29.06.2020, 11:02
Stationsnoten :D Ja ist klar.
29.06.2020, 12:21
Richter ist eine Stelle, die für 1 x ausreichend Leute unerreichbar ist. Ihr wollt nur das, was ihr nicht haben könnt. Man bekommt nach der Rspr. noch nicht mal mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung eine Ausnahme bei der Notengrenze als Richter.
Bewerbt euch lieber auf erreichbare Stellen: die ohne Notengrenzen, E13 Stellen, Stellen als Anwalt und in Unternehmen...
Ich würde mit der Note keine Energie mehr auf eine Richterstelle verschwenden. So lange es bessere Bewerber gibt, werden immer die bevorzugt.
Bewerbt euch lieber auf erreichbare Stellen: die ohne Notengrenzen, E13 Stellen, Stellen als Anwalt und in Unternehmen...
Ich würde mit der Note keine Energie mehr auf eine Richterstelle verschwenden. So lange es bessere Bewerber gibt, werden immer die bevorzugt.
29.06.2020, 12:25
(29.06.2020, 12:21)Gast schrieb: Richter ist eine Stelle, die für 1 x ausreichend Leute unerreichbar ist. Ihr wollt nur das, was ihr nicht haben könnt. Man bekommt nach der Rspr. noch nicht mal mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung eine Ausnahme bei der Notengrenze als Richter.
Bewerbt euch lieber auf erreichbare Stellen: die ohne Notengrenzen, E13 Stellen, Stellen als Anwalt und in Unternehmen...
Ich würde mit der Note keine Energie mehr auf eine Richterstelle verschwenden. So lange es bessere Bewerber gibt, werden immer die bevorzugt.
Gilt nur für das Zweite Examen. Mir sind persönlich mehrere Fälle mit ausreichend im Ersten bekannt, die jetzt Richter sind. Hatten aber alle >7,76 Punkte im Zweiten. Denen wurde dann wegen der guten Stationsarbeit zugetraut, Richter zu sein und siehe da...die Justiz ist nicht untergegangen.
29.06.2020, 12:38
Man kann ja auch im Beruf bei der Einarbeitung lernen und trotzdem ein guter Richter werden. Ich weiss auch nicht, warum man für immer auf diese Note fest gemeisselt wird.
Als Richter braucht man auch Empathie, niemand will einen eiskalten gefühllosen VB/gut Block als Richter, den Einzelschicksale nicht interessieren, spätestens wenn man selbst in eigener Sache vor Gericht landet.
Das fachliche ist bei allen Bestehern vorhanden. Darauf kann man aufbauen. Die Berufspraxis ist auch anders und druckfreier als die Prüfung. In der Praxis hat der ausreichende mit Prüfungsangst vllt die gleichen Ergebnisse wie der 3er.
Als Richter braucht man auch Empathie, niemand will einen eiskalten gefühllosen VB/gut Block als Richter, den Einzelschicksale nicht interessieren, spätestens wenn man selbst in eigener Sache vor Gericht landet.
Das fachliche ist bei allen Bestehern vorhanden. Darauf kann man aufbauen. Die Berufspraxis ist auch anders und druckfreier als die Prüfung. In der Praxis hat der ausreichende mit Prüfungsangst vllt die gleichen Ergebnisse wie der 3er.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
29.06.2020, 13:21
Ja, bekanntlich sind Juristen ab VB immer oder überdurchschnittlich oft gefühkskalte Eisblöcke. Genau so muss es sein. Bestimmt.
29.06.2020, 13:21
Das fachliche ist vorhanden ist halt so ne Behauptung. Wieso sollte dann bei 3,9 die Grenze sein? Beides keine Noten, die auf umfassendes Verständnis schließen lassen - zumindest wenn es in beiden Examina so lief.
Die Stationsnote kannst in die Mülltonne klopfen, da schreibt doch jeder Ausbilder, wie er grade lustig ist was rein. XY hatte 14 Punkte kann da heissen er ist Top Kandidat oder er war 2x da und hat nett gelächelt.
Die Stationsnote kannst in die Mülltonne klopfen, da schreibt doch jeder Ausbilder, wie er grade lustig ist was rein. XY hatte 14 Punkte kann da heissen er ist Top Kandidat oder er war 2x da und hat nett gelächelt.
29.06.2020, 13:29
(29.06.2020, 12:38)Gast schrieb: Man kann ja auch im Beruf bei der Einarbeitung lernen und trotzdem ein guter Richter werden. Ich weiss auch nicht, warum man für immer auf diese Note fest gemeisselt wird.
Als Richter braucht man auch Empathie, niemand will einen eiskalten gefühllosen VB/gut Block als Richter, den Einzelschicksale nicht interessieren, spätestens wenn man selbst in eigener Sache vor Gericht landet.
Das fachliche ist bei allen Bestehern vorhanden. Darauf kann man aufbauen. Die Berufspraxis ist auch anders und druckfreier als die Prüfung. In der Praxis hat der ausreichende mit Prüfungsangst vllt die gleichen Ergebnisse wie der 3er.
Und wie genau testet man Deiner Meinung nach die persönliche Eignung als Richter oder dessen Empathie VOR der Einstellung. Es gibt keine Alternative als primär auf die Noten zu schauen. Klar kann und muss man den Examensnoten Schwächen attestieren, aber mir ist schleierhaft, welche Alternative es geben soll?
Wäre es tatsächlicher fair(er), wenn die Einstellungsbehörde die Ergebnisse einer 10 jährigen Ausbildung unberücksichtigt ließe und allein auf der Grundlage von Sympathie entschiede. Wenn Du hier im Forum eine Umfrage starten würdest, was die Leute unter Empathie verstehen, würden erhebliche Unterschiede zu Tage treten. Was soll die Empathie, die ein Richter angeblich mehr benötigt als fachliche Qualitäten, eigentlich sein? Ein freundlicher Umgang mit den Parteien? Ein Verständnis dafür worüber die Parteien eigentlich streiten? Die notwendige Härte/Milde gegenüber den Beteiligten? Besonders harte/milde Strafen? Wer beurteilt denn, ob ein Kandidat diese Eigenschaften mitbringt? Wer beurteilt überhaupt, wann diese Selbstverständlichkeiten, die vermutlich jeder bei sich selbst für erfüllt hält, gegeben sind? Selbst wenn es eine objektivierbare persönliche Eignung gäbe, wieso sollte sich gerade unter Leuten mit schwächeren Noten ein überdurchschnittlicher Anteil dieser Leute befinden?
Mein Fazit: Wer die Auswahlentscheidung von rein subjektiven Kriterien abhängig macht, öffnet Tür und Tor für Klüngel. Dann dauert es nur noch wenige Jahre und die Ministerien vergeben die Stellen nur noch nach Parteizugehörigkeit. Das kann man nur durch eine objektive Schranke verhindern und das ist nun mal, trotz alle Unzulänglichkeiten, die Note. Glücklicherweise ist dieser Umstand auch von Tag 1 des Studiums an transparent, sodass man seinen Fleiß seinen Zielen anpassen kann. Mit jeweils zwei Versuchen spielt auch das Glück, was man zweifelsohne für 2xVB benötigt, für das Erreichen von zwei für die Justiz geeigneten Examina eine eher untergeordnete Rolle. Wer in jeweils zwei Versuchen nicht über das "ausreichend" hinauskommt, der hatte nicht nur Pech, auch diese harte Wahrheit muss hier mal ausgesprochen werden...
29.06.2020, 13:47
(29.06.2020, 13:21)Gast schrieb: Das fachliche ist vorhanden ist halt so ne Behauptung. Wieso sollte dann bei 3,9 die Grenze sein? Beides keine Noten, die auf umfassendes Verständnis schließen lassen - zumindest wenn es in beiden Examina so lief.
Die Stationsnote kannst in die Mülltonne klopfen, da schreibt doch jeder Ausbilder, wie er grade lustig ist was rein. XY hatte 14 Punkte kann da heissen er ist Top Kandidat oder er war 2x da und hat nett gelächelt.
Da die gesetzliche Mindestvoraussetzung bei 4,0 Punkten liegt, wird damit theoretisch der Zugang eröffnet, d.h. der Staat hält die Kenntnisse für ausreichend. Dass auch die Länder lieber die Luxusversion nehmen, heißt nicht, dass das Basismodell nicht auch die Zwecke erfüllen kann.
Stationsnoten können im Kontext mit einer wahrheitsgemäßen, detaillierten Beurteilung durchaus etwas aussagen. Ich habe selbst als Ausbilder mehrere Referendare betreut. Wenn jemand mehrfach Urteile schreibt, dass ich nahezu unbearbeitet verwenden kann, sehr gute Voten schreibt und auch ansonsten gute Kenntnisse und Einsatz zeigt ,dann steht das so konkret erläutert zusammen mit der Note im Zeugnis und hat durchaus Aussagekraft. Diverse meiner Kollegen praktizieren das ebenso.
Zumindest bei einem Ex-Referendar, der eher knapp die bei uns erforderliche Mindestnote erreicht hat, war die Tatsache, dass er auch die Wahlstation bei Gericht absolviert hat und dort neben der Pflichtstation bei einem Kollegen auch bei mir wirklich sehr gute Arbeit abgeliefert hat, übrigens entscheidend für seine Einladung zum erfolgreichen Bewerbungsgespräch.
Jetzt bin ich nur gespannt, ob noch eine unzutreffende Unterstellung kommt, ich hätte vermutlich selbst nur knapp den Einstieg geschafft oder würde selbst nur schlechte Urteile fabrizieren, wenn ich die von einem anscheinend nur mittelmäßigen Referendar für nutzbar halte.
29.06.2020, 13:51
Ein AC, wo der Umgang mit den Parteien beobachtet wird anstatt nach Noten abwärts einzustellen...wer erst mal drin ist, fliegt als Proberichter nur noch, wenn er grob unfreundlich zu den Parteien ist. Wegen dieser Notenfixiertheit gibt es viele charakterlich ungeeignete in wichtigen öffentlichen Ämtern.
Lehrer werden ja schon im Ref auf ihre Unterrichtsfähigkeit hin beobachtet und benotet (pädagogische Fähigkeiten). Sowas gibt es bei Juristen nicht. Es ist nun mal so, dass viele hochbegabte mit IQ über 130 (vb/gut Kandidaten) soziale "Behinderungen" haben. Das ist öfter der Fall als bei normal intelligenten. Das ist ja das, wodurch der Eindruck komischer Kauz entsteht.
Lehrer werden ja schon im Ref auf ihre Unterrichtsfähigkeit hin beobachtet und benotet (pädagogische Fähigkeiten). Sowas gibt es bei Juristen nicht. Es ist nun mal so, dass viele hochbegabte mit IQ über 130 (vb/gut Kandidaten) soziale "Behinderungen" haben. Das ist öfter der Fall als bei normal intelligenten. Das ist ja das, wodurch der Eindruck komischer Kauz entsteht.
29.06.2020, 14:02
(29.06.2020, 13:51)Gast schrieb: Ein AC, wo der Umgang mit den Parteien beobachtet wird anstatt nach Noten abwärts einzustellen...wer erst mal drin ist, fliegt als Proberichter nur noch, wenn er grob unfreundlich zu den Parteien ist. Wegen dieser Notenfixiertheit gibt es viele charakterlich ungeeignete in wichtigen öffentlichen Ämtern.
Lehrer werden ja schon im Ref auf ihre Unterrichtsfähigkeit hin beobachtet und benotet (pädagogische Fähigkeiten). Sowas gibt es bei Juristen nicht. Es ist nun mal so, dass viele hochbegabte mit IQ über 130 (vb/gut Kandidaten) soziale "Behinderungen" haben. Das ist öfter der Fall als bei normal intelligenten. Das ist ja das, wodurch der Eindruck komischer Kauz entsteht.
Dir ist aber klar, dass es genau das bereits gibt? Zumindest in meinem Bundesland werden ACs mit genau solchen gespielten Konfliktsituationen durchgeführt und es werden auch Personen mit notentechnischer Befähigung abgelehnt. So meinem besten Freund passiert, der trotz doppel VB im AC "durchgefallen" ist, weil er wohl eine Konfliktsituation nicht zur Zufriedenheit der Prüfer gelöst hat oder zumindest schlechter als andere Kandidaten. Warum genau kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn er ist ein super sozialer und empathischer Typ, ganz sicher weit weg von "sozialer Behinderung".
Das ist im Übrigen natürliche absoluter Unsinn, weder muss man für ein VB hochbegabt sein, noch sind alle oder auch nur der überwiegende Teil hochbegabter Menschen "sozial behindert".