29.06.2020, 08:37
Liebe Alle,
schreibe im August Examen (NRW) und überlege nun, was ich mir - widerwillig - doch noch einmal anschauen sollte.
Zu den Dingen, mit denen ich mich keinesfalls auseinandersetzen möchte, gehört das Widerspruchsverfahren. Daher meine Frage an Euch - Wisst Ihr, ob bzw. wann zuletzt die Erstellung eines Widerspruchsbescheides iR der Behördenklausur drankam? Meines Wissens bietet sich dafür in NRW wegen der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens eigentlich nur noch das Schulrecht an (im BeamtenR ist aus mW uU auch entbehrlich).
Wäre Euch für jeden Hinweis dankbar!
schreibe im August Examen (NRW) und überlege nun, was ich mir - widerwillig - doch noch einmal anschauen sollte.
Zu den Dingen, mit denen ich mich keinesfalls auseinandersetzen möchte, gehört das Widerspruchsverfahren. Daher meine Frage an Euch - Wisst Ihr, ob bzw. wann zuletzt die Erstellung eines Widerspruchsbescheides iR der Behördenklausur drankam? Meines Wissens bietet sich dafür in NRW wegen der weitgehenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens eigentlich nur noch das Schulrecht an (im BeamtenR ist aus mW uU auch entbehrlich).
Wäre Euch für jeden Hinweis dankbar!
29.06.2020, 09:09
Ich weiß es leider nicht, schreibe aber im Juli und bin der Meinung dass es ausreicht, sich das ne Stunde oder zwei anzugucken.
Der Aufbau vom Bescheid bleibt per se ja gleich, mit ein paar Formulierungen die man drauf haben sollte. Außerdem sollte man sich die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs anschauen (Normen). Das wars ja. Das geht an einem Nachmittag.
Der Aufbau vom Bescheid bleibt per se ja gleich, mit ein paar Formulierungen die man drauf haben sollte. Außerdem sollte man sich die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs anschauen (Normen). Das wars ja. Das geht an einem Nachmittag.
29.06.2020, 09:21
(29.06.2020, 09:09)VerzweifelterJurist schrieb: Ich weiß es leider nicht, schreibe aber im Juli und bin der Meinung dass es ausreicht, sich das ne Stunde oder zwei anzugucken.
Der Aufbau vom Bescheid bleibt per se ja gleich, mit ein paar Formulierungen die man drauf haben sollte. Außerdem sollte man sich die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs anschauen (Normen). Das wars ja. Das geht an einem Nachmittag.
Recht hast Du. Nur subjektiv denke ich dann immer, wenn ich dazu nicht mindestens vier Kommentare, eine Diss zur reformatio in peius und zehn Probeklausuren geschrieben habe, dann kann ich es auch gleich bleiben lassen.. Eine elende Angewohnheit aus dem Ersten und auch schon damals kontraproduktiv.