19.11.2020, 10:41
Servus zusammen,
gibt es im Internet eine offizielle Quelle zu dem Notendurchschnitt in den Klausuren und der mündlichen Prüfung. Ich meine mich erinnern zu können, dass das 5,x schriftlich und 9,x mündlich sind.
Gefunden habe ich dazu aber leider bislang nichts.
Vielen Dank!
gibt es im Internet eine offizielle Quelle zu dem Notendurchschnitt in den Klausuren und der mündlichen Prüfung. Ich meine mich erinnern zu können, dass das 5,x schriftlich und 9,x mündlich sind.
Gefunden habe ich dazu aber leider bislang nichts.
Vielen Dank!
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
19.11.2020, 10:47
(19.11.2020, 10:41)Gast schrieb: Servus zusammen,
gibt es im Internet eine offizielle Quelle zu dem Notendurchschnitt in den Klausuren und der mündlichen Prüfung. Ich meine mich erinnern zu können, dass das 5,x schriftlich und 9,x mündlich sind.
Gefunden habe ich dazu aber leider bislang nichts.
Vielen Dank!
Ich glaube es waren schriftlich etwa 6,X und mündlich 9,X.. Durchschnitt war dann ca 7,X im 2.Examen
19.11.2020, 11:20
Danke schonmal. Aber hast du einen Link zu einer belastbaren Quelle?
19.11.2020, 11:51
Klar gibt es die!
Einfach bei Google suchen nach
bundesjustizamt statistik staatsprüfung
Erster Treffer direkt.
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19.11.2020, 13:30
(19.11.2020, 11:51)GastHe schrieb: Klar gibt es die!Der Link sagt ja aber nichts dazu, wie sich das schriftlich und mündlich verteilt, sondern nur über die Endnoten. Das einzige was man daraus ziehen kann ist, dass man anscheinend schon ab 7 Punkten ein überdurchschnittliches Examen haben dürfte...
Einfach bei Google suchen nach
bundesjustizamt statistik staatsprüfung
Erster Treffer direkt.
19.11.2020, 22:08
Das ist das Problem. Irgendwo her muss der Wert doch stammen?
02.12.2020, 15:17
Laut Protokolle-Assessorexamen.de „Das Insider-Dossier - Die mündliche Prüfung im 2. Examen“ verbessern sich 96 Prozent mit der mP
GPA Aktenvortrag Schnitt: 9,3, gpa Prüfungsgespräche Schnitt: 11
GPA Aktenvortrag Schnitt: 9,3, gpa Prüfungsgespräche Schnitt: 11
02.12.2020, 15:44
Eine offizielle Statistik die diese Differenzierung vornimmt gibt es meines Wissens nach nicht. Die zahlen von Protokolle AE klingen für mich realistisch. Zumindest die Grundlage dieser Statistik dürfte nicht allzu repräsentativ sein. Die Zahlen müssten ja eigentlich von denjenigen Stammen, die dort ihre Protokolle bezogen haben und die sind ja in keinster Weise verifiziert oder überhaupt verifizierbar.
02.12.2020, 15:56
Ich kann auch nur berichten, was mir gegenüber gesagt wurde, aber vielleicht hilft es irgendwem ja:
Im Rep. (in NRW) wurde mal gesagt, dass sich quasi niemand in der Mündlichen verschlechtern würde. Es wären schon außergewöhnliche Fälle, dass jemand entweder a) schriftlich so gut sei, dass er dann mündlich das nicht nachholen könnte und eben etwas weniger Punkte bekommen würde oder b) jemand die schriftlichen schon nicht so gut absolviert hat und dann in der mündlichen - auch aus psychischen Gründen - völlig neben sich stehen würde.
Auch wurde dort gesagt, dass im Vergleich zu den schriftlichen Noten eine positive Differenz von 2-3 Punkten bestünde. Zumindest für "normale" Kandidaten mit 5-8 Punkten im Schriftlichen würde das gelten. Darüber und darunter sei der Unterschied geringer.
Im Rep. (in NRW) wurde mal gesagt, dass sich quasi niemand in der Mündlichen verschlechtern würde. Es wären schon außergewöhnliche Fälle, dass jemand entweder a) schriftlich so gut sei, dass er dann mündlich das nicht nachholen könnte und eben etwas weniger Punkte bekommen würde oder b) jemand die schriftlichen schon nicht so gut absolviert hat und dann in der mündlichen - auch aus psychischen Gründen - völlig neben sich stehen würde.
Auch wurde dort gesagt, dass im Vergleich zu den schriftlichen Noten eine positive Differenz von 2-3 Punkten bestünde. Zumindest für "normale" Kandidaten mit 5-8 Punkten im Schriftlichen würde das gelten. Darüber und darunter sei der Unterschied geringer.
02.12.2020, 16:08
Im Rep wird da aber auch nur Hörensagen weitererzählt.