17.06.2023, 13:19
(17.06.2023, 10:53)Joko schrieb:(17.06.2023, 10:12)guga schrieb: ZPO regelt. Was willst du mit UWG gegen irgendein Unternehmen in Indien ausrichten, das fake Reviews postet?
Nicht gegen das Unternehmen, sondern gegen denjenigen, der wirbt. Kennst du dich mit Wettbewerbsrecht aus? :D
Anhang zu 3 III UWG Nr. 23b: Verboten ist
„die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung“
Das Verfahren der Kammer läuft wohl nicht nach der ZPO.
17.06.2023, 14:35
(17.06.2023, 10:53)Joko schrieb:(17.06.2023, 10:12)guga schrieb: ZPO regelt. Was willst du mit UWG gegen irgendein Unternehmen in Indien ausrichten, das fake Reviews postet?
Nicht gegen das Unternehmen, sondern gegen denjenigen, der wirbt. Kennst du dich mit Wettbewerbsrecht aus? :D
Anhang zu 3 III UWG Nr. 23b: Verboten ist
„die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung“
Darlegungs- und Beweislast?!
17.06.2023, 17:33
(17.06.2023, 09:58)Joko schrieb:(17.06.2023, 09:25)sl4442 schrieb:(17.06.2023, 01:53)Max Sauer schrieb: Positive Bewertungen kaufen und negative für die Konkurrenz.
lol
UWG ist dir ein Begriff?
Erstmal müsste das von der Gegenseite beweisen werden und eine Straftat wäre das - soweit ich weiß - nicht.
Die negativen Bewertungen könnten allerdings Schadensersatzsprüche in erheblichem Umfang auslösen, wenn es nachweisbar wäre.
17.06.2023, 18:54
(17.06.2023, 17:33)Max Sauer schrieb:(17.06.2023, 09:58)Joko schrieb:(17.06.2023, 09:25)sl4442 schrieb:(17.06.2023, 01:53)Max Sauer schrieb: Positive Bewertungen kaufen und negative für die Konkurrenz.
lol
UWG ist dir ein Begriff?
Erstmal müsste das von der Gegenseite beweisen werden und eine Straftat wäre das - soweit ich weiß - nicht.
Die negativen Bewertungen könnten allerdings Schadensersatzsprüche in erheblichem Umfang auslösen, wenn es nachweisbar wäre.
Klar ist das eine Beweis(Last)frage. Darum ging’s mir nicht.
Und dass die indischen Dienstleister einen nicht verpfeifen entspricht auch der Lebenswirklichkeit. Dass man es trotzdem nicht machen sollte finde ich nur fair.
17.06.2023, 20:16
(17.06.2023, 18:54)Joko schrieb:(17.06.2023, 17:33)Max Sauer schrieb:(17.06.2023, 09:58)Joko schrieb:(17.06.2023, 09:25)sl4442 schrieb:(17.06.2023, 01:53)Max Sauer schrieb: Positive Bewertungen kaufen und negative für die Konkurrenz.
lol
UWG ist dir ein Begriff?
Erstmal müsste das von der Gegenseite beweisen werden und eine Straftat wäre das - soweit ich weiß - nicht.
Die negativen Bewertungen könnten allerdings Schadensersatzsprüche in erheblichem Umfang auslösen, wenn es nachweisbar wäre.
Klar ist das eine Beweis(Last)frage. Darum ging’s mir nicht.
Und dass die indischen Dienstleister einen nicht verpfeifen entspricht auch der Lebenswirklichkeit. Dass man es trotzdem nicht machen sollte finde ich nur fair.
Der Dienstleister muss es auch nicht machen, dazu reicht ein anderer Mitwisser, bspw. die Frau, die einem nach der Scheidung nicht nur die Polizei und die Steuerfahndung auf einen hetzt, sondern auch weitere Geheimnisse ausplaudert...
Ich möchte damit einfach sagen, man sollte sich sehr sehr sicher sein, dass nur man selbst und der Inder von diesem Geschäft wissen. Selbst das halte ich schon für zu gefährlich. Die moralische Frage wäre mir jetzt egal, da man negative Bewertungen heutzutage ja ehh schnell und kostengünstig löschen lassen kann.
17.06.2023, 23:07
(17.06.2023, 18:54)Joko schrieb:(17.06.2023, 17:33)Max Sauer schrieb:(17.06.2023, 09:58)Joko schrieb:(17.06.2023, 09:25)sl4442 schrieb:(17.06.2023, 01:53)Max Sauer schrieb: Positive Bewertungen kaufen und negative für die Konkurrenz.
lol
UWG ist dir ein Begriff?
Erstmal müsste das von der Gegenseite beweisen werden und eine Straftat wäre das - soweit ich weiß - nicht.
Die negativen Bewertungen könnten allerdings Schadensersatzsprüche in erheblichem Umfang auslösen, wenn es nachweisbar wäre.
Klar ist das eine Beweis(Last)frage. Darum ging’s mir nicht.
Und dass die indischen Dienstleister einen nicht verpfeifen entspricht auch der Lebenswirklichkeit. Dass man es trotzdem nicht machen sollte finde ich nur fair.
Um was gings dir dann? Klugscheißen? "KeNnST dU diCh MiT WeTTtbeWerbSreChT AUS? :D"
Erzähle und bitte mehr, wie das UWG und das Wettbewerbsrecht in so einem Szenario weiterhelfen würden.