16.09.2020, 20:23
(16.09.2020, 18:24)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:53)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:34)Gast Hessen schrieb:(16.09.2020, 14:21)GJPAGastlichkeit schrieb: Ich habe einen 80a/80 V Antrag geprüft. In der Zulässigkeit bei der Befugnis die drittschützenden Normen geprüft (35 BauGB/ 3 Bimschg und 15 BauNVO, die planungsrechtliche Beurteilung der Lage war ja vorgegeben und habe ich auch nachher nur ganz knapp bejaht) und dann die Möglichkeit der Widerspruchs nocht thematisiert (Insb Frist).
Ich weiß nicht ob die Klausur als "Anwaltsaufgabe" extra so gemacht war oder ob da einfach jemand die Klausur extra schlecht erstellt hat.
Ich hatte große Probleme nachzuvollziehen, was der SV da genau und auf welcher Grundlage gemacht hat. Er hat ja sinngemäß geschrieben, "Landratsamt hat gesagt da ist eine Gemengelage, deshalb war ein Mittelwert zu ermitteln, der ist ok". Woran ich auch sehr lange gesessen habe, war die Frage der Immissionspunkte, da habe ich auch die TA Lärm einfach nicht verstanden. IE habe ich beides einfach so hingenommen und den 41db Wert nachts genommen, der aber aufgrund der Gemengelage in dem Einzelfall ja auch um mehr als das überschritten sein kann, daneben handelt es sich ja auch um ein privilegiertes Vorhaben.
Hinsichtlich der Höhe war mE mit dem OVG NRW die WEA nicht unzumutbar.
Ich hab dann auch ein (kurzes :/) Mandantenschreiben gemacht und darauf verwiesen, dass ein streitiges Verfahren im Zweifel sehr teuer wird. Sollten weitere WEAs geplant werden soll sie sich wieder melden.
Man hätte hier theoretisch schön in die TA Lärm reinprüfen können, aber wegen der (extra komplizierten?) Darstellung ist es bei mir in der Mitte dann sehr unsauber geworden, wo man die Einzelfallprüfung vornehmen musste... :dodgy:
Ich habe gesagt, dass die Annahme einer Gemengelage fehlerhaft war, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen und deshalb ein Überschreiten der Nachtwerte bejaht. War einfach mega verwirrend, mal schauen, was das wird.
hab ich auch. Dann aber diese Ausnahme von 1dB(A) angenommen bei Gesamtberechnung und Sicherstellung, dass nicht mehr als 1 dB(A), weil der Nachtmodus ja automatisch eingestellt sein sollte
In welchem Bundesland habt ihr geschrieben? Ich hab irgendwie keine Überschreitung gesehen.
Nrw. Da war nachts 41 statt 40 für ein allgemeines Wohngebiet und wenn man keinen erhöhten Mittelwert bildet hätte man da die Überschreitung von 1, die nach der Ausnahme bei eine Gesamtberechnung ok sein kann
16.09.2020, 20:45
Diese Klausur zu stellen als letzte in zwei Wochen ist so undankbar. Beim JPA müssen ein paar sehr fiese Leute sitzen
16.09.2020, 20:47
(16.09.2020, 16:34)Gast Hessen schrieb:(16.09.2020, 14:21)GJPAGastlichkeit schrieb: Ich habe einen 80a/80 V Antrag geprüft. In der Zulässigkeit bei der Befugnis die drittschützenden Normen geprüft (35 BauGB/ 3 Bimschg und 15 BauNVO, die planungsrechtliche Beurteilung der Lage war ja vorgegeben und habe ich auch nachher nur ganz knapp bejaht) und dann die Möglichkeit der Widerspruchs nocht thematisiert (Insb Frist).
Ich weiß nicht ob die Klausur als "Anwaltsaufgabe" extra so gemacht war oder ob da einfach jemand die Klausur extra schlecht erstellt hat.
Ich hatte große Probleme nachzuvollziehen, was der SV da genau und auf welcher Grundlage gemacht hat. Er hat ja sinngemäß geschrieben, "Landratsamt hat gesagt da ist eine Gemengelage, deshalb war ein Mittelwert zu ermitteln, der ist ok". Woran ich auch sehr lange gesessen habe, war die Frage der Immissionspunkte, da habe ich auch die TA Lärm einfach nicht verstanden. IE habe ich beides einfach so hingenommen und den 41db Wert nachts genommen, der aber aufgrund der Gemengelage in dem Einzelfall ja auch um mehr als das überschritten sein kann, daneben handelt es sich ja auch um ein privilegiertes Vorhaben.
Hinsichtlich der Höhe war mE mit dem OVG NRW die WEA nicht unzumutbar.
Ich hab dann auch ein (kurzes :/) Mandantenschreiben gemacht und darauf verwiesen, dass ein streitiges Verfahren im Zweifel sehr teuer wird. Sollten weitere WEAs geplant werden soll sie sich wieder melden.
Man hätte hier theoretisch schön in die TA Lärm reinprüfen können, aber wegen der (extra komplizierten?) Darstellung ist es bei mir in der Mitte dann sehr unsauber geworden, wo man die Einzelfallprüfung vornehmen musste... :dodgy:
Ich habe gesagt, dass die Annahme einer Gemengelage fehlerhaft war, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen und deshalb ein Überschreiten der Nachtwerte bejaht. War einfach mega verwirrend, mal schauen, was das wird.
Wieso war die fehlerhaft? Ich hab ewig gebraucht um das alles überhaupt zu verstehen.
16.09.2020, 20:55
(16.09.2020, 20:47)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:34)Gast Hessen schrieb:(16.09.2020, 14:21)GJPAGastlichkeit schrieb: Ich habe einen 80a/80 V Antrag geprüft. In der Zulässigkeit bei der Befugnis die drittschützenden Normen geprüft (35 BauGB/ 3 Bimschg und 15 BauNVO, die planungsrechtliche Beurteilung der Lage war ja vorgegeben und habe ich auch nachher nur ganz knapp bejaht) und dann die Möglichkeit der Widerspruchs nocht thematisiert (Insb Frist).
Ich weiß nicht ob die Klausur als "Anwaltsaufgabe" extra so gemacht war oder ob da einfach jemand die Klausur extra schlecht erstellt hat.
Ich hatte große Probleme nachzuvollziehen, was der SV da genau und auf welcher Grundlage gemacht hat. Er hat ja sinngemäß geschrieben, "Landratsamt hat gesagt da ist eine Gemengelage, deshalb war ein Mittelwert zu ermitteln, der ist ok". Woran ich auch sehr lange gesessen habe, war die Frage der Immissionspunkte, da habe ich auch die TA Lärm einfach nicht verstanden. IE habe ich beides einfach so hingenommen und den 41db Wert nachts genommen, der aber aufgrund der Gemengelage in dem Einzelfall ja auch um mehr als das überschritten sein kann, daneben handelt es sich ja auch um ein privilegiertes Vorhaben.
Hinsichtlich der Höhe war mE mit dem OVG NRW die WEA nicht unzumutbar.
Ich hab dann auch ein (kurzes :/) Mandantenschreiben gemacht und darauf verwiesen, dass ein streitiges Verfahren im Zweifel sehr teuer wird. Sollten weitere WEAs geplant werden soll sie sich wieder melden.
Man hätte hier theoretisch schön in die TA Lärm reinprüfen können, aber wegen der (extra komplizierten?) Darstellung ist es bei mir in der Mitte dann sehr unsauber geworden, wo man die Einzelfallprüfung vornehmen musste... :dodgy:
Ich habe gesagt, dass die Annahme einer Gemengelage fehlerhaft war, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen und deshalb ein Überschreiten der Nachtwerte bejaht. War einfach mega verwirrend, mal schauen, was das wird.
Wieso war die fehlerhaft? Ich hab ewig gebraucht um das alles überhaupt zu verstehen.
Ob es tatsächlich fehlerhaft ist weiß ich nicht. Aber hab gesagt die besteht laut Norm zwischen Industriegebiet oder Gebiet mit vergleichbarem Lärm (oder so ähnlich) und einem Wohngebiet.
Dann versucht zu argumentieren das von dem Außenbereich hier nicht ein Lärm vergleichbar eines Industriegebiets ausgeht. Aber echt keine Ahnung. Hätte sonst nur nicht gewusst was man hätte problematisieren können und die Überschreitung von genau 1 schien mir auf diese Ausnahme angelegt zu sein.
16.09.2020, 21:10
(16.09.2020, 20:55)Gast schrieb:(16.09.2020, 20:47)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:34)Gast Hessen schrieb:(16.09.2020, 14:21)GJPAGastlichkeit schrieb: Ich habe einen 80a/80 V Antrag geprüft. In der Zulässigkeit bei der Befugnis die drittschützenden Normen geprüft (35 BauGB/ 3 Bimschg und 15 BauNVO, die planungsrechtliche Beurteilung der Lage war ja vorgegeben und habe ich auch nachher nur ganz knapp bejaht) und dann die Möglichkeit der Widerspruchs nocht thematisiert (Insb Frist).
Ich weiß nicht ob die Klausur als "Anwaltsaufgabe" extra so gemacht war oder ob da einfach jemand die Klausur extra schlecht erstellt hat.
Ich hatte große Probleme nachzuvollziehen, was der SV da genau und auf welcher Grundlage gemacht hat. Er hat ja sinngemäß geschrieben, "Landratsamt hat gesagt da ist eine Gemengelage, deshalb war ein Mittelwert zu ermitteln, der ist ok". Woran ich auch sehr lange gesessen habe, war die Frage der Immissionspunkte, da habe ich auch die TA Lärm einfach nicht verstanden. IE habe ich beides einfach so hingenommen und den 41db Wert nachts genommen, der aber aufgrund der Gemengelage in dem Einzelfall ja auch um mehr als das überschritten sein kann, daneben handelt es sich ja auch um ein privilegiertes Vorhaben.
Hinsichtlich der Höhe war mE mit dem OVG NRW die WEA nicht unzumutbar.
Ich hab dann auch ein (kurzes :/) Mandantenschreiben gemacht und darauf verwiesen, dass ein streitiges Verfahren im Zweifel sehr teuer wird. Sollten weitere WEAs geplant werden soll sie sich wieder melden.
Man hätte hier theoretisch schön in die TA Lärm reinprüfen können, aber wegen der (extra komplizierten?) Darstellung ist es bei mir in der Mitte dann sehr unsauber geworden, wo man die Einzelfallprüfung vornehmen musste... :dodgy:
Ich habe gesagt, dass die Annahme einer Gemengelage fehlerhaft war, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen und deshalb ein Überschreiten der Nachtwerte bejaht. War einfach mega verwirrend, mal schauen, was das wird.
Wieso war die fehlerhaft? Ich hab ewig gebraucht um das alles überhaupt zu verstehen.
Ob es tatsächlich fehlerhaft ist weiß ich nicht. Aber hab gesagt die besteht laut Norm zwischen Industriegebiet oder Gebiet mit vergleichbarem Lärm (oder so ähnlich) und einem Wohngebiet.
Dann versucht zu argumentieren das von dem Außenbereich hier nicht ein Lärm vergleichbar eines Industriegebiets ausgeht. Aber echt keine Ahnung. Hätte sonst nur nicht gewusst was man hätte problematisieren können und die Überschreitung von genau 1 schien mir auf diese Ausnahme angelegt zu sein.
klingt gut!
16.09.2020, 22:26
(16.09.2020, 20:55)Gast schrieb:(16.09.2020, 20:47)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:34)Gast Hessen schrieb:(16.09.2020, 14:21)GJPAGastlichkeit schrieb: Ich habe einen 80a/80 V Antrag geprüft. In der Zulässigkeit bei der Befugnis die drittschützenden Normen geprüft (35 BauGB/ 3 Bimschg und 15 BauNVO, die planungsrechtliche Beurteilung der Lage war ja vorgegeben und habe ich auch nachher nur ganz knapp bejaht) und dann die Möglichkeit der Widerspruchs nocht thematisiert (Insb Frist).
Ich weiß nicht ob die Klausur als "Anwaltsaufgabe" extra so gemacht war oder ob da einfach jemand die Klausur extra schlecht erstellt hat.
Ich hatte große Probleme nachzuvollziehen, was der SV da genau und auf welcher Grundlage gemacht hat. Er hat ja sinngemäß geschrieben, "Landratsamt hat gesagt da ist eine Gemengelage, deshalb war ein Mittelwert zu ermitteln, der ist ok". Woran ich auch sehr lange gesessen habe, war die Frage der Immissionspunkte, da habe ich auch die TA Lärm einfach nicht verstanden. IE habe ich beides einfach so hingenommen und den 41db Wert nachts genommen, der aber aufgrund der Gemengelage in dem Einzelfall ja auch um mehr als das überschritten sein kann, daneben handelt es sich ja auch um ein privilegiertes Vorhaben.
Hinsichtlich der Höhe war mE mit dem OVG NRW die WEA nicht unzumutbar.
Ich hab dann auch ein (kurzes :/) Mandantenschreiben gemacht und darauf verwiesen, dass ein streitiges Verfahren im Zweifel sehr teuer wird. Sollten weitere WEAs geplant werden soll sie sich wieder melden.
Man hätte hier theoretisch schön in die TA Lärm reinprüfen können, aber wegen der (extra komplizierten?) Darstellung ist es bei mir in der Mitte dann sehr unsauber geworden, wo man die Einzelfallprüfung vornehmen musste... :dodgy:
Ich habe gesagt, dass die Annahme einer Gemengelage fehlerhaft war, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen und deshalb ein Überschreiten der Nachtwerte bejaht. War einfach mega verwirrend, mal schauen, was das wird.
Wieso war die fehlerhaft? Ich hab ewig gebraucht um das alles überhaupt zu verstehen.
Ob es tatsächlich fehlerhaft ist weiß ich nicht. Aber hab gesagt die besteht laut Norm zwischen Industriegebiet oder Gebiet mit vergleichbarem Lärm (oder so ähnlich) und einem Wohngebiet.
Dann versucht zu argumentieren das von dem Außenbereich hier nicht ein Lärm vergleichbar eines Industriegebiets ausgeht. Aber echt keine Ahnung. Hätte sonst nur nicht gewusst was man hätte problematisieren können und die Überschreitung von genau 1 schien mir auf diese Ausnahme angelegt zu sein.
Jap, so auch meine Argumentation. Habe gesagt, dass der Lärm von den Treckern nicht vergleichbar ist mit dem eines Industriegebiets.
06.10.2020, 09:59
Hallo ihr Lieben,
ich schreibe im November mein Examen und benötige noch die aktuellen Gesetze. Falls sie jemand verkaufen möchte, bitte melden! :-)
ich schreibe im November mein Examen und benötige noch die aktuellen Gesetze. Falls sie jemand verkaufen möchte, bitte melden! :-)
06.10.2020, 18:28
08.10.2020, 12:54
Hallo! Hat jemand Tipps für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung? Ich bin Wiederholer und hab den AG-Stoff dazu vom letzten Jahr komplett vergessen.
08.10.2020, 17:39