23.09.2020, 21:05
Nabend,
beim Urteilsstil lautet das Grobschema ja: Gesamtergebnis, Def, Zwischenergebnis, Subsumtion.
Nun erkenne ich in aller Häufigkeit in ausformulierten Klausurlösungen folgendes Muster: Gesamtergebnis, Subsumtion.
Bsp:
Der Idealfall (s. Kaiser):
Gesamtergebnis mit Norm = „Gesamtergebnis mit Norm = „Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch aus 894 BGB zu.“
Nach den meisten Lösungen würde es dann etwa heißen:
„Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch aus 894 BGB zu.“
"Das Grundbuch ist unrichtig..."...
Was ist sinnvoller? Wenn man Ersteres konsequent durchzieht, kostet das im Vergleich zu Option 2 ja ordentlich Zeit.
beim Urteilsstil lautet das Grobschema ja: Gesamtergebnis, Def, Zwischenergebnis, Subsumtion.
Nun erkenne ich in aller Häufigkeit in ausformulierten Klausurlösungen folgendes Muster: Gesamtergebnis, Subsumtion.
Bsp:
Der Idealfall (s. Kaiser):
Gesamtergebnis mit Norm = „Gesamtergebnis mit Norm = „Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch aus 894 BGB zu.“
Definition der Norm = „Nach dieser Vorschrift kann u.a. derjenige, der durch eine nicht bestehende Belastung […]
Zwischenergebnis = „Diese Voraussetzungen liegen vor.“
Subsumtion = „Das Grundbuch ist unrichtig … Der Kläger ist dadurch beeinträchtigt, dass …“Nach den meisten Lösungen würde es dann etwa heißen:
„Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch aus 894 BGB zu.“
"Das Grundbuch ist unrichtig..."...
Was ist sinnvoller? Wenn man Ersteres konsequent durchzieht, kostet das im Vergleich zu Option 2 ja ordentlich Zeit.
23.09.2020, 21:22
Witzig, hänge grade genau da. Zu 2) wurde mir gesagt, das wäre falsch. Aber alles in 1) geht eben auch nicht.
23.09.2020, 21:44
Aber wirklich grds falsch kann das doch nicht sein. Bspw. bei 823 schreibt man doch auch nicht erst die Norm ab, sondern startet sofort mit „Es liegt eine Rechtsgutverletzung vor.“
Und wenn ein Schaden unproblematisch vorliegt, schreibt man doch auch eher nicht: „ Es liegt ein Schaden vor. Schaden ist...diese Vss liegen vor.“
Sondern eher Kurz: „Dem XY ist ein Schaden i.H.v. ...Euro, da...“
Oder nicht?
Und wenn ein Schaden unproblematisch vorliegt, schreibt man doch auch eher nicht: „ Es liegt ein Schaden vor. Schaden ist...diese Vss liegen vor.“
Sondern eher Kurz: „Dem XY ist ein Schaden i.H.v. ...Euro, da...“
Oder nicht?
26.09.2020, 11:21
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es ist ähnlich wie beim Gutachtenstil: manchmal ausführlicher, manchmal weniger. Faustformel: je früher in der Klausur und je abseitiger die Norm, desto eher Variante 1 mit Definition. Gerade bei unbekannten EGLen im ÖR sollte man sie wählen.
27.09.2020, 10:42
Ihr müsst differenzieren zwischen unproblematisch, kleines Problem und großes Problem.
Beim unproblematisch: Ergebnissatz mit "weil" Begründung. "Das Gericht ist nach §13,13 ZPO zuständig, weil der Beklagte da wohnt."
Bei kleinen Problemen nennt und definiert ihr das umstrittene Tatbestandsmerkmal.
Bei großen Problemen fächert ihr voll auf. Schreibt die Norm hin und ihre Voraussetzungen und dann bei jedem TB Merkmal Definition Subsumption und Begründung.
Beim unproblematisch: Ergebnissatz mit "weil" Begründung. "Das Gericht ist nach §13,13 ZPO zuständig, weil der Beklagte da wohnt."
Bei kleinen Problemen nennt und definiert ihr das umstrittene Tatbestandsmerkmal.
Bei großen Problemen fächert ihr voll auf. Schreibt die Norm hin und ihre Voraussetzungen und dann bei jedem TB Merkmal Definition Subsumption und Begründung.
27.09.2020, 10:52
Ihr würde noch zu Bedenken geben, dass die Normenparaphrase keine Definition ist. Gerade dann, wenn die Auslegung einer Norm umstritten oder sonst wie uneindeutig ist, muss nach der Normenparaphrase durch Auslegung die Definition für ein Tatbestandsmerkmal erarbeitet werden. Die Normenparaphrase sagt mir ja zB nicht, ob ein Heizkörper eine bewegliche Sache ist (mal als banales Bsp.).