23.01.2023, 22:17
Liebe Leute,
kennt jemand das Gehalt pro Wochenarbeitstag, das Freshfields für Volljuristen zahlt?
Zahlen sie daneben auch die Zulassung als RA?
Freue mich über jede Info, danke!
kennt jemand das Gehalt pro Wochenarbeitstag, das Freshfields für Volljuristen zahlt?
Zahlen sie daneben auch die Zulassung als RA?
Freue mich über jede Info, danke!
23.01.2023, 23:48
Glaube die letzten Informationen hier waren:
Als juristischer Mitarbeiter 1.500 WAT
Als Associate 150.000 jährlich (kannst du dir ja ausrechnen ca) sowie einen signing bonus von 5k
Als juristischer Mitarbeiter 1.500 WAT
Als Associate 150.000 jährlich (kannst du dir ja ausrechnen ca) sowie einen signing bonus von 5k
24.01.2023, 13:50
Danke! Zur RA Zulassung kannst du dann vermutlich nichts sagen?
24.01.2023, 16:02
24.01.2023, 18:13
(24.01.2023, 16:02)Spitzbube schrieb:(24.01.2023, 13:50)Viertschadensliquidation schrieb: Danke! Zur RA Zulassung kannst du dann vermutlich nichts sagen?
Willst du bei einem signing bonus von 5k wirklich noch fragen, ob man dir die 200€ für die Zulassung erstattet?
Eine an der Sache vorgehende Antwort.
Den signing bonus bekommt man als Associate. Mich interessiert die Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter nach dem zweiten Examen (daher auch die Frage nach Gehalt pro WAT).
Zu den 200€ kommen außerdem die höheren Versicherungskosten hinzu.
24.01.2023, 19:19
Ich glaube als juristischer Mitarbeiter wirst du die eher nicht erstattet bekommen. In meiner Zeit bei FBD (2021) war die Tätigkeit der juristischen MA eher mit der der WiMis vergleichbar, einen Bedarf als Anwalt zugelassen zu sein gibt es daher nicht, da du keine Vertretung nach außen hin machst.
Kann natürlich sein, dass es sich geändert hat oder dass sie es dir auf Nachfrage doch bezahlen.
Kann natürlich sein, dass es sich geändert hat oder dass sie es dir auf Nachfrage doch bezahlen.
24.01.2023, 23:36
(24.01.2023, 19:19)RefGießen schrieb: Ich glaube als juristischer Mitarbeiter wirst du die eher nicht erstattet bekommen. In meiner Zeit bei FBD (2021) war die Tätigkeit der juristischen MA eher mit der der WiMis vergleichbar, einen Bedarf als Anwalt zugelassen zu sein gibt es daher nicht, da du keine Vertretung nach außen hin machst.
Kann natürlich sein, dass es sich geändert hat oder dass sie es dir auf Nachfrage doch bezahlen.
Klar, da hast du Recht. Für den Bewerber ist es aber natürlich deutlich netter mit Zulassung. Ich gehe dann vermutlich einfach dorthin, wo ich weiß, dass es so möglich ist. Dennoch vielen Dank!