14.03.2024, 19:11
An meinem Landgericht sind mir 2 Brückenassessoren bekannt und beide haben jetzt nach der Ernennung auch ihren ersten Dienstleistungsauftrag hier erhalten. Die konkrete Verwendung (welche Kammer) hat damit hingegen weniger etwas zu tun.
15.03.2024, 11:27
Womit kann man denn dann konkret rechnen, wann man als Brückenassessor anfangen kann? Also unterstellt man hat im Mai die mündliche und reicht alle Unterlagen sofort ein - ist es dann realistisch schon im Juni anzufangen?
08.01.2025, 09:42
Ich pushe auch noch mal in der Hoffnung, dass auf die letzte Frage mittlerweile jemand eine Antwort hat. Das Leben muss ja nach dem Examen auch irgendwie finanziert werden 😅
06.11.2025, 10:14
Erneuter Push von meiner Seite - hat jemand hier aktuelle Erfahrungen, von denen er oder sie berichten kann? Insbesondere würde mich interessieren, wie das mit gesetzlicher Krankenversicherung und mit der Rentenversicherung (Nachversicherung?) ist.
07.11.2025, 17:06
Ich hatte im Mai meine mündliche Prüfung, hab mich mit den schriftlichen beworben und direkt nach Einreichung des Gesamtzeugnisses mit den mündlichen Noten die Einladung zum Gespräch für Mitte Juni bekommen. Konnte dann auch direkt am 15.07.2025 anfangen in der Assessorbrücke. Geht also ziemlich schnell :) Man ist dann als wissenschaftliche Mitarbeiterin nach TVÖD 13 angestellt, waren dann so etwas über 4k brutto und ca. 2700 netto. Wurde dann auch in der Kammer ernannt, in der ich die Assessorbrücke hatte, konnte mich also schon voll gut in die Akten einarbeiten und terminieren (das ist auch so üblich, hab noch von keinem was anderes gehört). War ein sehr angenehmer Einstieg und kann das nur empfehlen.
07.11.2025, 17:08
Bzgl Krankenversicherung bist du während der Assessorbrücke Arbeitnehmer, daher normal pflichtversichert - hab deshalb ne Anwartschaft für die private Versicherung zur Überbrückung abgeschlossen.


