31.03.2021, 22:41
also in nds ist der C-Teil äußerst wichtig, so jedenfalls jeder StA aus meiner ausbildung. praktiker wollen den praktischen teil grade haben, war der o-ton. A-Gutachten sei daher höchstend 50-60% der leistung wert. aber bei uns gibts auch nur StA klausuren im strafrecht.
wahnsinn, wie das auseinander geht von bl zu bl.
wahnsinn, wie das auseinander geht von bl zu bl.
31.03.2021, 22:43
ach, und zudem muss das gesamtbild der klausur stimmen. fehlt der c teil und auch noch b dazu, dann müsse der a teil perfekt sein um überhaupt noch im ausreichend zu landen.
04.04.2021, 09:11
(31.03.2021, 22:02)Gast schrieb:(31.03.2021, 16:47)Gast schrieb: Hallo ,
Wie sind eure Erfahrungen mit der Bewertung der S 1 Klausur?
Bin Verbesserer und mache mir etwas Sorgen. Habe zwar zig Klausuren vor dem Examen geschrieben, aber hatte trotzdem im Januartermin häufig Zeitprobleme.
Die S2 klausur war leider n Reinfall . Deshalb hoffe ich, dass S 1 besser lief.
Denke, das materielle Gutachten ist ganz ok. Die Verfügung hab ich auch noch. Aber für die Anklageschrift hatte ich leider nur ein paar Minuten Zeit, so dass diese zwar nicht ganz fehlt aber doch lückenhaft ist
Hattet ihr ähnliche Probleme und wie wurde das benotet?
Vielen Dank für eure Antworten
Hier: Sehr gutes und weitgehend vollständiges A-Gutachten (bis auf Kleinigkeiten hatte ich die Lösungsskizze getroffen), B-Gutachten ok, beim praktischen Teil Abschlussverfügung noch einigermaßen ok, Anklage mit einigen (peinlichen) Fehlern und zudem aus Zeitmangel unvollständig.
Ergebnis: 12 Punkte, wobei der Zweitkorrektor bemerkte, "der Herr Erstkorrektor" habe "wohlwollend" bewertet, dem trete er im Ergebnis aber noch bei.
Unmittelbar nach der Klausur hatte ich mir auch Sorgen gemacht. Dass es repräsentativ ist, will ich nicht behaupten. Aber es ist jedenfalls auch wieder ein Beispiel, dass man auch mit einem durchaus unvollständigen praktischen Teil noch sehr ordentliche Noten bekommen kann.
Die konkrete Benotung ist einzelfallabhängig. Ich hatte ein gutes a-Gutachten, ein b-Gutachten auf einer 3/4 Seite und eine Anklage auf 1 1/2 Seiten mit Pauschalverweisung im konkreten, mit fehlerhafter Beweisliste und fehlerhaftem Antrag. Am Ende standen 11 Punkte. Mein Gefühl ist, dass solange b und c Teil keine absoluten Schwerpunkte sind, man mit einem guten a Teil gut fährt, solange man im Rest irgend etwas stehen hat, was halbwegs passt.
04.04.2021, 11:46
(31.03.2021, 19:56)Gast schrieb:(31.03.2021, 19:13)Gast schrieb:Und 50 Prozent ist wirklich hanebüchen. In RLP ist der C Teil nicht mal in der lösungsskizze vorhanden und der b teil war überschaubar. Es war nur die notwendige Verteidigung kurz zu thematisiern.(31.03.2021, 18:31)Gast schrieb: A-Gutachten nicht fertig, B-Gutachten und Anklage überhaupt nicht vorhanden: 8 Punkte.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
kann ich nicht glauben. das muss ein ausnahmekorrektor gewesen sein. ohne b und c teil hat man grade mal 50% der klausurleistung fertig und es war bereits der a teil nichtmal vollständig.
Dann ruf mal bei der StA Göttingen an. Zumindest vor 3 Jahren war das dort der O-Ton.
04.04.2021, 21:37
(04.04.2021, 11:46)Gast schrieb:(31.03.2021, 19:56)Gast schrieb:(31.03.2021, 19:13)Gast schrieb:Und 50 Prozent ist wirklich hanebüchen. In RLP ist der C Teil nicht mal in der lösungsskizze vorhanden und der b teil war überschaubar. Es war nur die notwendige Verteidigung kurz zu thematisiern.(31.03.2021, 18:31)Gast schrieb: A-Gutachten nicht fertig, B-Gutachten und Anklage überhaupt nicht vorhanden: 8 Punkte.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
kann ich nicht glauben. das muss ein ausnahmekorrektor gewesen sein. ohne b und c teil hat man grade mal 50% der klausurleistung fertig und es war bereits der a teil nichtmal vollständig.
Dann ruf mal bei der StA Göttingen an. Zumindest vor 3 Jahren war das dort der O-Ton.
Quark
05.04.2021, 10:45
(04.04.2021, 21:37)Gast schrieb:(04.04.2021, 11:46)Gast schrieb:(31.03.2021, 19:56)Gast schrieb:(31.03.2021, 19:13)Gast schrieb:Und 50 Prozent ist wirklich hanebüchen. In RLP ist der C Teil nicht mal in der lösungsskizze vorhanden und der b teil war überschaubar. Es war nur die notwendige Verteidigung kurz zu thematisiern.(31.03.2021, 18:31)Gast schrieb: A-Gutachten nicht fertig, B-Gutachten und Anklage überhaupt nicht vorhanden: 8 Punkte.
Ich glaube eine allgemeine Regel lässt sich einfach nicht aufstellen. Sicher sollte man es dem Korrektor dahingehend schwer machen, dass das was man schreibt Hand und Fuß hat. Dann fällt es selbst dem ominösen Klausur-nicht-fertig-durchgefallen-Korrektor schwer, da unterirdisch schlecht zu bewerten.
kann ich nicht glauben. das muss ein ausnahmekorrektor gewesen sein. ohne b und c teil hat man grade mal 50% der klausurleistung fertig und es war bereits der a teil nichtmal vollständig.
Dann ruf mal bei der StA Göttingen an. Zumindest vor 3 Jahren war das dort der O-Ton.
Quark
Absolut möglich. Letztlich kommt es auf den Korrektor an. Mancher wird streng nach Schema (Lösungsskizze) korrigieren, mancher wird nach "Gefühl" vorgehen. Solange man die Begründung schön schwammig hält (wie man das als Korrektor nunmal gerne macht), kann man sich eh nicht verbrennen. Ich würde (wie immer) ein gesundes Mittel wählen. Nirgends nichts haben, sondern überall etwas geschrieben und dann nach Gefühl gewichten. Im Zweifel trifft man es eh nicht, wie der Korrektor, den man dann erwischt, es haben will.