13.05.2017, 10:58
Kann eine Behördenklausur nur am Dienstag gegebenfalls dran kommen? Tipps für Montag?
13.05.2017, 11:05
Für NRW gilt:
V1 Urteils- oder Beschlussklausur
V2 Anwalts- oder Behördenklausur
Bzgl. Hessen weiss ich es nicht
V1 Urteils- oder Beschlussklausur
V2 Anwalts- oder Behördenklausur
Bzgl. Hessen weiss ich es nicht
13.05.2017, 12:00
... als ob man auf regelmäßigkeiten bei diesem LJPA noch vertrauen dürfte.
Ich sag: Montag: Gerichtsbescheid; Dienstag: Widerspruchsbescheid
Ich sag: Montag: Gerichtsbescheid; Dienstag: Widerspruchsbescheid
13.05.2017, 15:27
Ja für Hessen gilt es genauso.
Ö I: Urteil oder Beschluss (oder Gerichtsbescheid)
Ö II: RA-Klausur oder Behördenklausur
Ö I: Urteil oder Beschluss (oder Gerichtsbescheid)
Ö II: RA-Klausur oder Behördenklausur
14.05.2017, 16:11
15.05.2017, 14:53
80a I Nr. 2 VwGO + Baurecht
15.05.2017, 14:58
15.05.2017, 15:06
Also hier mal ein Lösungsversuch (ziemlich viele Unwägbarkeiten); ganz grob
Antrag 1 - § 80a Abs. 3 S. 2 (da Gericht und nicht Behörde) i.V.m. 80 Abs. 5; Antrag auf Anordnung aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Baugenehmigung
Zulässigkeit: vor allem Problem der evtl. Verfristung des Widerspruchs. Heilung durch Sachentscheidung ging wohl nicht, da bei drittbegünstigenden VA's nicht möglich. Ich habe den Wiedereinsetzung-Antrag durchgehen lassen, da ihr nicht offensichtlich war, dass die zuständige Sachbearbeiterin nicht zur Niederschrift oder sonstigen Entgegennahme des Widerspruchs berechtigt war.
Begründetheit: Erfolgsaussichten Hauptsache; Baugenehmigung, Frage vor allem ob der Balkon im Einklang mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Problem war aus meiner Sicht, dass der 6 HBO bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ja gar nicht (direkt), sondern wenn überhaupt nur über 63 HBO geprüft wird, da bei vereinfachtem Genehmigungsverfahren im Wesentlichen nur Bauordnungsrecht aber nicht Bauplanungsrecht geprüft wird. War mir aber nicht sicher. Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot habe ich wiederum verneint.
Antrag 2 - 123 - einstweilige Anordnung (habe mich auf Sicherungsanordnung festgelegt) - statthaft aus meiner Sicht, da in Hauptsache Einstellungs-VA nach 71 HBO gewollt war. 71 HBo aber nur, wenn Verstoß gegen Baurecht. Ich habe (auch mangels Zeit) gesagt, dass die Hauseingangstreppe (stand im SV, dass ein zusätzlicher Eingang geschlafen werden sollte) nach Anlage 2 HBO baugenehmigungsfrei sei.
Würde mich sehr interessieren, was ihr habt
Antrag 1 - § 80a Abs. 3 S. 2 (da Gericht und nicht Behörde) i.V.m. 80 Abs. 5; Antrag auf Anordnung aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Baugenehmigung
Zulässigkeit: vor allem Problem der evtl. Verfristung des Widerspruchs. Heilung durch Sachentscheidung ging wohl nicht, da bei drittbegünstigenden VA's nicht möglich. Ich habe den Wiedereinsetzung-Antrag durchgehen lassen, da ihr nicht offensichtlich war, dass die zuständige Sachbearbeiterin nicht zur Niederschrift oder sonstigen Entgegennahme des Widerspruchs berechtigt war.
Begründetheit: Erfolgsaussichten Hauptsache; Baugenehmigung, Frage vor allem ob der Balkon im Einklang mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Problem war aus meiner Sicht, dass der 6 HBO bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ja gar nicht (direkt), sondern wenn überhaupt nur über 63 HBO geprüft wird, da bei vereinfachtem Genehmigungsverfahren im Wesentlichen nur Bauordnungsrecht aber nicht Bauplanungsrecht geprüft wird. War mir aber nicht sicher. Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot habe ich wiederum verneint.
Antrag 2 - 123 - einstweilige Anordnung (habe mich auf Sicherungsanordnung festgelegt) - statthaft aus meiner Sicht, da in Hauptsache Einstellungs-VA nach 71 HBO gewollt war. 71 HBo aber nur, wenn Verstoß gegen Baurecht. Ich habe (auch mangels Zeit) gesagt, dass die Hauseingangstreppe (stand im SV, dass ein zusätzlicher Eingang geschlafen werden sollte) nach Anlage 2 HBO baugenehmigungsfrei sei.
Würde mich sehr interessieren, was ihr habt
15.05.2017, 15:09
NRW https://openjur.de/u/866537.html
Wär hätte es gedacht...
GG gilt für Ratsmitglied (Konfusionsargunent?)
Klausur hätte mangels EGL ins Hilfsgutachten geführt?
Verletzung der Treuepflicht (+) aber Rat hat kein Rügerecht?!
Habe ich natürlich so gemacht.
Wär hätte es gedacht...
GG gilt für Ratsmitglied (Konfusionsargunent?)
Klausur hätte mangels EGL ins Hilfsgutachten geführt?
Verletzung der Treuepflicht (+) aber Rat hat kein Rügerecht?!
Habe ich natürlich so gemacht.
15.05.2017, 15:09
was war das heute?
1. Antrag AK
Zufälligkeit (+)
Begründheit (-) da verstoß gegen die Treuepflicht
a) EGL
bedurfte es nicht
b) Zuständigkeit (+) Gemeinderat als Organ der Gemeinde
c) Materielle Rechtmäßigkeit
irgendwie die Argumente verbastelt und gesagt, dass er nicht auf Basis falscher Tatsachen derartige Äußerungen tätigen durfte. Gesamtschau aller Normen, Würde und Ansehen der Gemeinde muss gewahrt werden, Art 5 schützt keine falschen Tatsachenbehauptungen
2. Antrag FK (-) kein Feststellungsinteresse, Subsidiarität
komisch wars weil normal der KomVerfStr ja eine FK ist... kein Plan
1. Antrag AK
Zufälligkeit (+)
Begründheit (-) da verstoß gegen die Treuepflicht
a) EGL
bedurfte es nicht
b) Zuständigkeit (+) Gemeinderat als Organ der Gemeinde
c) Materielle Rechtmäßigkeit
irgendwie die Argumente verbastelt und gesagt, dass er nicht auf Basis falscher Tatsachen derartige Äußerungen tätigen durfte. Gesamtschau aller Normen, Würde und Ansehen der Gemeinde muss gewahrt werden, Art 5 schützt keine falschen Tatsachenbehauptungen
2. Antrag FK (-) kein Feststellungsinteresse, Subsidiarität
komisch wars weil normal der KomVerfStr ja eine FK ist... kein Plan