22.11.2020, 12:29
(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb: Fände es unmöglich, wenn Richter/Beamte in die RV einzahlen müssten. Dann würde die Justiz wirklich unattraktiv und es will wirklich keiner den Job machen. Eine solche Änderung dürfte verfassungsrechtlich aber schwer umsetzbar sein. Stichwort Alimentationsprinzip.
Längst überfällig.
Es gibt Stellungnahmen hierzu, wonach Beamte nur einen Teil in die RV einzahlen, da es sich dabei nur um eine Grundversorgung handelt und der Rest durch den Dienstherr ausgeglichen wird.
22.11.2020, 14:03
(22.11.2020, 12:29)Gast schrieb:(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb: Fände es unmöglich, wenn Richter/Beamte in die RV einzahlen müssten. Dann würde die Justiz wirklich unattraktiv und es will wirklich keiner den Job machen. Eine solche Änderung dürfte verfassungsrechtlich aber schwer umsetzbar sein. Stichwort Alimentationsprinzip.
Längst überfällig.
Es gibt Stellungnahmen hierzu, wonach Beamte nur einen Teil in die RV einzahlen, da es sich dabei nur um eine Grundversorgung handelt und der Rest durch den Dienstherr ausgeglichen wird.
Jup es ist längst überfällig, Justiz und Verwaltung für Top-Juristen noch unattraktiver zu machen...
22.11.2020, 14:20
Wenn die Besoldung für R1 Stufe 1 auf 9000 Euro brutto steigt, zahl ich gern in die allgemeine ein.
22.11.2020, 14:34
(22.11.2020, 14:20)Gast schrieb: Wenn die Besoldung für R1 Stufe 1 auf 9000 Euro brutto steigt, zahl ich gern in die allgemeine ein.
Träum weiter. Wäre völlig überbezahlt für R1. Schon das aktuelle R1 Salär ist zu hoch für eine 30h Woche und überwiegend juristische Fließbandarbeit, die jeder Referendar hinbekommt.
22.11.2020, 15:29
(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb: Fände es unmöglich, wenn Richter/Beamte in die RV einzahlen müssten. Dann würde die Justiz wirklich unattraktiv und es will wirklich keiner den Job machen. Eine solche Änderung dürfte verfassungsrechtlich aber schwer umsetzbar sein. Stichwort Alimentationsprinzip.Das Alimentationsprinzip garantiert weder eine Unterstützung in Form der Beihilfe noch der Pension. Es garantiert dem Beamten lediglich eine amtsangemessene Versorgung und hier hat der Gesetzgeber einen hohen Gestaltungsspielraum. Dass die gesetzliche Krankenkasse für Beamte kein Problem ist, zeigt ja schon das Hamburger Modell. Dasselbe dürfte auch für die Rente gelten, wenn dort der Rentensatz ausreichend hoch ist (was man bei den aktuellen 45% als Standardrente schon sehr bezweifeln müsste). Von daher wäre eine Eingliederung sämtlicher (!) anderer Rentensysteme in das System der gesetzlichen Rente bei gleichzeitiger Erhöhung des Rentensatzes durchaus sinnvoll.
22.11.2020, 15:39
(22.11.2020, 10:12)Gast schrieb: Was verdient ihr A13 denn überhaupt?
Bspw Berlin,Hamburg?
Auf der Seite des Verbandes der Berliner Verwaltungsjuristen gibt es eine gute Übersicht. Auch beim DGB gibt es einen aktuellen Besoldungsreport. Die Besoldung nach A13 unterscheidet sich erheblich. Absolute Spitze bleibt Bayern.
22.11.2020, 16:05
(22.11.2020, 14:34)Gast schrieb:(22.11.2020, 14:20)Gast schrieb: Wenn die Besoldung für R1 Stufe 1 auf 9000 Euro brutto steigt, zahl ich gern in die allgemeine ein.
Träum weiter. Wäre völlig überbezahlt für R1. Schon das aktuelle R1 Salär ist zu hoch für eine 30h Woche und überwiegend juristische Fließbandarbeit, die jeder Referendar hinbekommt.
Ich hoffe das ist Ironie.
22.11.2020, 16:51
(22.11.2020, 15:29)Gast schrieb:(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb: Fände es unmöglich, wenn Richter/Beamte in die RV einzahlen müssten. Dann würde die Justiz wirklich unattraktiv und es will wirklich keiner den Job machen. Eine solche Änderung dürfte verfassungsrechtlich aber schwer umsetzbar sein. Stichwort Alimentationsprinzip.Das Alimentationsprinzip garantiert weder eine Unterstützung in Form der Beihilfe noch der Pension. Es garantiert dem Beamten lediglich eine amtsangemessene Versorgung und hier hat der Gesetzgeber einen hohen Gestaltungsspielraum. Dass die gesetzliche Krankenkasse für Beamte kein Problem ist, zeigt ja schon das Hamburger Modell. Dasselbe dürfte auch für die Rente gelten, wenn dort der Rentensatz ausreichend hoch ist (was man bei den aktuellen 45% als Standardrente schon sehr bezweifeln müsste). Von daher wäre eine Eingliederung sämtlicher (!) anderer Rentensysteme in das System der gesetzlichen Rente bei gleichzeitiger Erhöhung des Rentensatzes durchaus sinnvoll.
Ist doch gut. Wenn R1 in die gesetzliche KK einzahlt, kann ein Richter endlich mal zur Gerechtigkeit und der Beseitigung von Altersarmut bei anderen beitragen. Das Rentensystem im jetzigen Zustand ist eh eine Zumutung mit den 35 Beitragsjahren und der Minirente. Wer hat ab 55 denn bitte noch einen Job außer Beamten?
Und wenn R1 dann nicht mehr attraktiv genug ist, kann man ja noch auf tausende arbeitslose Absolventen mit 2 x a zurückgreifen.
22.11.2020, 17:53
Ich kann euch versichern, wenn auch Richter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen geht das nur, wenn die Besoldung gleichzeitig si stark steigt, dass der Differenzbetrag ausgeglichen ist. Im Endeffekt reiner Populismus ohne Mehrwert für Staat/Steuerzahler
Sollte dies nicht geschehen, kann man jetzt schon sagen, dass es zu einer massive Wanderung von Juristen vom Staat hin zu wirtschaft kommen wird. Was dann mit den Leuten passiert, die wie hier im Forum meinen, selbst mit 2x b nich Chancen auf GK zu haben, kann man sich ja denken. Rip
Sollte dies nicht geschehen, kann man jetzt schon sagen, dass es zu einer massive Wanderung von Juristen vom Staat hin zu wirtschaft kommen wird. Was dann mit den Leuten passiert, die wie hier im Forum meinen, selbst mit 2x b nich Chancen auf GK zu haben, kann man sich ja denken. Rip
22.11.2020, 18:12
(22.11.2020, 16:51)Gast schrieb:(22.11.2020, 15:29)Gast schrieb:(22.11.2020, 12:10)Gast schrieb: Fände es unmöglich, wenn Richter/Beamte in die RV einzahlen müssten. Dann würde die Justiz wirklich unattraktiv und es will wirklich keiner den Job machen. Eine solche Änderung dürfte verfassungsrechtlich aber schwer umsetzbar sein. Stichwort Alimentationsprinzip.Das Alimentationsprinzip garantiert weder eine Unterstützung in Form der Beihilfe noch der Pension. Es garantiert dem Beamten lediglich eine amtsangemessene Versorgung und hier hat der Gesetzgeber einen hohen Gestaltungsspielraum. Dass die gesetzliche Krankenkasse für Beamte kein Problem ist, zeigt ja schon das Hamburger Modell. Dasselbe dürfte auch für die Rente gelten, wenn dort der Rentensatz ausreichend hoch ist (was man bei den aktuellen 45% als Standardrente schon sehr bezweifeln müsste). Von daher wäre eine Eingliederung sämtlicher (!) anderer Rentensysteme in das System der gesetzlichen Rente bei gleichzeitiger Erhöhung des Rentensatzes durchaus sinnvoll.
Ist doch gut. Wenn R1 in die gesetzliche KK einzahlt, kann ein Richter endlich mal zur Gerechtigkeit und der Beseitigung von Altersarmut bei anderen beitragen. Das Rentensystem im jetzigen Zustand ist eh eine Zumutung mit den 35 Beitragsjahren und der Minirente. Wer hat ab 55 denn bitte noch einen Job außer Beamten?
Und wenn R1 dann nicht mehr attraktiv genug ist, kann man ja noch auf tausende arbeitslose Absolventen mit 2 x a zurückgreifen.
Alter was ein Bullshit. Du hast Null Plan vom Rentensystem. Im Übrigen beschreibst du schön, warum Sozialismus noch nie in der Geschichte funktioniert hast. Wer hochqualifizierte Leistung nicht entsprechend honorieren und Unternehmertum mittels Vermögenssteuer abstrafen will, erhält maximal unteres Mittelmaß, da es für mehr keine Anreize mehr gibt. Race to the bottom führt immer zum Niedergang...