23.09.2022, 20:29
(23.09.2022, 13:36)Egal schrieb:(23.09.2022, 09:55)Tess T. Culls schrieb: Und ich dachte bei der Zusammenveranlagung werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengefasst und der Splittingsatz angewendet. Da wird doch kein individueller Steuersatz gesenkt.
Wie gesagt, setz dich mal damit auseinander.
Das eine ist das Ehegattensplitting (was entgegen vielen Berichten in den Medien, nicht abgeschafft werden soll): Gehalt Mann plus Gehalt Frau. Die Summe davon geteilt durch zwei.
Ergibt idR, da dein Gehalt rechnerisch sinkt, einen Steuervorteil für euch, da dein Gehalt mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Das Gehalt deiner weniger verdienenden Ehefrau zwar höher, als ihr tatsächlicher Verdienst, aber in Summe für euch als Ehepaar günstiger, als wenn jeder für sich einzeln eine Steuererklärung abgibt.
Der andere Punkt ist die Steuerklassenwahl und da will die BReg (meiner Meinung nach zu recht) die StKl-Kombi 3/5 abschaffen.
Egal, welche Steuerklasse ihr wählt, die unterjährige Abbuchung auf deinem Gehaltszettel ist nur eine Vorauszahlung, ähnlich wie der Nebenkostenvorauszahlung einer Mietwohnung. Erst am Ende des Jahres wird anhand eures Gesamtbruttogehalts (abzüglich Werbungskosten etc) die tatsächliche Steuerlast berechnet.
4/4 entspricht der 1 eines Singles: man zahlt unterjährig idR zu viel und erhält am Ende des Jahres Geld zurück. Mit 3/5 werden wie gesagt, die Steuerfreibeträge zu deinen Gunsten umverteilt. Normalerweise hat jeder Steuerpflichtige in Deutschland einen Grundfreibetrag von etwas über 9.000 Euro. Mit der Steuerklassenwahl 3/5 sinkt der Freibetrag desjenigen mit der 5 auf Null Euro und der Freibetrag desjenigen mit der 3 steigt auf 18.000 Euro.
Da du aufgrund dieser Besserstellung zu wenig Steuern zahlst, als du eigentlich müsstest, kommt am Ende des Jahres oft eine Nachzahlung dabei heraus. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, kannst du viel absetzen bzw. meine ich oben gelesen zu haben, dass deine Frau nur einen pauschal (durch den Arbeitgeber) versteuerten Minijob hat. Somit ist es für euch tatsächlich rechnerisch egal, da in eurem Fall Null plus x, geteilt durch 2, das gleiche ergibt, wie zwei Gehälter zu addieren und durch 2 zu teilen.
Wenn wir nur dein Gehalt betrachten, zahlst du jedoch zu wenig Steuern, weshalb dein Netto höher ist als das eines vergleichbaren Angestellten oder Beamten mit der Steuerklasse 1 oder 4. Derjenige zahlt, wie gesagt, unterjährig zu viel und hat daher ein geringeres Netto als du, erhält aber am Ende des Jahres diesen Betrag zurück.
Mein Mann und ich haben 4/4 trotz unterschiedlicher Gehälter. Ich erlebe zu oft, wie Frauen durch die StKl. 5 sagen "(Mehr) Arbeiten lohnt sich nicht". Mit 4/4 mit Faktor erreicht man ebenfalls, dass man unterjährig mehr netto vom brutto hat, ohne dass einer der beiden Ehepartner benachteiligt wird. Beim Faktor teilt man am Anfang des Jahres dem Finanzamt die voraussichtlichen Einkommen beider Eheleute mit. Das Finanzamt setzt diese zueinander ins Verhältnis und bildet daraus den Faktor, mit dem eure Gehälter individuell besteuert werden. Im Ergebnis weicht dieser Rechenweg am geringsten von allen Steuerklassen von der finalen Steuerlast ab.
@all: Sorry für's OT. Ich wollte es nur einmal erklären.
Warum sollte man mit Steuerklasse 3 zwingend etwas nachzahlen müssen? Es wird doch einfach anhand deines Einkommens unterjährig bereits "richtig" berechnet. Es ist eine "Vorauszahlung" aber in zutreffender Höhe
23.09.2022, 20:31
(23.09.2022, 20:29)Gast schrieb:(23.09.2022, 13:36)Egal schrieb:(23.09.2022, 09:55)Tess T. Culls schrieb: Und ich dachte bei der Zusammenveranlagung werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengefasst und der Splittingsatz angewendet. Da wird doch kein individueller Steuersatz gesenkt.
Wie gesagt, setz dich mal damit auseinander.
Das eine ist das Ehegattensplitting (was entgegen vielen Berichten in den Medien, nicht abgeschafft werden soll): Gehalt Mann plus Gehalt Frau. Die Summe davon geteilt durch zwei.
Ergibt idR, da dein Gehalt rechnerisch sinkt, einen Steuervorteil für euch, da dein Gehalt mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Das Gehalt deiner weniger verdienenden Ehefrau zwar höher, als ihr tatsächlicher Verdienst, aber in Summe für euch als Ehepaar günstiger, als wenn jeder für sich einzeln eine Steuererklärung abgibt.
Der andere Punkt ist die Steuerklassenwahl und da will die BReg (meiner Meinung nach zu recht) die StKl-Kombi 3/5 abschaffen.
Egal, welche Steuerklasse ihr wählt, die unterjährige Abbuchung auf deinem Gehaltszettel ist nur eine Vorauszahlung, ähnlich wie der Nebenkostenvorauszahlung einer Mietwohnung. Erst am Ende des Jahres wird anhand eures Gesamtbruttogehalts (abzüglich Werbungskosten etc) die tatsächliche Steuerlast berechnet.
4/4 entspricht der 1 eines Singles: man zahlt unterjährig idR zu viel und erhält am Ende des Jahres Geld zurück. Mit 3/5 werden wie gesagt, die Steuerfreibeträge zu deinen Gunsten umverteilt. Normalerweise hat jeder Steuerpflichtige in Deutschland einen Grundfreibetrag von etwas über 9.000 Euro. Mit der Steuerklassenwahl 3/5 sinkt der Freibetrag desjenigen mit der 5 auf Null Euro und der Freibetrag desjenigen mit der 3 steigt auf 18.000 Euro.
Da du aufgrund dieser Besserstellung zu wenig Steuern zahlst, als du eigentlich müsstest, kommt am Ende des Jahres oft eine Nachzahlung dabei heraus. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, kannst du viel absetzen bzw. meine ich oben gelesen zu haben, dass deine Frau nur einen pauschal (durch den Arbeitgeber) versteuerten Minijob hat. Somit ist es für euch tatsächlich rechnerisch egal, da in eurem Fall Null plus x, geteilt durch 2, das gleiche ergibt, wie zwei Gehälter zu addieren und durch 2 zu teilen.
Wenn wir nur dein Gehalt betrachten, zahlst du jedoch zu wenig Steuern, weshalb dein Netto höher ist als das eines vergleichbaren Angestellten oder Beamten mit der Steuerklasse 1 oder 4. Derjenige zahlt, wie gesagt, unterjährig zu viel und hat daher ein geringeres Netto als du, erhält aber am Ende des Jahres diesen Betrag zurück.
Mein Mann und ich haben 4/4 trotz unterschiedlicher Gehälter. Ich erlebe zu oft, wie Frauen durch die StKl. 5 sagen "(Mehr) Arbeiten lohnt sich nicht". Mit 4/4 mit Faktor erreicht man ebenfalls, dass man unterjährig mehr netto vom brutto hat, ohne dass einer der beiden Ehepartner benachteiligt wird. Beim Faktor teilt man am Anfang des Jahres dem Finanzamt die voraussichtlichen Einkommen beider Eheleute mit. Das Finanzamt setzt diese zueinander ins Verhältnis und bildet daraus den Faktor, mit dem eure Gehälter individuell besteuert werden. Im Ergebnis weicht dieser Rechenweg am geringsten von allen Steuerklassen von der finalen Steuerlast ab.
@all: Sorry für's OT. Ich wollte es nur einmal erklären.
Warum sollte man mit Steuerklasse 3 zwingend etwas nachzahlen müssen? Es wird doch einfach anhand deines Einkommens unterjährig bereits "richtig" berechnet. Es ist eine "Vorauszahlung" aber in zutreffender Höhe
"Da du aufgrund dieser Besserstellung zu wenig Steuern zahlst, als du eigentlich müsstest, kommt am Ende des Jahres oft eine Nachzahlung dabei heraus"
Man zahlt genauso viel Steuern wie man muss unterm Jahr und daher kommt es nicht zu einer Nachzahlung
23.09.2022, 20:33
(23.09.2022, 20:29)Gast schrieb:(23.09.2022, 13:36)Egal schrieb:(23.09.2022, 09:55)Tess T. Culls schrieb: Und ich dachte bei der Zusammenveranlagung werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengefasst und der Splittingsatz angewendet. Da wird doch kein individueller Steuersatz gesenkt.
Wie gesagt, setz dich mal damit auseinander.
Das eine ist das Ehegattensplitting (was entgegen vielen Berichten in den Medien, nicht abgeschafft werden soll): Gehalt Mann plus Gehalt Frau. Die Summe davon geteilt durch zwei.
Ergibt idR, da dein Gehalt rechnerisch sinkt, einen Steuervorteil für euch, da dein Gehalt mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Das Gehalt deiner weniger verdienenden Ehefrau zwar höher, als ihr tatsächlicher Verdienst, aber in Summe für euch als Ehepaar günstiger, als wenn jeder für sich einzeln eine Steuererklärung abgibt.
Der andere Punkt ist die Steuerklassenwahl und da will die BReg (meiner Meinung nach zu recht) die StKl-Kombi 3/5 abschaffen.
Egal, welche Steuerklasse ihr wählt, die unterjährige Abbuchung auf deinem Gehaltszettel ist nur eine Vorauszahlung, ähnlich wie der Nebenkostenvorauszahlung einer Mietwohnung. Erst am Ende des Jahres wird anhand eures Gesamtbruttogehalts (abzüglich Werbungskosten etc) die tatsächliche Steuerlast berechnet.
4/4 entspricht der 1 eines Singles: man zahlt unterjährig idR zu viel und erhält am Ende des Jahres Geld zurück. Mit 3/5 werden wie gesagt, die Steuerfreibeträge zu deinen Gunsten umverteilt. Normalerweise hat jeder Steuerpflichtige in Deutschland einen Grundfreibetrag von etwas über 9.000 Euro. Mit der Steuerklassenwahl 3/5 sinkt der Freibetrag desjenigen mit der 5 auf Null Euro und der Freibetrag desjenigen mit der 3 steigt auf 18.000 Euro.
Da du aufgrund dieser Besserstellung zu wenig Steuern zahlst, als du eigentlich müsstest, kommt am Ende des Jahres oft eine Nachzahlung dabei heraus. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, kannst du viel absetzen bzw. meine ich oben gelesen zu haben, dass deine Frau nur einen pauschal (durch den Arbeitgeber) versteuerten Minijob hat. Somit ist es für euch tatsächlich rechnerisch egal, da in eurem Fall Null plus x, geteilt durch 2, das gleiche ergibt, wie zwei Gehälter zu addieren und durch 2 zu teilen.
Wenn wir nur dein Gehalt betrachten, zahlst du jedoch zu wenig Steuern, weshalb dein Netto höher ist als das eines vergleichbaren Angestellten oder Beamten mit der Steuerklasse 1 oder 4. Derjenige zahlt, wie gesagt, unterjährig zu viel und hat daher ein geringeres Netto als du, erhält aber am Ende des Jahres diesen Betrag zurück.
Mein Mann und ich haben 4/4 trotz unterschiedlicher Gehälter. Ich erlebe zu oft, wie Frauen durch die StKl. 5 sagen "(Mehr) Arbeiten lohnt sich nicht". Mit 4/4 mit Faktor erreicht man ebenfalls, dass man unterjährig mehr netto vom brutto hat, ohne dass einer der beiden Ehepartner benachteiligt wird. Beim Faktor teilt man am Anfang des Jahres dem Finanzamt die voraussichtlichen Einkommen beider Eheleute mit. Das Finanzamt setzt diese zueinander ins Verhältnis und bildet daraus den Faktor, mit dem eure Gehälter individuell besteuert werden. Im Ergebnis weicht dieser Rechenweg am geringsten von allen Steuerklassen von der finalen Steuerlast ab.
@all: Sorry für's OT. Ich wollte es nur einmal erklären.
Warum sollte man mit Steuerklasse 3 zwingend etwas nachzahlen müssen? Es wird doch einfach anhand deines Einkommens unterjährig bereits "richtig" berechnet. Es ist eine "Vorauszahlung" aber in zutreffender Höhe
Nein, das lässt sich mit 4 mit Faktor erreichen.
25.09.2022, 10:17
(23.09.2022, 20:33)Gast schrieb:(23.09.2022, 20:29)Gast schrieb:(23.09.2022, 13:36)Egal schrieb:(23.09.2022, 09:55)Tess T. Culls schrieb: Und ich dachte bei der Zusammenveranlagung werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengefasst und der Splittingsatz angewendet. Da wird doch kein individueller Steuersatz gesenkt.
Wie gesagt, setz dich mal damit auseinander.
Das eine ist das Ehegattensplitting (was entgegen vielen Berichten in den Medien, nicht abgeschafft werden soll): Gehalt Mann plus Gehalt Frau. Die Summe davon geteilt durch zwei.
Ergibt idR, da dein Gehalt rechnerisch sinkt, einen Steuervorteil für euch, da dein Gehalt mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Das Gehalt deiner weniger verdienenden Ehefrau zwar höher, als ihr tatsächlicher Verdienst, aber in Summe für euch als Ehepaar günstiger, als wenn jeder für sich einzeln eine Steuererklärung abgibt.
Der andere Punkt ist die Steuerklassenwahl und da will die BReg (meiner Meinung nach zu recht) die StKl-Kombi 3/5 abschaffen.
Egal, welche Steuerklasse ihr wählt, die unterjährige Abbuchung auf deinem Gehaltszettel ist nur eine Vorauszahlung, ähnlich wie der Nebenkostenvorauszahlung einer Mietwohnung. Erst am Ende des Jahres wird anhand eures Gesamtbruttogehalts (abzüglich Werbungskosten etc) die tatsächliche Steuerlast berechnet.
4/4 entspricht der 1 eines Singles: man zahlt unterjährig idR zu viel und erhält am Ende des Jahres Geld zurück. Mit 3/5 werden wie gesagt, die Steuerfreibeträge zu deinen Gunsten umverteilt. Normalerweise hat jeder Steuerpflichtige in Deutschland einen Grundfreibetrag von etwas über 9.000 Euro. Mit der Steuerklassenwahl 3/5 sinkt der Freibetrag desjenigen mit der 5 auf Null Euro und der Freibetrag desjenigen mit der 3 steigt auf 18.000 Euro.
Da du aufgrund dieser Besserstellung zu wenig Steuern zahlst, als du eigentlich müsstest, kommt am Ende des Jahres oft eine Nachzahlung dabei heraus. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, kannst du viel absetzen bzw. meine ich oben gelesen zu haben, dass deine Frau nur einen pauschal (durch den Arbeitgeber) versteuerten Minijob hat. Somit ist es für euch tatsächlich rechnerisch egal, da in eurem Fall Null plus x, geteilt durch 2, das gleiche ergibt, wie zwei Gehälter zu addieren und durch 2 zu teilen.
Wenn wir nur dein Gehalt betrachten, zahlst du jedoch zu wenig Steuern, weshalb dein Netto höher ist als das eines vergleichbaren Angestellten oder Beamten mit der Steuerklasse 1 oder 4. Derjenige zahlt, wie gesagt, unterjährig zu viel und hat daher ein geringeres Netto als du, erhält aber am Ende des Jahres diesen Betrag zurück.
Mein Mann und ich haben 4/4 trotz unterschiedlicher Gehälter. Ich erlebe zu oft, wie Frauen durch die StKl. 5 sagen "(Mehr) Arbeiten lohnt sich nicht". Mit 4/4 mit Faktor erreicht man ebenfalls, dass man unterjährig mehr netto vom brutto hat, ohne dass einer der beiden Ehepartner benachteiligt wird. Beim Faktor teilt man am Anfang des Jahres dem Finanzamt die voraussichtlichen Einkommen beider Eheleute mit. Das Finanzamt setzt diese zueinander ins Verhältnis und bildet daraus den Faktor, mit dem eure Gehälter individuell besteuert werden. Im Ergebnis weicht dieser Rechenweg am geringsten von allen Steuerklassen von der finalen Steuerlast ab.
@all: Sorry für's OT. Ich wollte es nur einmal erklären.
Warum sollte man mit Steuerklasse 3 zwingend etwas nachzahlen müssen? Es wird doch einfach anhand deines Einkommens unterjährig bereits "richtig" berechnet. Es ist eine "Vorauszahlung" aber in zutreffender Höhe
Nein, das lässt sich mit 4 mit Faktor erreichen.
Genau. Weder 1, 4 (ohne Faktor) oder 3/5 berechnen die Steuer unterjährig komplett korrekt. Es ist ein Näherungswert (jemand, der 30k verdient, wird nicht am Ende des Jahres keine Steuern zahlen, wie jemand mit 60k) aber trotzdem ungenau.
4/4 mit Faktor ist dagegen sehr genau, weil das Finanzamt am Anfang des Jahres bereits die prognostizierten Einkommen kennt und daraus den Faktor errechnet.
01.10.2022, 10:37
ich lebe mit 3.5k sehr gut.
kollegin lebt damit sogar in hamburg gut.
im übrigen entspricht R1 auf anfangsstufe je nach BL einem gehalt von 70-75k in der freien wirtschaft.
wem das nicht reicht, der macht was falsch.
kollegin lebt damit sogar in hamburg gut.
im übrigen entspricht R1 auf anfangsstufe je nach BL einem gehalt von 70-75k in der freien wirtschaft.
wem das nicht reicht, der macht was falsch.
01.10.2022, 10:38
Als Single kein Problem. Aber dann ernähr mal Partner und 3 Kinder mit den 3.5k. Leben lässt es sich da auch, aber auf einem ganz anderen Level.
01.10.2022, 10:43
(01.10.2022, 10:38)HerrKules schrieb: Als Single kein Problem. Aber dann ernähr mal Partner und 3 Kinder mit den 3.5k. Leben lässt es sich da auch, aber auf einem ganz anderen Level.
Klassiker. Wer kennt sie nicht, die ganzen Familien mit Hausfrau und drei Kindern… realistisch ist halt 1-2 Kinder und der Partner arbeitet mindestens noch Teilzeit.
Natürlich reicht R1 nicht alleine für eine fünfköpfige Familie aber guess what, das normale Gehalt im Konzern genügt dafür auch nicht.
01.10.2022, 11:00
(01.10.2022, 10:43)Gast schrieb:(01.10.2022, 10:38)HerrKules schrieb: Als Single kein Problem. Aber dann ernähr mal Partner und 3 Kinder mit den 3.5k. Leben lässt es sich da auch, aber auf einem ganz anderen Level.
Klassiker. Wer kennt sie nicht, die ganzen Familien mit Hausfrau und drei Kindern… realistisch ist halt 1-2 Kinder und der Partner arbeitet mindestens noch Teilzeit.
Natürlich reicht R1 nicht alleine für eine fünfköpfige Familie aber guess what, das normale Gehalt im Konzern genügt dafür auch nicht.
Das ist vermutlich der Kern des Problems.
50 Jahre lang hat R1 wunderbar gereicht um nicht nur eine 5-köpfige Familie zu versorgen, sondern noch ein Reihenhaus in der Vorstadt zu finanzieren. Viele ältere Juristen in der Justiz haben das so gelebt bzw. leben das jetzt noch so in den letzten Jahren bis zur Rente.
Wenn es für junge Juristen in der Justiz "nur noch" als Beitrag zu einer Doppelverdiener Beziehung bei 1 bis 2 Kindern reicht, ist das schon ein gewisser Abstieg. Und zwar unabhängig davon, dass R1 für sich betrachtet immer noch ein solides Gehalt ist.
01.10.2022, 11:30
01.10.2022, 12:29
(01.10.2022, 11:30)DonJuansohn schrieb:(01.10.2022, 10:38)HerrKules schrieb: Als Single kein Problem. Aber dann ernähr mal Partner und 3 Kinder mit den 3.5k. Leben lässt es sich da auch, aber auf einem ganz anderen Level.
Bei R1 gibt’s doch ordentlich Familienzulagen.
Verheiratet + 3 Kinder bringt netto eher 4,3 bis 4,5k.
Und auch nur auf der ersten Stufe, das Gehalt steigt ja mit der Zeit.
Außerdem kommt dann nochmal bei 3 Kindern knapp 700€ Kindergeld hinzu.
Und bei einem Minijob des anderen Partners, was wohl zumutbar ist, kommt man da schon auf 5.500-6000€ netto nach ein paar Jahren, wer damit nicht (gut) über die Runden kommt macht was falsch.