11.07.2020, 09:47
Bitte nicht auslachen, falls das offenkundig eine doofe Frage ist, aber ich frage mich, ob man sich aus einem Beamten- bzw. Beschäftigtenverhältnis heraus an ein Land als Richter abordnen lassen kann (mit dem Ziel der Versetzung)?
Also umgekehrt wie sonst: angenommen, ich wäre Referent beim BMJ und würde gerne Richter werden. Geht das indem man zunächst nur abgeordnet wird als Richter kraft Auftrags?
Und geht es auch bei Angestellten im öffentlichen Dienst oder muss hier zwingend eine Entlassung und Neueinstellung erfolgen?
Macht es einen Unterschied, ob man zuvor beim Land (demselben oder einem anderen) oder beim Bund war?
Mir geht es nur darum, ob das so überhaupt möglich wäre, nicht ob es vorteil- oder nachteilhaft wäre.
Also umgekehrt wie sonst: angenommen, ich wäre Referent beim BMJ und würde gerne Richter werden. Geht das indem man zunächst nur abgeordnet wird als Richter kraft Auftrags?
Und geht es auch bei Angestellten im öffentlichen Dienst oder muss hier zwingend eine Entlassung und Neueinstellung erfolgen?
Macht es einen Unterschied, ob man zuvor beim Land (demselben oder einem anderen) oder beim Bund war?
Mir geht es nur darum, ob das so überhaupt möglich wäre, nicht ob es vorteil- oder nachteilhaft wäre.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
11.07.2020, 09:52
Meines Erachtens ist es möglich, aber nur eingeschränkt. Umfangreich wurde es wohl gemacht, als wegen der Asylflut reihenweise Richter am VG benötigt wurden. Teilweise werden solche Unternehmungen für verfassungswidrig gehalten (hat sich aber nicht durchgesetzt).
Kritisch ist das ganze zu sehen, da du als solcher Richter dann ja nur eingeschränkt unabhängig wirst. Du musst aus dem Job bald wieder raus und wieder rein dein Weisungs- und Diziplinarsystem. Dementsprechend sind auch die Anforderungen an ein solche Unternehmungen gestellt. Genaueres weiß ich nicht mehr, müsste ich jetzt selber nachlesen.
Kritisch ist das ganze zu sehen, da du als solcher Richter dann ja nur eingeschränkt unabhängig wirst. Du musst aus dem Job bald wieder raus und wieder rein dein Weisungs- und Diziplinarsystem. Dementsprechend sind auch die Anforderungen an ein solche Unternehmungen gestellt. Genaueres weiß ich nicht mehr, müsste ich jetzt selber nachlesen.
11.07.2020, 09:54
Dass die Ernennung zum Richter kraft Auftrags nur bei Beamten möglich ist, ergibt sich aus § 14 DRiG ...
Ansonsten ist das der Weg, ja. Hatte selbst (als Ri auf Probe) einen Kollegen, der Ri kraft Auftrags war.
Ansonsten ist das der Weg, ja. Hatte selbst (als Ri auf Probe) einen Kollegen, der Ri kraft Auftrags war.
11.07.2020, 10:09
(11.07.2020, 09:54)Gast schrieb: Dass die Ernennung zum Richter kraft Auftrags nur bei Beamten möglich ist, ergibt sich aus § 14 DRiG ...
Ansonsten ist das der Weg, ja. Hatte selbst (als Ri auf Probe) einen Kollegen, der Ri kraft Auftrags war.
Danke für die Norm.
Dann scheidet eine Ernennung als Beamter auf Probe auch aus? Oder ist mit Beamter auf Zeit Probe gemeint?
Im Umkehrschluss muss man als Angestellter dann kündigen und sich als Proberichter ernenn lassen oder kennt da einer einen anderen Weg?
11.07.2020, 10:20
§ 16 DRiG
11.07.2020, 10:24
In der Finanzgerichtsbarkeit ist das glaube ich üblich. In Bayern kann man sogar nur Finanzrichter werden, wenn man zuvor Teil der bayerischen Finanzverwaltung war.
11.07.2020, 16:33
Geht das eigentlich auch, wenn man zur StA wechseln möchte? Also eine Abordnung von einer Bundesbehörde zur StA?
11.07.2020, 16:39
Wie sieht es aus für Angestellte im öffentlichen Dienst?
Gibt es da etwas Vergleichbares?
In die Richtung, dass man ggf. zurückkommen könnte, falls es mit der Richter-Tätigkeit doch nichts wird?
Gibt es da etwas Vergleichbares?
In die Richtung, dass man ggf. zurückkommen könnte, falls es mit der Richter-Tätigkeit doch nichts wird?
16.07.2020, 14:17
Wahrscheinliche eine blöde Frage, der Gesetzeswortlaut ist ja eindeutig (auf Zeit/Lebenszeit), aber als Beamter auf Probe kann man nicht sozusagen als Richter abgeordnet werden?
Dann muss man erst um Entlassung bitten und dann neu als Richter auf Probe eingestellt werden?
Dann muss man erst um Entlassung bitten und dann neu als Richter auf Probe eingestellt werden?
16.07.2020, 14:25
(16.07.2020, 14:17)Gast schrieb: Wahrscheinliche eine blöde Frage, der Gesetzeswortlaut ist ja eindeutig (auf Zeit/Lebenszeit), aber als Beamter auf Probe kann man nicht sozusagen als Richter abgeordnet werden?
Dann muss man erst um Entlassung bitten und dann neu als Richter auf Probe eingestellt werden?
Ein Richter kraft Auftrags MUSS nach 2 Jahren zum Richter auf LEBENSZEIT ernannt werden oder wieder Beamter sein. Das könnte nach einem Jahr als Probebeamter also kürzer sein als bei einem regulär eingestellten Proberichter.
;) also: nein, das geht nicht