08.10.2020, 07:53
Hallo zusammen!
Kann mir jemand sagen, welche Klausurtypen in Sachsen im Examen drankommen können?
Gibt es eine vorhersehbare Reihenfolge jener Klausurtypen (wie zB im GPA-Bereich Nord, also Z1: Klausurtyp X, Z2: Klausurtyp Y etc.)?
Und zusätzlich noch die Frage, ob jemand weiß, ob es in Sachsen „stille Regeln“ gibt, dass zB Familienrecht in aller Regel nicht drankommt, dafür meinst Arbeitsrecht einmal oder so (dies ist ein vollkommen frei gewähltes Beispiel)?
Vielen vielen Dank im Vorab!
Kann mir jemand sagen, welche Klausurtypen in Sachsen im Examen drankommen können?
Gibt es eine vorhersehbare Reihenfolge jener Klausurtypen (wie zB im GPA-Bereich Nord, also Z1: Klausurtyp X, Z2: Klausurtyp Y etc.)?
Und zusätzlich noch die Frage, ob jemand weiß, ob es in Sachsen „stille Regeln“ gibt, dass zB Familienrecht in aller Regel nicht drankommt, dafür meinst Arbeitsrecht einmal oder so (dies ist ein vollkommen frei gewähltes Beispiel)?
Vielen vielen Dank im Vorab!
11.10.2020, 13:27
Üblicherweise:
Z1: Urteil (erstinstanzlich oder Berufung)
Z2/Z4: Anwaltsklausur
Z3: Zwangsvollstreckungsrecht, idR Urteil/Beschluss
S1: StA-Abschlussverfügung/Anklage
S2: Revision
Ö1: gerichtliche Entscheidung (Urteil/Beschluss)
Ö2: Behörden- (Ausgangs-/Widerspruchsbescheid) oder Rechtsanwaltsklausur
"Stille" thematische Regeln bzw. Ausschlüsse gibt es nicht. Auch reines Arbeitsrecht kam gelegentlich, u.a. 2015. Familienrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit, Kommunalabgabenrecht und Immissionsschutzrecht z.B. dürften nach der Änderung von 43 Abs. 2 SächsJAPO aus den Klausuren künftig eher herausfallen. Dafür sind andere Gebiete hinzugekommen, u.a. Planfeststellung, Straßen-, Gewerbe-/Gaststättenrecht.
Z1: Urteil (erstinstanzlich oder Berufung)
Z2/Z4: Anwaltsklausur
Z3: Zwangsvollstreckungsrecht, idR Urteil/Beschluss
S1: StA-Abschlussverfügung/Anklage
S2: Revision
Ö1: gerichtliche Entscheidung (Urteil/Beschluss)
Ö2: Behörden- (Ausgangs-/Widerspruchsbescheid) oder Rechtsanwaltsklausur
"Stille" thematische Regeln bzw. Ausschlüsse gibt es nicht. Auch reines Arbeitsrecht kam gelegentlich, u.a. 2015. Familienrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit, Kommunalabgabenrecht und Immissionsschutzrecht z.B. dürften nach der Änderung von 43 Abs. 2 SächsJAPO aus den Klausuren künftig eher herausfallen. Dafür sind andere Gebiete hinzugekommen, u.a. Planfeststellung, Straßen-, Gewerbe-/Gaststättenrecht.
13.10.2020, 12:15
(11.10.2020, 13:27)Gast schrieb: Üblicherweise:
Z1: Urteil (erstinstanzlich oder Berufung)
Z2/Z4: Anwaltsklausur
Z3: Zwangsvollstreckungsrecht, idR Urteil/Beschluss
S1: StA-Abschlussverfügung/Anklage
S2: Revision
Ö1: gerichtliche Entscheidung (Urteil/Beschluss)
Ö2: Behörden- (Ausgangs-/Widerspruchsbescheid) oder Rechtsanwaltsklausur
"Stille" thematische Regeln bzw. Ausschlüsse gibt es nicht. Auch reines Arbeitsrecht kam gelegentlich, u.a. 2015. Familienrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit, Kommunalabgabenrecht und Immissionsschutzrecht z.B. dürften nach der Änderung von 43 Abs. 2 SächsJAPO aus den Klausuren künftig eher herausfallen. Dafür sind andere Gebiete hinzugekommen, u.a. Planfeststellung, Straßen-, Gewerbe-/Gaststättenrecht.
Naja, feststehend ist das aber keinesfalls. Vielmehr ist diese Reihenfolge eine "stille" - nicht immer zutreffende - Regel, die allein darauf beruht, dass viele Ringklausuren laufen, die in anderen Bundesländern eben in dieser Reihenfolge geschrieben werden. Ist aber eines keine Ringklausur, kann es auch mal anders aussehen (Juni 2020: Z1 Anwaltsklausur; im Ring lief ein Urteil); auch kann in SR ja durchaus ein Urteil laufen, ob aber nun als 1. oder 2. - keine Ahnung.