16.09.2020, 11:12
(16.09.2020, 10:38)Gast schrieb:Naja, die Befähigung zum Richteramt hat man mit 2x4 Punkten. Dass man kein Land findet, ist ein anderes Thema.(15.09.2020, 21:38)Gast schrieb:(13.09.2020, 20:47)Gast schrieb:(10.09.2020, 08:39)Gast schrieb:(10.09.2020, 08:26)Gast6 schrieb: Seit wann braucht man nur 2×6,5 für die StA in Niedersachsen?
Da steht irgendwo, dass man ausnahmsweise auch mal von 8 Punkten abweichen kann. Da wird dann von einigen ein "Befriedigend reicht, also geht es ab 6,5 Punkten" draus gemacht.Es ist natürlich völlig weltfremd zu glauben, dass man mit knapp über 7 Punkten oder gar mit 6,5 nur ansatzweise irgendwelche Chancen auf eine Einladung hat. Besonders jetzt, wo so viele VB-Bewerber da sind, dass es mit knapp unter 9 Punkten kaum Chancen auf Einstellung gibt.
Besonders schön ist es, wenn Niedersachsen mit der Notengrenze als Beispiel angeführt wird, obwohl die schließlich explizit keine Volljuristen als AA einstellen wollen. Solche unqualifizierten Posts kann man getrost vergessen.
Allerdings sollte man sich ohnehin mit der Realität anfreunden und nach einer vernünftigen Alternative schauen, wenn es eben nicht zu StA reicht. Das nimmt hier teilweise pathologische Züge an, mit welcher Vehemenz die Leute sich dann einbilden, über die AA Schiene StA zu werden. Da ist - von Hamburg abgesehen (vor Corona) - nicht gewünscht und allenfalls in seltenen Ausnahmefällen eine Option. Dass sich hier öfter so verzweifelte Leute tummeln, die nicht einsehen wollen, dass es nicht reicht und meinen, Volljuristen, die die Mindestpunkte nicht erreichen, seien trotzdem besser als die Rechtspfleger, ist eben an der Praxis vorbeigedacht.
In Ddorf und Köln werden Volljuristen als Rechtspfleger eingestellt in E10. Und ja, Volljuristen sind immer bessr als Rechtspfleger, weil sie für eine höhere Laufbahn qualifiziert sind (höhere statt nur gehobene) und Richterbefähigung haben und das ganz unabhängig von der Punktzahl. Das ist rein objektiv so. Ob man subjektiv den speziell ausgebildeten RP geeigneter findet, ist eine subjektive Meinung. Ein Volljurist kann sich aufgrund des Vorwissens und anderen Fähigkeiten jedenfalls in kurzer Zeit in all das einarbeiten.
Volljuristen sind bestimmt nicht "immer besser als Rechtspfleger". Viele Volljuristen können sich eben nicht in alles einarbeiten und haben deshalb schlechte Noten. (Die Fälle die aufgrund von Prüfungsangst, böswilligen Prüfern und größtmöglichem Pech schlechte Noten haben, sind nicht gemeint). Im Gegenzug kenne ich aber einige hervorragende Diplom-Finanzwirte, die sich problemlos ins deutsche Steuerrecht eingearbeitet haben (und wenn man das geschafft hat, kann man sich auch in alles andere einarbeiten). Ich gehe mal davon aus, dass Rechtspfleger ein ähnlich anspruchsvolles Studium wie Diplom-Finanzwirt ist.
Ist in etwa so zutreffend wie die Aussage, ausnahmslos jeder 2 x 4 P. Kandidat habe die „Befähigung zum Richteramt“. Das duale Studium zum Diplomfinanzwirt ist definitiv sehr anspruchsvoll und vor allem sehr gestrafft. Bin mir sicher, dass so mancher Volljurist es nicht packen würde. Nicht wenige brechen ab. Es ist überhaupt der größte Witz, dass frische Assessoren in den Finanzämtern sofort in Leitungspositionen gesteckt werden, ohne dass diese wirklich Ahnung von Steuerrecht haben.
Was Deine Aussage zu den Dipl. Finanzwirten betrifft, hast Du völlig recht. In der Steuerberatung leckt man sich nach denen die Finger und da werden tw. Gehälter gezahlt, bei denen denen der frisch ausgebildete Volljurist (der nicht in einer GK arbeitet) vor Neid erblassen würde, selbst wenn er deutlich mehr als 6 Punkte hat. Für den AG hat so jemand einen deutlichen Mehrwert gegenüber einem Volljuristen, der außer dem Examen erstmal nichts vorzuweisen hat.
Ich bin promoviert und habe ordentliche Noten, trotzdem habe ich von dem Kram den ReNos machen keine Ahnung. Daher finde ich es erheiternd, wenn hier Volljuristen, deren Noten nicht für den richtigen Justizdienst reichen, im Brustton der Überzeugung erzählen, dass sie gegenüber den Rechtspflegern bzw. Amtsanwälten überlegen seien.
Der Volljurist ist erst einmal etwas Anderes und eigentlich für andere Aufgaben vorgesehen. Die Tatsache, dass der ÖD Volljuristen mit den entsprechend geringen Punkten für Rechtspfleger oder max. Amtsanwaltsposten (das ist ja eigentlich nicht wirklich gewünscht) in Betracht zieht, zeigt ja schon die geringe Wertschätzung. Der schlechte(re) Volljurist wird maximal mit jemandem auf eine Stufe gestellt, der ein dreijähriges tätigkeitsbezogenes Verwaltungsstudium absolviert hat. Wie man bei der Beurteilung durch den ÖD noch auf den Gedanken kommen kann, man sei ja als Volljurist überlegen, weil man sich überall einarbeiten könnte, erschließt sich mir nicht. Besonders weil die Rechtspfleger nach der Ausbildung den meisten Kram, in den die Volljuristen noch neu einarbeiten müssen, schon können. Das ist halt eine clever Maßnahme des ÖD, weil er nicht mehr so viele Leute ausbildet bzw anzieht und Juristen mit den bescheideren Noten trotzdem verzweifelt nach dem Staatsdienst gieren. Kann man als ÖD ja mal schauen, ob es klappt und sich bezahlt macht. Dann kann man später stolz sagen:
"Ich bin Volljurist und habe es bis zum BGH (in die Geschäftsstelle) geschafft :D"
Bei Amtsanwälten sieht das schon wieder etwas anders aus. Denn entgegen mancher grundloser Behauptungen hier, wollen die meisten Bundesländer gerade keine Volljuristen, bei denen es für die richtige StA nicht reicht. Da sollte man sich mal damit abfinden, dass es eben nicht reicht, statt immer hier verzweifelt nachzufragen. Kann ja auch nicht jeder "Superstar" werden, dessen Traumjob das ist.
16.09.2020, 11:34
Man stelle sich das mal in anderen Bereichen vor: Wir haben einen Arzt, der ist nach unseren Standards zu schlecht, um als Chirurg zu arbeiten. Also haben wir ihn als OP-Schwester eingestellt. Das kann er viel besser als eine ausgebildete Schwester, weil er schließlich Medizin studiert hat.
Das würde doch auch niemand mit dem Brustton der Überzeugung sagen.
Das würde doch auch niemand mit dem Brustton der Überzeugung sagen.
16.09.2020, 11:51
(16.09.2020, 11:34)Gast 123 schrieb: Man stelle sich das mal in anderen Bereichen vor: Wir haben einen Arzt, der ist nach unseren Standards zu schlecht, um als Chirurg zu arbeiten. Also haben wir ihn als OP-Schwester eingestellt. Das kann er viel besser als eine ausgebildete Schwester, weil er schließlich Medizin studiert hat.
Das würde doch auch niemand mit dem Brustton der Überzeugung sagen.
Sehr schönes Beispiel:)
Wobei man fairerweise sagen muss, dass es diesen bekloppten Notenfetisch nur bei Juristen gibt. Ausreichend ist Befähigung zum Richteramt, aber selbst bei Volljuristen, die mehr als doppelt so viele Punkte, aber kein Prädikat haben, wird der Abgesang auf den Rechtsstaat angestimmt, wenn die als Richter eingestellt werden. Die noch darunter liegen, dürfen höchsten Posten bekommen, die auf einem Verwaltungsstudium-Niveau liegen. Vielleicht muss man sich da etwas gegenüber diesen Absolventen aufplustern, um diesen Zustand zu verkraften.
Bei Ärzten, bei denen letztlich mit dem menschlichen Leben noch deutlich mehr dran hängt, ist entscheidend, dass man die Examina bestanden hat. Die Noten interessieren da keinen Menschen. Wobei eine Arroganz von Ärzten gegenüber Schwestern, obwohl man deren Aufgaben zu vielen Teilen nicht beherrscht, auch häufig besteht;)
Übertragen auf Juristen ist as schon überraschend, dass kein Theater gemacht wird, ob jetzt ein "gerade so bestanden " Arzt eine OP durchführt oder jemand mit etwas besseren Examina. Auch diese peinlichen Noten-Schwanzvergleiche, wie sie z.B. hier im Forum praktiziert werden, gibt es in der Medizin nicht. Ich hoffe, ich erlebe es noch, dass sich das bei den Juristen normalisiert.
16.09.2020, 12:10
Ich glaube, es würde den Notenfetisch weniger geben, wenn es schlicht weniger Studienplätze in Jura gäbe und im Studium selbst auch mal ausgesiebt würde. Stattdessen kann man Ende jeder Jura studieren (teilweise Unis ohne NC, teilweise wenige Wartesemester) und das Studium selbst ist auch kein großes Hindernis (Scheine konnten beliebig oft wiederholt werden, die Orientierungsprüfung nach paar Semestern war auch so gestaltet, dass man sie mit minimalem Engagement schaffen konnte).
Wenn dann aber das Sieben im Examen anfängt, wird dessen Note auf einmal extrem wichtig. Und ich verstehe es, dass man niemanden nach 12 Semestern Studium im Wiederholungsversuch knallhart durchfallen lässt, sondern eben eher mit 4-5 Punkten noch durchhebt damit die Person einen Abschluss bekommt. Nur dann kommt das Sieben eben danach.
Wenn dann aber das Sieben im Examen anfängt, wird dessen Note auf einmal extrem wichtig. Und ich verstehe es, dass man niemanden nach 12 Semestern Studium im Wiederholungsversuch knallhart durchfallen lässt, sondern eben eher mit 4-5 Punkten noch durchhebt damit die Person einen Abschluss bekommt. Nur dann kommt das Sieben eben danach.
16.09.2020, 12:34
(16.09.2020, 12:10)Gast 123 schrieb: Ich glaube, es würde den Notenfetisch weniger geben, wenn es schlicht weniger Studienplätze in Jura gäbe und im Studium selbst auch mal ausgesiebt würde. Stattdessen kann man Ende jeder Jura studieren (teilweise Unis ohne NC, teilweise wenige Wartesemester) und das Studium selbst ist auch kein großes Hindernis (Scheine konnten beliebig oft wiederholt werden, die Orientierungsprüfung nach paar Semestern war auch so gestaltet, dass man sie mit minimalem Engagement schaffen konnte).
Wenn dann aber das Sieben im Examen anfängt, wird dessen Note auf einmal extrem wichtig. Und ich verstehe es, dass man niemanden nach 12 Semestern Studium im Wiederholungsversuch knallhart durchfallen lässt, sondern eben eher mit 4-5 Punkten noch durchhebt damit die Person einen Abschluss bekommt. Nur dann kommt das Sieben eben danach.
Das ist ein wesentlicher Punkt! Auch wenn das sicher viele nicht wahrhaben möchten, kann es in Jura mit ausreichend Frustrationstoleranz und langem Atem eigentlich jeder irgendwie zum Examen bringen. Wenn man sich dann (auch hier im Forum) die "kaufmännische" Mentalität einiger Anwälte ansieht, kann man mit den Mandanten einfach nur Mitleid haben. Ein Laie ist dem Anwalt letztlich genauso ausgeliefert wie dem Arzt, wobei es im medizinischen Bereich noch üblicher sein dürfte eine zweite Meinung einzuholen... In der Verwaltung und der Justiz ist der Bürger dem Juristen natürlich noch mehr ausgeliefert. Auch dort wird selten mehr Zeit in die Entscheidungen investiert als nötig (wenngleich das nicht anders als bei Anwälten nicht aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen geschieht). Die Kombination aus unterdurchschnittlicher Leistung und geringem Zeitaufwand ist dann (egal ob bei Anwälten, in der Verwaltung oder Justiz) doppelt fatal. Leidtragender ist am Ende der Mandant/Bürger, der dem Juristen blind vertraut und nur in absoluten Ausnahmefällen an mögliche Regressansprüche denkt.
16.09.2020, 13:21
Ich schließe mich dem an, dass man sich mit durchschnittlichen Noten gerne gegenüber den 4-5 P. Absolventen aufplustert, um sich besser zu fühlen.
Ein Volljurist mit diesen Punktzahlen wird tatsächlich zu Unrecht wenig gewertschätzt und maximal von der Verwaltung für E10 Stellen in Erwägung gezogen (Rechtspfleger) und sogar für diese beschissene Bezahlung findet sich noch ein 7 P. Jurist.
Wir 2 x a Juristen sollten der Verwaltung zeigen, was wir von deren verächtlicher Einschätzung halten und uns nie wieder im ÖD bewerben, schon gar nicht für sowas wie E9b. Nicht mal bei E11 wird man in den meisten Fällen berücksichtigt. Ich habe etliche Gespräche im ÖD umsonst geführt. Dann lieber Unternehmen, Versicherung, Anwaltskanzlei etc., wo man mehr Wertschätzung erfährt. Ich wurde sogar in der Verwaltungsstation in einer großen Behörde schlechter behandelt als die anderen Refs mit b und Dr. Titel und musste um einen Punkt im Stationszeugnis streiten, weil es ja ins Gesamtbild passen sollte. Dementsprechend bekam ich im 2. Examen genau das gleiche wie im 1., weil ich den 5er Stempel schon weg hatte. Als ich im Ref ins Ausland wollte, sagte man mir bei mir sei ja wegen meiner Note im 1. nicht viel Spielraum nach unten.
Ein Volljurist mit diesen Punktzahlen wird tatsächlich zu Unrecht wenig gewertschätzt und maximal von der Verwaltung für E10 Stellen in Erwägung gezogen (Rechtspfleger) und sogar für diese beschissene Bezahlung findet sich noch ein 7 P. Jurist.
Wir 2 x a Juristen sollten der Verwaltung zeigen, was wir von deren verächtlicher Einschätzung halten und uns nie wieder im ÖD bewerben, schon gar nicht für sowas wie E9b. Nicht mal bei E11 wird man in den meisten Fällen berücksichtigt. Ich habe etliche Gespräche im ÖD umsonst geführt. Dann lieber Unternehmen, Versicherung, Anwaltskanzlei etc., wo man mehr Wertschätzung erfährt. Ich wurde sogar in der Verwaltungsstation in einer großen Behörde schlechter behandelt als die anderen Refs mit b und Dr. Titel und musste um einen Punkt im Stationszeugnis streiten, weil es ja ins Gesamtbild passen sollte. Dementsprechend bekam ich im 2. Examen genau das gleiche wie im 1., weil ich den 5er Stempel schon weg hatte. Als ich im Ref ins Ausland wollte, sagte man mir bei mir sei ja wegen meiner Note im 1. nicht viel Spielraum nach unten.
16.09.2020, 13:41
(16.09.2020, 13:21)Gast schrieb: Ich schließe mich dem an, dass man sich mit durchschnittlichen Noten gerne gegenüber den 4-5 P. Absolventen aufplustert, um sich besser zu fühlen.
Ein Volljurist mit diesen Punktzahlen wird tatsächlich zu Unrecht wenig gewertschätzt und maximal von der Verwaltung für E10 Stellen in Erwägung gezogen (Rechtspfleger) und sogar für diese beschissene Bezahlung findet sich noch ein 7 P. Jurist.
Wir 2 x a Juristen sollten der Verwaltung zeigen, was wir von deren verächtlicher Einschätzung halten und uns nie wieder im ÖD bewerben, schon gar nicht für sowas wie E9b. Nicht mal bei E11 wird man in den meisten Fällen berücksichtigt. Ich habe etliche Gespräche im ÖD umsonst geführt. Dann lieber Unternehmen, Versicherung, Anwaltskanzlei etc., wo man mehr Wertschätzung erfährt. Ich wurde sogar in der Verwaltungsstation in einer großen Behörde schlechter behandelt als die anderen Refs mit b und Dr. Titel und musste um einen Punkt im Stationszeugnis streiten, weil es ja ins Gesamtbild passen sollte. Dementsprechend bekam ich im 2. Examen genau das gleiche wie im 1., weil ich den 5er Stempel schon weg hatte. Als ich im Ref ins Ausland wollte, sagte man mir bei mir sei ja wegen meiner Note im 1. nicht viel Spielraum nach unten.
Mich macht es einfach sehr traurig, dass viele Leute hier so wenig Achtung vor sich selbst haben. Dieses Denken, dass man mit einer schlechten Note auch in einen schlechten Job fügen muss, ist einfach schlimm.
Ich kenne so viele Leute im Bekanntenkreis, die sehr gut bezahlte und spannende Jobs mit total beschissen Noten haben. Von Leuten mit 2x5 in Ministerien, Anwälten in großen Kanzleien mit 5/6 GK mit 6/7 oder evtl auch mir im Konzern mit 6/5 und einem Gehalt über Richterniveau.
Was hatten aber alle? Schwerpunktsetzung und Chancen nutzen, sich gut verkaufen, Networking, Stationen taktisch auswählen und auch einfach ein Nein nicht akzeptieren. Wenn ich die Personalleute in einer Behörde nicht erreiche, schreibe ich zB direkt den Chef an. Sowas halt....
man darf sich nicht klein machen lassen. Natürlich ist es einfacher mit guten Noten. Aber das wars auch. Klar, Richter, StA geht evtl nicht. Aber das war in meinen Fall nie eine Option. Mit dem öffentlichen Dienst will ich nichts zu tun haben.
Und wenn die Euch so scheiße behandeln zeigt man dem ÖD den Mittelfinger und schlägt einen anderen Weg ein. Nur Mut!
16.09.2020, 13:48
(16.09.2020, 13:41)Gast schrieb:(16.09.2020, 13:21)Gast schrieb: Ich schließe mich dem an, dass man sich mit durchschnittlichen Noten gerne gegenüber den 4-5 P. Absolventen aufplustert, um sich besser zu fühlen.
Ein Volljurist mit diesen Punktzahlen wird tatsächlich zu Unrecht wenig gewertschätzt und maximal von der Verwaltung für E10 Stellen in Erwägung gezogen (Rechtspfleger) und sogar für diese beschissene Bezahlung findet sich noch ein 7 P. Jurist.
Wir 2 x a Juristen sollten der Verwaltung zeigen, was wir von deren verächtlicher Einschätzung halten und uns nie wieder im ÖD bewerben, schon gar nicht für sowas wie E9b. Nicht mal bei E11 wird man in den meisten Fällen berücksichtigt. Ich habe etliche Gespräche im ÖD umsonst geführt. Dann lieber Unternehmen, Versicherung, Anwaltskanzlei etc., wo man mehr Wertschätzung erfährt. Ich wurde sogar in der Verwaltungsstation in einer großen Behörde schlechter behandelt als die anderen Refs mit b und Dr. Titel und musste um einen Punkt im Stationszeugnis streiten, weil es ja ins Gesamtbild passen sollte. Dementsprechend bekam ich im 2. Examen genau das gleiche wie im 1., weil ich den 5er Stempel schon weg hatte. Als ich im Ref ins Ausland wollte, sagte man mir bei mir sei ja wegen meiner Note im 1. nicht viel Spielraum nach unten.
Mich macht es einfach sehr traurig, dass viele Leute hier so wenig Achtung vor sich selbst haben. Dieses Denken, dass man mit einer schlechten Note auch in einen schlechten Job fügen muss, ist einfach schlimm.
Ich kenne so viele Leute im Bekanntenkreis, die sehr gut bezahlte und spannende Jobs mit total beschissen Noten haben. Von Leuten mit 2x5 in Ministerien, Anwälten in großen Kanzleien mit 5/6 GK mit 6/7 oder evtl auch mir im Konzern mit 6/5 und einem Gehalt über Richterniveau.
Was hatten aber alle? Schwerpunktsetzung und Chancen nutzen, sich gut verkaufen, Networking, Stationen taktisch auswählen und auch einfach ein Nein nicht akzeptieren. Wenn ich die Personalleute in einer Behörde nicht erreiche, schreibe ich zB direkt den Chef an. Sowas halt....
man darf sich nicht klein machen lassen. Natürlich ist es einfacher mit guten Noten. Aber das wars auch. Klar, Richter, StA geht evtl nicht. Aber das war in meinen Fall nie eine Option. Mit dem öffentlichen Dienst will ich nichts zu tun haben.
Und wenn die Euch so scheiße behandeln zeigt man dem ÖD den Mittelfinger und schlägt einen anderen Weg ein. Nur Mut!
Danke. :)
16.09.2020, 14:23
(16.09.2020, 11:12)Kein Amtsanwalt schrieb:(16.09.2020, 10:38)Gast schrieb:Naja, die Befähigung zum Richteramt hat man mit 2x4 Punkten. Dass man kein Land findet, ist ein anderes Thema.(15.09.2020, 21:38)Gast schrieb:(13.09.2020, 20:47)Gast schrieb:(10.09.2020, 08:39)Gast schrieb: Da steht irgendwo, dass man ausnahmsweise auch mal von 8 Punkten abweichen kann. Da wird dann von einigen ein "Befriedigend reicht, also geht es ab 6,5 Punkten" draus gemacht.Es ist natürlich völlig weltfremd zu glauben, dass man mit knapp über 7 Punkten oder gar mit 6,5 nur ansatzweise irgendwelche Chancen auf eine Einladung hat. Besonders jetzt, wo so viele VB-Bewerber da sind, dass es mit knapp unter 9 Punkten kaum Chancen auf Einstellung gibt.
Besonders schön ist es, wenn Niedersachsen mit der Notengrenze als Beispiel angeführt wird, obwohl die schließlich explizit keine Volljuristen als AA einstellen wollen. Solche unqualifizierten Posts kann man getrost vergessen.
Allerdings sollte man sich ohnehin mit der Realität anfreunden und nach einer vernünftigen Alternative schauen, wenn es eben nicht zu StA reicht. Das nimmt hier teilweise pathologische Züge an, mit welcher Vehemenz die Leute sich dann einbilden, über die AA Schiene StA zu werden. Da ist - von Hamburg abgesehen (vor Corona) - nicht gewünscht und allenfalls in seltenen Ausnahmefällen eine Option. Dass sich hier öfter so verzweifelte Leute tummeln, die nicht einsehen wollen, dass es nicht reicht und meinen, Volljuristen, die die Mindestpunkte nicht erreichen, seien trotzdem besser als die Rechtspfleger, ist eben an der Praxis vorbeigedacht.
In Ddorf und Köln werden Volljuristen als Rechtspfleger eingestellt in E10. Und ja, Volljuristen sind immer bessr als Rechtspfleger, weil sie für eine höhere Laufbahn qualifiziert sind (höhere statt nur gehobene) und Richterbefähigung haben und das ganz unabhängig von der Punktzahl. Das ist rein objektiv so. Ob man subjektiv den speziell ausgebildeten RP geeigneter findet, ist eine subjektive Meinung. Ein Volljurist kann sich aufgrund des Vorwissens und anderen Fähigkeiten jedenfalls in kurzer Zeit in all das einarbeiten.
Volljuristen sind bestimmt nicht "immer besser als Rechtspfleger". Viele Volljuristen können sich eben nicht in alles einarbeiten und haben deshalb schlechte Noten. (Die Fälle die aufgrund von Prüfungsangst, böswilligen Prüfern und größtmöglichem Pech schlechte Noten haben, sind nicht gemeint). Im Gegenzug kenne ich aber einige hervorragende Diplom-Finanzwirte, die sich problemlos ins deutsche Steuerrecht eingearbeitet haben (und wenn man das geschafft hat, kann man sich auch in alles andere einarbeiten). Ich gehe mal davon aus, dass Rechtspfleger ein ähnlich anspruchsvolles Studium wie Diplom-Finanzwirt ist.
Ist in etwa so zutreffend wie die Aussage, ausnahmslos jeder 2 x 4 P. Kandidat habe die „Befähigung zum Richteramt“. Das duale Studium zum Diplomfinanzwirt ist definitiv sehr anspruchsvoll und vor allem sehr gestrafft. Bin mir sicher, dass so mancher Volljurist es nicht packen würde. Nicht wenige brechen ab. Es ist überhaupt der größte Witz, dass frische Assessoren in den Finanzämtern sofort in Leitungspositionen gesteckt werden, ohne dass diese wirklich Ahnung von Steuerrecht haben.
Was Deine Aussage zu den Dipl. Finanzwirten betrifft, hast Du völlig recht. In der Steuerberatung leckt man sich nach denen die Finger und da werden tw. Gehälter gezahlt, bei denen denen der frisch ausgebildete Volljurist (der nicht in einer GK arbeitet) vor Neid erblassen würde, selbst wenn er deutlich mehr als 6 Punkte hat. Für den AG hat so jemand einen deutlichen Mehrwert gegenüber einem Volljuristen, der außer dem Examen erstmal nichts vorzuweisen hat.
Ich bin promoviert und habe ordentliche Noten, trotzdem habe ich von dem Kram den ReNos machen keine Ahnung. Daher finde ich es erheiternd, wenn hier Volljuristen, deren Noten nicht für den richtigen Justizdienst reichen, im Brustton der Überzeugung erzählen, dass sie gegenüber den Rechtspflegern bzw. Amtsanwälten überlegen seien.
Der Volljurist ist erst einmal etwas Anderes und eigentlich für andere Aufgaben vorgesehen. Die Tatsache, dass der ÖD Volljuristen mit den entsprechend geringen Punkten für Rechtspfleger oder max. Amtsanwaltsposten (das ist ja eigentlich nicht wirklich gewünscht) in Betracht zieht, zeigt ja schon die geringe Wertschätzung. Der schlechte(re) Volljurist wird maximal mit jemandem auf eine Stufe gestellt, der ein dreijähriges tätigkeitsbezogenes Verwaltungsstudium absolviert hat. Wie man bei der Beurteilung durch den ÖD noch auf den Gedanken kommen kann, man sei ja als Volljurist überlegen, weil man sich überall einarbeiten könnte, erschließt sich mir nicht. Besonders weil die Rechtspfleger nach der Ausbildung den meisten Kram, in den die Volljuristen noch neu einarbeiten müssen, schon können. Das ist halt eine clever Maßnahme des ÖD, weil er nicht mehr so viele Leute ausbildet bzw anzieht und Juristen mit den bescheideren Noten trotzdem verzweifelt nach dem Staatsdienst gieren. Kann man als ÖD ja mal schauen, ob es klappt und sich bezahlt macht. Dann kann man später stolz sagen:
"Ich bin Volljurist und habe es bis zum BGH (in die Geschäftsstelle) geschafft :D"
Bei Amtsanwälten sieht das schon wieder etwas anders aus. Denn entgegen mancher grundloser Behauptungen hier, wollen die meisten Bundesländer gerade keine Volljuristen, bei denen es für die richtige StA nicht reicht. Da sollte man sich mal damit abfinden, dass es eben nicht reicht, statt immer hier verzweifelt nachzufragen. Kann ja auch nicht jeder "Superstar" werden, dessen Traumjob das ist.
Dein Vortrag geht weiträumig am Thema vorbei.
Es geht hier um Amtsanwälte. Amtsanwälte haben ihre Karriere mal als Rechtspfleger gestartet, haben diesen Beruf aber hinter sich gelassen. Sie sind nunmehr Rechtsanwender - das, was Volljuristen in der Regel auch tun.
Noch dazu dreht sich das anzuwendende Recht um das StGB (und OWiG), also etwas, das Juristen seit Semester 1 lernen. Verstehe nicht ganz, in was sich Volljuristen da einarbeiten müssen, was Rechtspfleger von der Pike auf gelernt haben sollen.
Es ist doch vielmehr so, dass Volljuristen sich ca. 7 Jahre lang damit beschäftigen, während der klassische Amtsanwalt sich seine StGB und StPO Kenntnisse in einer 1 bis 2 jährigen Zusatzausbildung neben dem Job angeeignet hat.
Amtsanwälte machen halt wirklich den Job von StA's, nur mit weniger Delikten und weniger Ermittlungsmaßnahmen, die so vorkommen können. Und von den Vergehen, die so vorkommen können, eher nicht die Fälle, deren tatsächliche Umstände irgendwie besonders schwierig oder unübersichtlich sind.
Ich denke jeder Volljurist, der ein ausreichend im zweiten und seine beiden Strafrechtklausuren mit 6 Punkten bestanden hat, kann auch die Stelle als Amtsanwalt ausfüllen, wenn er die Sache ernst nimmt.
16.09.2020, 14:50
(16.09.2020, 14:23)Gast7 schrieb:Hättest Du den Text verstanden, hätte Dir auffallen müssen, dass es in den Posts davor nicht allein um Amtsanwälte, sondern auch um die Rechtspflegerstellen bei den Gerichten geht, die vor allem in NRW ausgeschrieben sind. Die üben nun einmal eine andere Tätigkeit als der Amtsanwalt aus und sind zum Großteil mit Sachen befasst, die man in der universitären und der Ref. Ausbildung eben nicht gelernt hat. Ich habe, um beim Thread-Thema zu bleiben, zu beiden Punkten ausgeführt.(16.09.2020, 11:12)Kein Amtsanwalt schrieb:(16.09.2020, 10:38)Gast schrieb:Naja, die Befähigung zum Richteramt hat man mit 2x4 Punkten. Dass man kein Land findet, ist ein anderes Thema.(15.09.2020, 21:38)Gast schrieb:(13.09.2020, 20:47)Gast schrieb: In Ddorf und Köln werden Volljuristen als Rechtspfleger eingestellt in E10. Und ja, Volljuristen sind immer bessr als Rechtspfleger, weil sie für eine höhere Laufbahn qualifiziert sind (höhere statt nur gehobene) und Richterbefähigung haben und das ganz unabhängig von der Punktzahl. Das ist rein objektiv so. Ob man subjektiv den speziell ausgebildeten RP geeigneter findet, ist eine subjektive Meinung. Ein Volljurist kann sich aufgrund des Vorwissens und anderen Fähigkeiten jedenfalls in kurzer Zeit in all das einarbeiten.
Volljuristen sind bestimmt nicht "immer besser als Rechtspfleger". Viele Volljuristen können sich eben nicht in alles einarbeiten und haben deshalb schlechte Noten. (Die Fälle die aufgrund von Prüfungsangst, böswilligen Prüfern und größtmöglichem Pech schlechte Noten haben, sind nicht gemeint). Im Gegenzug kenne ich aber einige hervorragende Diplom-Finanzwirte, die sich problemlos ins deutsche Steuerrecht eingearbeitet haben (und wenn man das geschafft hat, kann man sich auch in alles andere einarbeiten). Ich gehe mal davon aus, dass Rechtspfleger ein ähnlich anspruchsvolles Studium wie Diplom-Finanzwirt ist.
Ist in etwa so zutreffend wie die Aussage, ausnahmslos jeder 2 x 4 P. Kandidat habe die „Befähigung zum Richteramt“. Das duale Studium zum Diplomfinanzwirt ist definitiv sehr anspruchsvoll und vor allem sehr gestrafft. Bin mir sicher, dass so mancher Volljurist es nicht packen würde. Nicht wenige brechen ab. Es ist überhaupt der größte Witz, dass frische Assessoren in den Finanzämtern sofort in Leitungspositionen gesteckt werden, ohne dass diese wirklich Ahnung von Steuerrecht haben.
Was Deine Aussage zu den Dipl. Finanzwirten betrifft, hast Du völlig recht. In der Steuerberatung leckt man sich nach denen die Finger und da werden tw. Gehälter gezahlt, bei denen denen der frisch ausgebildete Volljurist (der nicht in einer GK arbeitet) vor Neid erblassen würde, selbst wenn er deutlich mehr als 6 Punkte hat. Für den AG hat so jemand einen deutlichen Mehrwert gegenüber einem Volljuristen, der außer dem Examen erstmal nichts vorzuweisen hat.
Ich bin promoviert und habe ordentliche Noten, trotzdem habe ich von dem Kram den ReNos machen keine Ahnung. Daher finde ich es erheiternd, wenn hier Volljuristen, deren Noten nicht für den richtigen Justizdienst reichen, im Brustton der Überzeugung erzählen, dass sie gegenüber den Rechtspflegern bzw. Amtsanwälten überlegen seien.
Der Volljurist ist erst einmal etwas Anderes und eigentlich für andere Aufgaben vorgesehen. Die Tatsache, dass der ÖD Volljuristen mit den entsprechend geringen Punkten für Rechtspfleger oder max. Amtsanwaltsposten (das ist ja eigentlich nicht wirklich gewünscht) in Betracht zieht, zeigt ja schon die geringe Wertschätzung. Der schlechte(re) Volljurist wird maximal mit jemandem auf eine Stufe gestellt, der ein dreijähriges tätigkeitsbezogenes Verwaltungsstudium absolviert hat. Wie man bei der Beurteilung durch den ÖD noch auf den Gedanken kommen kann, man sei ja als Volljurist überlegen, weil man sich überall einarbeiten könnte, erschließt sich mir nicht. Besonders weil die Rechtspfleger nach der Ausbildung den meisten Kram, in den die Volljuristen noch neu einarbeiten müssen, schon können. Das ist halt eine clever Maßnahme des ÖD, weil er nicht mehr so viele Leute ausbildet bzw anzieht und Juristen mit den bescheideren Noten trotzdem verzweifelt nach dem Staatsdienst gieren. Kann man als ÖD ja mal schauen, ob es klappt und sich bezahlt macht. Dann kann man später stolz sagen:
"Ich bin Volljurist und habe es bis zum BGH (in die Geschäftsstelle) geschafft :D"
Bei Amtsanwälten sieht das schon wieder etwas anders aus. Denn entgegen mancher grundloser Behauptungen hier, wollen die meisten Bundesländer gerade keine Volljuristen, bei denen es für die richtige StA nicht reicht. Da sollte man sich mal damit abfinden, dass es eben nicht reicht, statt immer hier verzweifelt nachzufragen. Kann ja auch nicht jeder "Superstar" werden, dessen Traumjob das ist.
Dein Vortrag geht weiträumig am Thema vorbei.
Es geht hier um Amtsanwälte. Amtsanwälte haben ihre Karriere mal als Rechtspfleger gestartet, haben diesen Beruf aber hinter sich gelassen. Sie sind nunmehr Rechtsanwender - das, was Volljuristen in der Regel auch tun.
Noch dazu dreht sich das anzuwendende Recht um das StGB (und OWiG), also etwas, das Juristen seit Semester 1 lernen. Verstehe nicht ganz, in was sich Volljuristen da einarbeiten müssen, was Rechtspfleger von der Pike auf gelernt haben sollen.
Es ist doch vielmehr so, dass Volljuristen sich ca. 7 Jahre lang damit beschäftigen, während der klassische Amtsanwalt sich seine StGB und StPO Kenntnisse in einer 1 bis 2 jährigen Zusatzausbildung neben dem Job angeeignet hat.
Amtsanwälte machen halt wirklich den Job von StA's, nur mit weniger Delikten und weniger Ermittlungsmaßnahmen, die so vorkommen können. Und von den Vergehen, die so vorkommen können, eher nicht die Fälle, deren tatsächliche Umstände irgendwie besonders schwierig oder unübersichtlich sind.
Ich denke jeder Volljurist, der ein ausreichend im zweiten und seine beiden Strafrechtklausuren mit 6 Punkten bestanden hat, kann auch die Stelle als Amtsanwalt ausfüllen, wenn er die Sache ernst nimmt.
Es geht i.Ü. nicht um das Ausfüllen können, sondern darum, dass der ÖD die 4-7,5 Punkte Juristen, die in der Justiz keine Chance haben, maximal im gehoben Dienst sieht, wenn dort Bedarf nicht gedeckt wird. Es ist völlig unerheblich, dass Du denkst, dass jmd. mit 6 Punkten in Strafrecht eine AA-Tätigkeit meistern könnte. Der ÖD nimmt lieber Rechtspfleger mit gutem Abschluss als Volljuristen mit schlechtem Abschluss. Aber dieser Punkt, den viele nicht einsehen mögen, geht einher mit der teilweise verbreiteten Hochnäsigkeit, dass man doch auch als Jurist mit schlechterer Note mindestens so gut wie ein Rechtspfleger, eigentlich aber besser, sei. Dass gleichwohl Volljuristen als normale Rechtspfleger inzwischen gesucht werden (nicht für Amtsanwälte) hat mit einer gewissen Personalnot zu tun. Wenn man sich ansieht, dass das E9/E10 Stellen, also Angestelltenverhältnis, dann zeigt das deutlich, wie geringwertig diese Volljuristen eingeordnet werden. Es ist daher ein Trugschluss zu glauben, dass man da als (schlechterer) Volljurist besondere Chancen hätte oder gar bevorzugt würde.
Für den verbeamteten Amtsanwalt hingegen gilt dann schon verstärkt die Bestenauslese. D.h. man nimmt, wenn man nicht direkt bzgl. Stellenbedarf und Haushalt einen Staatsanwalt ernennen kann, idR lieber einen guten Rechtspfleger als den Juristen, der knapp bestanden hat und für den eigentlichen Justizdienst als zu schlecht angesehen wird. Das mag Dir nicht passen, ist aber so.
Noch zur Klarstellung: Ich habe hier keine Leute mit weniger als 8 Punkten als schlechte Juristen herabgesetzt (siehe auch der andere Post), aber das ist nun eben die Sicht im ÖD, die für die Einstellung zählt.
Aber schön, dass Du mir ungerechtfertigt vorwirfst am Thema vorbeizuschreiben, dass selbst aber grandios praktizierst.