.
22.12.2020, 19:31
(22.12.2020, 18:53)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:38)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:29)Gast schrieb:(21.12.2020, 11:49)Gast schrieb: Es wäre höchst interessant zu wissen, wie sich hessische Rechtsreferendare in dieser Frage letztlich entschieden haben und warum. Ich habe das Gefühl, dass diese sich noch nicht wirklich geäußert haben.
Ich bin hessischer Rechtsreferendar und habe mich für die PKV entschieden, weil ich nicht gerne das dreifache zahle und mich gesundheitlich fit fühle und sowieso selten zum Arzt muss.
Das ist eine verständliche Entscheidung. Weißt du schon sicher, dass du später Richter/StA/Beamter wirst oder ein hohes Gehalt als Anwalt beziehen wirst? Mit Blick auf die Zukunft, den nur schwer möglichen Wechsel zurück in die GKV und die als Rentner (also nicht als Pensionär) hohen Beiträge in der PKV habe ich leider weiterhin bedenken, mich jetzt auf die PKV festzulegen. Für das Ref sind die viel günstigeren Beiträge der PKV verlockend, danach ist die PKV nur als Beamter oder als Sehr-sehr-gut-Verdiener vorteilhaft - so meine Befürchtung.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal, warum das schwer werden sollte, wieder zu wechseln. Ich dachte immer, man ist verpflichtet, in die GKV zu gehen und diese ist verpflichtet, einen aufzunehmen, außer man ist eben Beamter oder verdient über 6Xk im Jahr. Ich habe dazu auch über Google nichts gefunden, außer dass man eben unter die 6Xk kommen muss. Hinsichtlich der Beitragshöhe kann ich mir nicht vorstellen, 9k im Jahr an die GKV zu zahlen, sollte ich über die 6Xk kommen. Im Alter wird der PKV Beitrag zwar höher, aber wenn man mit 6Xk in das Berufsleben einsteigt, dann mache ich mir auch keine Sorgen über regelmäßige Gehaltserhöhungen, die die Erhöhung der PKV Beiträge abfedern.
Ich halte es auch nicht für unwahrscheinlich, so viel zu verdienen (Raum Frankfurt). In Nordhessen - oder wenn man gar Richtung Ost-/Norddeutschland umzieht - könnte es vielleicht schwieriger werden, auf so ein Einstiegsgehalt zu kommen.
Es ist auch nicht schwer zu wechseln, keine Ahnung woher einige diese Fehlinformation hier nehmen. Mein Bruder war Beamtenanwärter bei dir Polizei, hat nach seiner Ausbildung jedoch was komplett anderes gemacht und konnte problemlos zurück in die GKV wechseln.
22.12.2020, 19:37
(22.12.2020, 18:53)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:38)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:29)Gast schrieb:(21.12.2020, 11:49)Gast schrieb: Es wäre höchst interessant zu wissen, wie sich hessische Rechtsreferendare in dieser Frage letztlich entschieden haben und warum. Ich habe das Gefühl, dass diese sich noch nicht wirklich geäußert haben.
Ich bin hessischer Rechtsreferendar und habe mich für die PKV entschieden, weil ich nicht gerne das dreifache zahle und mich gesundheitlich fit fühle und sowieso selten zum Arzt muss.
Das ist eine verständliche Entscheidung. Weißt du schon sicher, dass du später Richter/StA/Beamter wirst oder ein hohes Gehalt als Anwalt beziehen wirst? Mit Blick auf die Zukunft, den nur schwer möglichen Wechsel zurück in die GKV und die als Rentner (also nicht als Pensionär) hohen Beiträge in der PKV habe ich leider weiterhin bedenken, mich jetzt auf die PKV festzulegen. Für das Ref sind die viel günstigeren Beiträge der PKV verlockend, danach ist die PKV nur als Beamter oder als Sehr-sehr-gut-Verdiener vorteilhaft - so meine Befürchtung.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal, warum das schwer werden sollte, wieder zu wechseln. Ich dachte immer, man ist verpflichtet, in die GKV zu gehen und diese ist verpflichtet, einen aufzunehmen, außer man ist eben Beamter oder verdient über 6Xk im Jahr. Ich habe dazu auch über Google nichts gefunden, außer dass man eben unter die 6Xk kommen muss. Hinsichtlich der Beitragshöhe kann ich mir nicht vorstellen, 9k im Jahr an die GKV zu zahlen, sollte ich über die 6Xk kommen. Im Alter wird der PKV Beitrag zwar höher, aber wenn man mit 6Xk in das Berufsleben einsteigt, dann mache ich mir auch keine Sorgen über regelmäßige Gehaltserhöhungen, die die Erhöhung der PKV Beiträge abfedern.
Ich halte es auch nicht für unwahrscheinlich, so viel zu verdienen (Raum Frankfurt). In Nordhessen - oder wenn man gar Richtung Ost-/Norddeutschland umzieht - könnte es vielleicht schwieriger werden, auf so ein Einstiegsgehalt zu kommen.
Der Wechsel ist tatsächlich nur möglich, wenn das Jahresgehalt unter den besagten 62k € steht und meines Wissens auch für das kommende Kalenderjahr nicht darüber hinaus geht. Dieser Betrag wird von Wirtschaftskanzleien wohl tatsächlich regelmäßig übertroffen - dennoch ist die gesetzliche Rente und ist auch die Leistung aus der Versorgungskammer der RA nicht derart hoch, dass PVK-Beiträge im Alter von durchaus realistischen über 1000 € unproblematisch sind - da ist eine private Rücklage wohl erforderlich. Die GKV hingegen ist an einen Höchstsatz gekoppelt, den die PKV wohl nach einiger Zeit übersteigen wird, auch sinkt der Beitrag für die GKV im Alter deutlich - während die PKV noch teurer wird. Als Beamter lassen sich die Tarifsteigerungen auch im Alter sicher verkraften, aber selbst als 90€k-Anwalt (wenn ich mal die Top-GK ausblende) ist das als Rentner viel.
Es ist schlichtweg eine schwierige Entscheidung, wenn man nicht sicher annehmen will, Beamter zu werden oder auf lange Sicht um die 90-100k zu verdienen. Nicht jeder kann und will dauerhaft in einer Top-GK arbeiten.
22.12.2020, 19:42
(22.12.2020, 19:31)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:53)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:38)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:29)Gast schrieb:(21.12.2020, 11:49)Gast schrieb: Es wäre höchst interessant zu wissen, wie sich hessische Rechtsreferendare in dieser Frage letztlich entschieden haben und warum. Ich habe das Gefühl, dass diese sich noch nicht wirklich geäußert haben.
Ich bin hessischer Rechtsreferendar und habe mich für die PKV entschieden, weil ich nicht gerne das dreifache zahle und mich gesundheitlich fit fühle und sowieso selten zum Arzt muss.
Das ist eine verständliche Entscheidung. Weißt du schon sicher, dass du später Richter/StA/Beamter wirst oder ein hohes Gehalt als Anwalt beziehen wirst? Mit Blick auf die Zukunft, den nur schwer möglichen Wechsel zurück in die GKV und die als Rentner (also nicht als Pensionär) hohen Beiträge in der PKV habe ich leider weiterhin bedenken, mich jetzt auf die PKV festzulegen. Für das Ref sind die viel günstigeren Beiträge der PKV verlockend, danach ist die PKV nur als Beamter oder als Sehr-sehr-gut-Verdiener vorteilhaft - so meine Befürchtung.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal, warum das schwer werden sollte, wieder zu wechseln. Ich dachte immer, man ist verpflichtet, in die GKV zu gehen und diese ist verpflichtet, einen aufzunehmen, außer man ist eben Beamter oder verdient über 6Xk im Jahr. Ich habe dazu auch über Google nichts gefunden, außer dass man eben unter die 6Xk kommen muss. Hinsichtlich der Beitragshöhe kann ich mir nicht vorstellen, 9k im Jahr an die GKV zu zahlen, sollte ich über die 6Xk kommen. Im Alter wird der PKV Beitrag zwar höher, aber wenn man mit 6Xk in das Berufsleben einsteigt, dann mache ich mir auch keine Sorgen über regelmäßige Gehaltserhöhungen, die die Erhöhung der PKV Beiträge abfedern.
Ich halte es auch nicht für unwahrscheinlich, so viel zu verdienen (Raum Frankfurt). In Nordhessen - oder wenn man gar Richtung Ost-/Norddeutschland umzieht - könnte es vielleicht schwieriger werden, auf so ein Einstiegsgehalt zu kommen.
Es ist auch nicht schwer zu wechseln, keine Ahnung woher einige diese Fehlinformation hier nehmen. Mein Bruder war Beamtenanwärter bei dir Polizei, hat nach seiner Ausbildung jedoch was komplett anderes gemacht und konnte problemlos zurück in die GKV wechseln.
Dein Bruder hat nach seiner Beamtenanwärterschaft dann wohl unter 62k (bzw. wenn dies einige Zeit zurückliegt noch weniger) verdient - dann ist der Wechsel auch problemlos. Anwälte starten (gerade in Ffm) gerne aber mit 65-150k €. Ein Wechsel über eine kurze Arbeitslosigkeit funktioniert im Übrigen auch nicht (keine ALG-I-Bezüge als ehemaliger Beamtenanwärter; ALG-II-Bezug hilft auch nicht, da man auch mit diesem Bezug als privat Versicherter nicht wechseln darf).
22.12.2020, 19:51
(22.12.2020, 19:37)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:53)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:38)Gast schrieb:(22.12.2020, 18:29)Gast schrieb:(21.12.2020, 11:49)Gast schrieb: Es wäre höchst interessant zu wissen, wie sich hessische Rechtsreferendare in dieser Frage letztlich entschieden haben und warum. Ich habe das Gefühl, dass diese sich noch nicht wirklich geäußert haben.
Ich bin hessischer Rechtsreferendar und habe mich für die PKV entschieden, weil ich nicht gerne das dreifache zahle und mich gesundheitlich fit fühle und sowieso selten zum Arzt muss.
Das ist eine verständliche Entscheidung. Weißt du schon sicher, dass du später Richter/StA/Beamter wirst oder ein hohes Gehalt als Anwalt beziehen wirst? Mit Blick auf die Zukunft, den nur schwer möglichen Wechsel zurück in die GKV und die als Rentner (also nicht als Pensionär) hohen Beiträge in der PKV habe ich leider weiterhin bedenken, mich jetzt auf die PKV festzulegen. Für das Ref sind die viel günstigeren Beiträge der PKV verlockend, danach ist die PKV nur als Beamter oder als Sehr-sehr-gut-Verdiener vorteilhaft - so meine Befürchtung.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht mal, warum das schwer werden sollte, wieder zu wechseln. Ich dachte immer, man ist verpflichtet, in die GKV zu gehen und diese ist verpflichtet, einen aufzunehmen, außer man ist eben Beamter oder verdient über 6Xk im Jahr. Ich habe dazu auch über Google nichts gefunden, außer dass man eben unter die 6Xk kommen muss. Hinsichtlich der Beitragshöhe kann ich mir nicht vorstellen, 9k im Jahr an die GKV zu zahlen, sollte ich über die 6Xk kommen. Im Alter wird der PKV Beitrag zwar höher, aber wenn man mit 6Xk in das Berufsleben einsteigt, dann mache ich mir auch keine Sorgen über regelmäßige Gehaltserhöhungen, die die Erhöhung der PKV Beiträge abfedern.
Ich halte es auch nicht für unwahrscheinlich, so viel zu verdienen (Raum Frankfurt). In Nordhessen - oder wenn man gar Richtung Ost-/Norddeutschland umzieht - könnte es vielleicht schwieriger werden, auf so ein Einstiegsgehalt zu kommen.
Der Wechsel ist tatsächlich nur möglich, wenn das Jahresgehalt unter den besagten 62k € steht und meines Wissens auch für das kommende Kalenderjahr nicht darüber hinaus geht. Dieser Betrag wird von Wirtschaftskanzleien wohl tatsächlich regelmäßig übertroffen - dennoch ist die gesetzliche Rente und ist auch die Leistung aus der Versorgungskammer der RA nicht derart hoch, dass PVK-Beiträge im Alter von durchaus realistischen über 1000 € unproblematisch sind - da ist eine private Rücklage wohl erforderlich. Die GKV hingegen ist an einen Höchstsatz gekoppelt, den die PKV wohl nach einiger Zeit übersteigen wird, auch sinkt der Beitrag für die GKV im Alter deutlich - während die PKV noch teurer wird. Als Beamter lassen sich die Tarifsteigerungen auch im Alter sicher verkraften, aber selbst als 90€k-Anwalt (wenn ich mal die Top-GK ausblende) ist das als Rentner viel.
Es ist schlichtweg eine schwierige Entscheidung, wenn man nicht sicher annehmen will, Beamter zu werden oder auf lange Sicht um die 90-100k zu verdienen. Nicht jeder kann und will dauerhaft in einer Top-GK arbeiten.
Die hohen Sätze im Alter gleichen sich meines Erachtens durch niedrige Sätze im jungen Alter aus. Bei 100k sind 15% GKV Beitrag immerhin 15k im Jahr und mit jeder Gehaltssteigerung wird es mehr, während der PKV Satz gleich bleibt.
22.12.2020, 19:56
(22.12.2020, 19:42)Gast. schrieb: Dein Bruder hat nach seiner Beamtenanwärterschaft dann wohl unter 62k (bzw. wenn dies einige Zeit zurückliegt noch weniger) verdient - dann ist der Wechsel auch problemlos. Anwälte starten (gerade in Ffm) gerne aber mit 65-150k €. Ein Wechsel über eine kurze Arbeitslosigkeit funktioniert im Übrigen auch nicht (keine ALG-I-Bezüge als ehemaliger Beamtenanwärter; ALG-II-Bezug hilft auch nicht, da man auch mit diesem Bezug als privat Versicherter nicht wechseln darf).
Aber warum will man mit 150k brutto in die GKV? Selbst wenn es einen Höchstbetrag von zB 700 Euro pM gibt, zahlt man 8,4k im Jahr in die Krankenversicherung. Ich verstehe wirklich nicht den Sinn dahinter, 30-40 Jahre lang mehr zu bezahlen, wenn man die Beträge auch verzinslich anlegen oder Immobilien erwerben könnte.
22.12.2020, 20:52
(22.12.2020, 19:56)Gast schrieb:(22.12.2020, 19:42)Gast. schrieb: Dein Bruder hat nach seiner Beamtenanwärterschaft dann wohl unter 62k (bzw. wenn dies einige Zeit zurückliegt noch weniger) verdient - dann ist der Wechsel auch problemlos. Anwälte starten (gerade in Ffm) gerne aber mit 65-150k €. Ein Wechsel über eine kurze Arbeitslosigkeit funktioniert im Übrigen auch nicht (keine ALG-I-Bezüge als ehemaliger Beamtenanwärter; ALG-II-Bezug hilft auch nicht, da man auch mit diesem Bezug als privat Versicherter nicht wechseln darf).
Aber warum will man mit 150k brutto in die GKV? Selbst wenn es einen Höchstbetrag von zB 700 Euro pM gibt, zahlt man 8,4k im Jahr in die Krankenversicherung. Ich verstehe wirklich nicht den Sinn dahinter, 30-40 Jahre lang mehr zu bezahlen, wenn man die Beträge auch verzinslich anlegen oder Immobilien erwerben könnte.
Wie schon gesehen gibt es in der GKV anders als in der PKV immerhin einen Höchstbetrag (2021: ca. 350 € für Angestellte und ca. 700 € für Selbstständige), was etwas kalkulierbarer ist, auch wenn der Höchstbetrag natürlich ebenfalls steigt. Ich sehe auch ein, dass die PKV mit guten Kanzleigehältern bezahlbar ist. Aber die Tarife für die PKV als Angestellter starten zur Zeit auch schon bei ca. 350 €, die für Selbstständige bei ca. 550 €. Die Riesenersparnis sehe ich (außer im Ref) nicht - wenngleich natürlich die Leistungen der PKV zugegebenermaßen besser sind.
Hauptproblem der PKV - solange man nicht Beamter ist - sind für mich wie gesagt die Kosten im Alter. Wenn man dauerhaft eher bei 70-90k € landet und keinen 150k € oder mehr, wird die Rente immer noch nicht sonderlich üppig ausfallen und ist der Raum für Vorsorge und Anlage mit Blick auf das Alter nicht riesig. Daher mein Hinweis auf sehr-sehr-gut-Verdiener (mehr als 90k €). Die weitaus niedrigeren GKV-Beiträge sind dann schon eine Erleichterung. Mit der PKV muss man hingegegen finanziell besonders weise, weit- und langfristig finanziell planen (sollte man aber natürlich in jedem Fall).
24.12.2020, 13:19
(22.12.2020, 19:56)Gast schrieb:(22.12.2020, 19:42)Gast. schrieb: Dein Bruder hat nach seiner Beamtenanwärterschaft dann wohl unter 62k (bzw. wenn dies einige Zeit zurückliegt noch weniger) verdient - dann ist der Wechsel auch problemlos. Anwälte starten (gerade in Ffm) gerne aber mit 65-150k €. Ein Wechsel über eine kurze Arbeitslosigkeit funktioniert im Übrigen auch nicht (keine ALG-I-Bezüge als ehemaliger Beamtenanwärter; ALG-II-Bezug hilft auch nicht, da man auch mit diesem Bezug als privat Versicherter nicht wechseln darf).
Aber warum will man mit 150k brutto in die GKV? Selbst wenn es einen Höchstbetrag von zB 700 Euro pM gibt, zahlt man 8,4k im Jahr in die Krankenversicherung. Ich verstehe wirklich nicht den Sinn dahinter, 30-40 Jahre lang mehr zu bezahlen, wenn man die Beträge auch verzinslich anlegen oder Immobilien erwerben könnte.
Das Problem kann im Alter virulent werden: Wenn der Arbeitgeberbeitrag nach Renteneintritt wegfällt und man alleine etwa 1000 bis 1500 Euro bis 2000 Euro im Monat an die PKV bezahlt, und das von einer Rente in einer Größenordnung von 3000 Euro brutto, dann kann das schon eng werden, wenn man nicht noch weitere Einnahmen hat, etwa Mieteinnahmen oder so. In der GKV der Rentner richtet sich die Beitragshöhe nach der Höhe der Rente, und die Rentenversicherung zahlt die Hälfte des Beitrags wie vorher der Arbeitgeber, damit ist sichergestellt, dass die Beiträge nicht aus dem Ruder laufen.
Wer Sorge hat, dass er die hohen bis ggf. exorbitanten PKV-Beiträge im Alter nicht durch hohe Einnahmen oder Rücklagen bestreiten kann, der ist in der GKV besser aufgehoben.
Neben Beihilfe, die mit Pensionseintritt deutlich ansteigt, gilt das Vorstehende dagegen nicht.
05.01.2021, 15:43
Hallo zusammen,
ich klinke mich mal in die Diskussion ein, da ich voraussichtlich im März in Hessen mein Ref beginne und nun vor derselben Entscheidung stehe.
Ich bin noch absolut unentschlossen, wo meine berufliche Reise mal hingehen soll - außerdem hängt das ja auch entscheidend von der Note im Zweiten Staatsexamen ab... Deshalb möchte ich mir eigentlich keine Tür endgültig zuschlagen und tendiere dazu, in der GKV zu bleiben.
Aktuell habe ich eine Festanstellung in Teilzeit mit der Möglichkeit, diese Stelle (mit reduzierten Stunden) auch neben dem Ref behalten zu können. Hätte sich damit die Frage nach der Versicherung nicht erledigt? Denn über meine Festanstellung bin ich ja dann ohnehin schon (gesetzlich) versichert - oder habe ich da nun einen Denkfehler?
Es bleibt eine schwierige Entscheidung...
ich klinke mich mal in die Diskussion ein, da ich voraussichtlich im März in Hessen mein Ref beginne und nun vor derselben Entscheidung stehe.
Ich bin noch absolut unentschlossen, wo meine berufliche Reise mal hingehen soll - außerdem hängt das ja auch entscheidend von der Note im Zweiten Staatsexamen ab... Deshalb möchte ich mir eigentlich keine Tür endgültig zuschlagen und tendiere dazu, in der GKV zu bleiben.
Aktuell habe ich eine Festanstellung in Teilzeit mit der Möglichkeit, diese Stelle (mit reduzierten Stunden) auch neben dem Ref behalten zu können. Hätte sich damit die Frage nach der Versicherung nicht erledigt? Denn über meine Festanstellung bin ich ja dann ohnehin schon (gesetzlich) versichert - oder habe ich da nun einen Denkfehler?
Es bleibt eine schwierige Entscheidung...
07.01.2021, 14:27
Hey,
ich habe noch eine andere Frage bezüglich der Versicherung.
Ich habe im November mit meinem Referendariat in Hessen gestartet, davor war ich über meine Eltern privat versichert . Ich habe mich jetzt auf meinen Namen Umgemeldet und zahle monatlich 350 Euro. Wie wird der Teil nun von dem Land Hessen übernommen? Oder muss ich das mit der Versicherung klären?
Liebe Grüße
ich habe noch eine andere Frage bezüglich der Versicherung.
Ich habe im November mit meinem Referendariat in Hessen gestartet, davor war ich über meine Eltern privat versichert . Ich habe mich jetzt auf meinen Namen Umgemeldet und zahle monatlich 350 Euro. Wie wird der Teil nun von dem Land Hessen übernommen? Oder muss ich das mit der Versicherung klären?
Liebe Grüße