30.08.2019, 13:40
Moin,
da ich im Forum hinsichtlich des Ablaufs des Bewerbungsverfahrens für den höheren Justizdienst in Schleswig-Holstein nicht fündig geworden bin, dachte ich, ich teile einfach mal meine Erfahrung.
Bewerbung (Ende Juni):
Ich hab mich unmittelbar nach der mündlichen Prüfung mit 8,5 und 9,8 Punkten für den staatsanwaltschaftlichen Dienst beworben. Ca. eine Woche später bekam ich aus dem Justizministerium einen Anruf und wurde gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, zunächst als Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit tätig zu sein, da dort derzeit eine Klagewelle abzuarbeiten sei und daher kurzfristig Personal benötigt werde. Vorkenntnisse im Sozialrecht seien nicht erforderlich. Anschließend könne ich dann zur StA wechseln. Das habe ich bejaht und daraufhin eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten. Beteiligt waren der Hauptstaatsanwalschafts- und der Hauptrichterrat. Grundsätzlich ist das Verfahren sehr untypisch, was sich im Verlauf auch dadurch gezeigt hat, dass das Vorgehen und der Zeitraum immer wieder Thema waren.
Vorstellungsgespräch (Mitte August):
Das Gespräch dauerte ca. eine Stunde und fand im Justizministerium statt. Der Personalreferent begrüßte mich und skizzierte kurz den Ablauf des Gesprächs. Danach werde das Gespräch in drei Abschnitte, Vorstellung, Motivation und Rollenspiele, geteilt. Zwischen den Abschnitten sollte jeweils eine Pause sein. Ich stellte mich also vor und hab in dem Zuge auch meine Motivation dargestellt. Es schlossen sich einige Fragen an, insbesondere zur Abgrenzung StA und Gericht, dem Verhältnis von StA und Polizei, zur richterlichen Unabhängigkeit, dem Mäßigungsgebot und auch einige fachliche Fragen zum Strafrecht. Teilweise erinnerte mich das Gespräch an die mündliche Prüfung. Nach einer Stunde wurde ich raus gebeten, eine Pause hatte bis dahin nicht stattgefunden. Als ich reingebeten wurde, teilten sie mir mit, dass sie sich einig seien und sie mich sowohl für die StA als auch für das Sozialgericht geeignet hielten. Rollenspiele gab es keine mehr.
Dann wurde ich gefragt, wann ich anfangen könne und dass der 1. oder 15.9. anvisiert werde. Auch nach Wunschorten wurde gefragt.
2. Gesprächsrunde (Ende August)
Ich wurde daraufhin zur zweiten Gesprächsrunde zur Präsidentin des Landessozialgerichts und zur GenStA eingeladen. Die Gespräche fanden getrennt statt. Beim LSG diskutierten wir eine Werte-Frage und anschließend ging es um meinen Instagram-Account. Hier versuchten sie mich zu verunsichern, was ich aber anscheinend ganz gut bewältigt habe. Es ging nochmal um meine Motivation und den Wunschort. Unmittelbar nach dem Gespräch bekam ich eine positive Rückmeldung und Lob für meinen Instagram-Account :D
Das Gespräch bei der GenStA dauerte nur ca. eine Stunde. Es ging erneut um meine Motivation, meine Erfahrungen im Strafrecht und das gesamte Vorgehen, also wann ich mir einen Wechsel wünschen würde. Ich bekam wieder direkt im Anschluss eine positive Rückmeldung.
Den Einweisungserlass hab ich also in der letzten Augustwoche für den 1. September bekommen. Einerseits freut es mich natürlich, dass es so kurzfristig geklappt hat, andererseits war es eine sehr große Herausforderung, so kurzfristig eine Private Krankenversicherung zu finden. Hier wäre mein Tipp, dass man sich frühzeitig damit beschäftigt und Angebote ggf. schon vor der endgültigen Rückmeldung einholt.
Mein Fazit für die Gespräche ist, dass alles machbar ist und alle sehr freundlich waren. Mein Gefühl ist, dass es gut ankam, dass ich mit meinen Schwächen (Sozialrecht) sehr offen umgegangen bin und betont habe, dass mir der Bezug zu Menschen sehr wichtig ist.
Ich wünsche allen Bewerbern viel Erfolg!
da ich im Forum hinsichtlich des Ablaufs des Bewerbungsverfahrens für den höheren Justizdienst in Schleswig-Holstein nicht fündig geworden bin, dachte ich, ich teile einfach mal meine Erfahrung.
Bewerbung (Ende Juni):
Ich hab mich unmittelbar nach der mündlichen Prüfung mit 8,5 und 9,8 Punkten für den staatsanwaltschaftlichen Dienst beworben. Ca. eine Woche später bekam ich aus dem Justizministerium einen Anruf und wurde gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, zunächst als Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit tätig zu sein, da dort derzeit eine Klagewelle abzuarbeiten sei und daher kurzfristig Personal benötigt werde. Vorkenntnisse im Sozialrecht seien nicht erforderlich. Anschließend könne ich dann zur StA wechseln. Das habe ich bejaht und daraufhin eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten. Beteiligt waren der Hauptstaatsanwalschafts- und der Hauptrichterrat. Grundsätzlich ist das Verfahren sehr untypisch, was sich im Verlauf auch dadurch gezeigt hat, dass das Vorgehen und der Zeitraum immer wieder Thema waren.
Vorstellungsgespräch (Mitte August):
Das Gespräch dauerte ca. eine Stunde und fand im Justizministerium statt. Der Personalreferent begrüßte mich und skizzierte kurz den Ablauf des Gesprächs. Danach werde das Gespräch in drei Abschnitte, Vorstellung, Motivation und Rollenspiele, geteilt. Zwischen den Abschnitten sollte jeweils eine Pause sein. Ich stellte mich also vor und hab in dem Zuge auch meine Motivation dargestellt. Es schlossen sich einige Fragen an, insbesondere zur Abgrenzung StA und Gericht, dem Verhältnis von StA und Polizei, zur richterlichen Unabhängigkeit, dem Mäßigungsgebot und auch einige fachliche Fragen zum Strafrecht. Teilweise erinnerte mich das Gespräch an die mündliche Prüfung. Nach einer Stunde wurde ich raus gebeten, eine Pause hatte bis dahin nicht stattgefunden. Als ich reingebeten wurde, teilten sie mir mit, dass sie sich einig seien und sie mich sowohl für die StA als auch für das Sozialgericht geeignet hielten. Rollenspiele gab es keine mehr.
Dann wurde ich gefragt, wann ich anfangen könne und dass der 1. oder 15.9. anvisiert werde. Auch nach Wunschorten wurde gefragt.
2. Gesprächsrunde (Ende August)
Ich wurde daraufhin zur zweiten Gesprächsrunde zur Präsidentin des Landessozialgerichts und zur GenStA eingeladen. Die Gespräche fanden getrennt statt. Beim LSG diskutierten wir eine Werte-Frage und anschließend ging es um meinen Instagram-Account. Hier versuchten sie mich zu verunsichern, was ich aber anscheinend ganz gut bewältigt habe. Es ging nochmal um meine Motivation und den Wunschort. Unmittelbar nach dem Gespräch bekam ich eine positive Rückmeldung und Lob für meinen Instagram-Account :D
Das Gespräch bei der GenStA dauerte nur ca. eine Stunde. Es ging erneut um meine Motivation, meine Erfahrungen im Strafrecht und das gesamte Vorgehen, also wann ich mir einen Wechsel wünschen würde. Ich bekam wieder direkt im Anschluss eine positive Rückmeldung.
Den Einweisungserlass hab ich also in der letzten Augustwoche für den 1. September bekommen. Einerseits freut es mich natürlich, dass es so kurzfristig geklappt hat, andererseits war es eine sehr große Herausforderung, so kurzfristig eine Private Krankenversicherung zu finden. Hier wäre mein Tipp, dass man sich frühzeitig damit beschäftigt und Angebote ggf. schon vor der endgültigen Rückmeldung einholt.
Mein Fazit für die Gespräche ist, dass alles machbar ist und alle sehr freundlich waren. Mein Gefühl ist, dass es gut ankam, dass ich mit meinen Schwächen (Sozialrecht) sehr offen umgegangen bin und betont habe, dass mir der Bezug zu Menschen sehr wichtig ist.
Ich wünsche allen Bewerbern viel Erfolg!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
02.09.2019, 21:00
Dieser Ablauf ist sicherlich möglich, aber keinesfalls typisch für SH. Ich selbst und alle, die ich kenne, sind in SH sofort als StA oder als Richter eingestellt worden. Von einem Berufseinstieg in der Sozialgerichtsbarkeit und vorheriger Zusage zu einem Wechsel zur StA habe ich noch nie gehört, du darfst dich also als Exot bezeichnen...
23.10.2019, 08:13
Habt ihr denn eine Ahnung von den aktuellen Voraussetzungen um genommen bzw. eingeladen zu werden?
Und wird aktuell eingestellt?
mfg
Und wird aktuell eingestellt?
mfg
23.10.2019, 09:58
(23.10.2019, 08:13)doppel siebenkommafünf schrieb: Habt ihr denn eine Ahnung von den aktuellen Voraussetzungen um genommen bzw. eingeladen zu werden?
Und wird aktuell eingestellt?
mfg
Die auf der Homepage des Ministeriums geforderten 2x VB werden regelmäßig unterschritten. Dennoch ist der Einstellungsbedarf in einem kleinen Bundesland wie SH - in dem zudem kaum größere Unternehmen und GKs um die Prädikatsjuristen konkurrieren - eher niedrig, sodass man im Vergleich zu den großen Flächenländern eher aus dem vollen schöpfen kann. Kurz gesagt (und auf der Grundlage meiner Nahbereichempirie): Mindestens ein VB oder besser in einem Examen, das andere nicht schlechter als 8p. Hiervon wird nur in absoluten Ausnahmefällen und auch dann nur minimal abgewichen etwa bei einer längeren Berufserfahrung oder wissenschaftlichen Meriten. Ich kenne etwa auch Fälle mit (10,x und 7,x), die es geschafft haben. Zweimal 7,x halte ich aktuell (!) noch für ausgeschlossen. Damit bleibt einem eigentlich nur Niedersachen oder Bezirk OLG Hamm. Dort sollte es eigentlich reichen...
04.12.2019, 09:57
In der Tat scheinen die Stellen momentan ausgeschöpft, so dass jetzt auch Bewerber mit den entsprechenden Noten nicht zwangsweise eine Stelle bekommen. Dies war vor 1 1/2, 2 Jahren noch anders. Da haben sie auch teilweise mit doppel befriedigend insgesamt knapp 15 Punkte eingestellt.