14.03.2022, 16:30
Wenn ich mich nicht irre auch Anklage....Hab jedenfalls eine geschrieben...Berlin war echt mein Untergang heute.
14.03.2022, 16:31
(14.03.2022, 16:05)Gast schrieb: Gefühlt ne heftig überladene Klausur. Hab Wahlfach Strafrecht und fands dennoch sehr happig.Bei uns waren auch Dinge wie 211, 212 im BV ausdrücklich ausgeschlossen. Klingt echt richtig gemein in Berlin :O
1. TK: B1 gibt mit nem Ring seiner Ex ne Ohrfeige. Zudem beleidigt er sie als "Hure" / "Schlampe". Sie denkt sie hätte ihn "provoziert". Geschädigte is mittlerweile tot.
I. 223 I, 224 I Nr. 2 + hab Nr. 5 abgelehnt wegen flacher hand
II. 185 + --> strafantrag gestellt P: Strafantrag über Online-Anzeige = habs durchgewunken auch ohne Unterschrift über 158 StPO, da Verfolgungswille erkennbar
III. 123 + --> strafantrag gestellt
--> Beweise: Online-Anzeige der Geschädigten --> habs über 251 I Nr. 3 StPO gelöst
--> zudem hört ne benachbarte Oma die Beleidigung und sieht den Typen rausrennen. Sie sieht auch die "rote Wange" und "dass die Wange blutet" nicht aber die Handlung selber
--> oma selber konnte nur beweisen, dass der typ da war. aber zusammen mit der online anezeige hab ich gesagt, kann man alles beweisen.
--> hab noch kurz gesagt, dass 32 StGB - wusste nicht wie ich sonst das Provozieren einbauen sollte
2. TK: B1 holt sich nen B2 (kumpel) und will den neuen Freund und die Geschädigte verprügeln. Die rennen aufs Auto zu und sagen "gleich gibts ne Schläge". Der neue Freund steigt aus und wird verprügelt. Dabei flieht die Geschädigte aus Angst noch bevor es zur Körperverletzung kommt--> stürzt und stirbt am sturz. Spontan entscheidet sich der B2 ohne vorherigen Tatplan die Brieftasche und nen Feuerzeug mitzunehmen. Findet der B1 gut laut Beschuldigtenvernehmung.
Hinsichtlich der Exfreundin:
211/212 (-) kein hinreichender Beweis für Tötungsvorsatz für Hemmschwelle 261 StPO
223 I, 227 (-) kein Erfolg der KV
223 I, 227 I, 22, 23 erfolgsqualifizierter Versucht +
241 I, III, 223 I +
hinsichtlich neuer Freund:
223, 224 I Nr. 4+ Nr. 5 + hinsichtlich des neuen Freundes --> hab nr 2 abgelehnt da unklar war ob er den ring getragen hat
241 I, III, 223 I + hinsichtlich Bedrohung
hinsichtlich wegnahme
249 I, 250 II Nr. 3b), 251
(-) habs am Tatplan scheitern lassen da Aussage unverwertbar diesbezüglich (s.u.).
(-) zudem keine finalität
P: sukzessive mittäterschaft --> angerissen aber wegen den beiden (-) dann rausgeflogen
242 (-) da unklar ob wegnahme mit tatplan
246 (-) da keine zueignung --> geld noch drin --> spätere nutzung der karte hab ich gesagt reicht nicht aus um eigentümerähnliche position zu wollen
B2 bin ich rausgeflogen da ich dem mangels verwerbarer beweise nix nachweisen konnte.
Beweise:
a Beschuldigtenvernehmung --> 136a III 2 da Täuschung P: Abgrenzung kriminalitische List vs. Täuschung
b Spontanäußerung während der Vernehmung hinsichtlich ganz anderer Tat --> geht wieder da keine Auskunft in amtlicher Funktion
c Vernehmung in Haftprüfung und späterer Vernehmung bei Polizei --> wird gerügt wegen fehlender qualifizierter Belehrung. Hab dann an der Stelle Fernwirkung / Fortwirkung diskutiert und qualifierzierte Belehrung, dass es nicht so erheblich wie der urspgl. verstoß ist und daher abwägung. Mein Problem war: ich hab nicht gesehen, was der da ausgesagt haben soll. Daher wusste ich nicht ob der sich gebunden gefühlt hat etc...war ziemlich im luftleeren raum.
d Brieftasche wg durchsuchung bei Nachtzeit (4:20 Uhr) --> hab gesagt keine Gefahr im Verzug. Dadurch 104 I Verstoß aber nach Abwägung egal. Dennoch unverwertbar, da 105 I StPO verstoß willkürlich, denn man hätte 1,5h warten können auf Richterdienst der 6:00 Uhr wieder ordnungsgemäß da wäre.
e Aussage des Geschädigten: kannte den B1 nicht aber die Tote hat gesagt "das ist mein Ex" und hat nen Flammenherztattoo identifiziert. Die Oma aus Tatkomplex 1 hat das gleiche Tattoo gesehen und auch Polizeibilder des B1 von alten Verfahren zeigen das Tattoo (161 StPO).
TK3: Kontaktloses Zahlen mit Ec Karte:
1. 263 (-) wegen zahlungsgarantie will der händler nicht nachdenken, da bei kenntnis garantie entfallen könnte
2. 263a (-) betrugsspezifische auslegung --> nur karte + sperrahmen wird geprüft. Damit gerade nicht PIN = Mensch an stelle des Automaten würde auch nicht über die Berechtigung nachdenken
3. 269,270 (-) mangels PIN kein Aussteller --> keine gedachte Urkunde iSd 267 da aussteller fehlt damit ist 269,270 raus
4. 274 I Nr. 2 (-) kannte technische Background nicht. daher kein subjektiver Tatbestand
5. 303a (-) auch mangels Tatbestand
6. 266b (-) sonderdelikt für berechtigten karteneigentümer
hier kam noch nen beweis von der Bank bzgl der Nutzung der Karte hatte das aber schon im TK 2 angesprochen
TK4: Anspucken der Polizei bei Durchsuchung und Rausrennen
1. 223 I (-) Ekel reicht nicht aus
2. 113 (-) keine Gewalt
3. 240 lex generalis zu 113 und auch keine Gewalt
4. 185 tatbestand + aber hab keinen strafantrag gefunden daher rausgeflogen (gefühlt muss irgendwo ein strafantrag sein)
5. Rausrennen nicht strafbar, denn wegen nemo tenetur keine Strafbarkeit wenn man versucht frei zu sein.
Prozessuale Gutachten
I: Einstellung bzgl B2 voll / Bzgl B1 TK 3+4 eingestellt --> hier abgrenzung gemacht dass die Kartennutzung ne andere prozessuale tat ist isd 264 als die schlägerei auch wenns nur 39min dazwischen waren
--> Einstellungsnachrichten etc.
II. Zuständigkeit
--> 74 II schwurgericht wg. 227
III. U-Haft Anordnung 207 IV iVm 112 ff +
--> hier standardkram mit 121,122
--> in Fluchtgrund konnte man die BZR einträge verwurschten
IV. PV 140 --> wg Wahlverteidiger 141 I 1 egal
V. Sonstiges
--> Hab hier noch ne Herausgabe des Führerscheins und Ausweises des Geschädigten
--> Mitteilung 114 II 2 iVm 126 I an Ermittlungsrichter und Anklageüberstück an JVA
--> Nr 13 Mistra da Bewährungsbruch
Fazit: heftig
Bin gerade so durch und musste irgendwann nurnoch Urteilsstil machen und mich auf die Tatbestandsmerkmale schmeißen an denen es scheitert. Bin mir zudem bei mehreren sachen ultra unsicher (zB bei der durchsuchung) und bei der geschichte zum Raub....gefühlt konnte man auch noch 259 bringen aber hab das weggelassen hatte einfach keine Zeit mehr.
14.03.2022, 16:33
Das mit dem Ring ist ja echt ein Mysterium. Könnte schwören, dass der in Berlin nirgendwo drin stand in der Vorlage. Hab aber auch mit Berlinern gesprochen, die ihn gesehen haben. Doof gelaufen…
14.03.2022, 16:33
Ich habe in den ganzen AG-/Probeklausuren, die wir bisher geschrieben haben, noch nie SO eine überladene Klausur erlebt wie die heute in Berlin. Unglaublich…
14.03.2022, 16:35
(14.03.2022, 16:33)Noereg schrieb: Das mit dem Ring ist ja echt ein Mysterium. Könnte schwören, dass der in Berlin nirgendwo drin stand in der Vorlage. Hab aber auch mit Berlinern gesprochen, die ihn gesehen haben. Doof gelaufen…
Dass die sogar innerhalb der Bundesländern den Leuten unterschiedliche Klausuren austeilen wäre ja mal ein neuer Gag vom LJPA... :D
14.03.2022, 16:39
Oh man, unsere Klausur war dem GJPA BB wohl nicht schwer genug. Wird dann vllt für uns in den nächsten Klausuren schwerer/für euch einfacher
14.03.2022, 16:44
(14.03.2022, 16:39)HessVerbess schrieb: Oh man, unsere Klausur war dem GJPA BB wohl nicht schwer genug. Wird dann vllt für uns in den nächsten Klausuren schwerer/für euch einfacher
Ich verstehe nicht, warum das GJPA in Berlin die Klausur nochmal mit noch mehr TBen auffüllen musste.. die ersten beiden wären doch mehr als ausreichend gewesen. Wie soll man da noch eine gescheite Anklageschrift/B-Gutachten machen. Ich war extrem unter Zeitnot!
14.03.2022, 16:46
(14.03.2022, 16:35)Hessin22 schrieb:(14.03.2022, 16:33)Noereg schrieb: Das mit dem Ring ist ja echt ein Mysterium. Könnte schwören, dass der in Berlin nirgendwo drin stand in der Vorlage. Hab aber auch mit Berlinern gesprochen, die ihn gesehen haben. Doof gelaufen…
Dass die sogar innerhalb der Bundesländern den Leuten unterschiedliche Klausuren austeilen wäre ja mal ein neuer Gag vom LJPA... :D
Wäre Berlin absolut zuzutrauen. Was Behördenversagen angeht, werden hier ja regelmäßig neue Maßstäbe gesetzt…
Aber vermutlich hab ich’s einfach überlesen. Ärgerlich.
14.03.2022, 16:47
14.03.2022, 16:48
(14.03.2022, 16:47)Gast schrieb:(14.03.2022, 16:27)Hessin22 schrieb: Das ist ja echt fies. Bei uns nur die ersten beiden Tatkomplexe und zusätzlich der Hinweis im BV, dass der Online Strafantrag nicht wirksam gestellt wurde...
was? Bist du dir sicher? Ich meine nämlich, dass er wirksam gestellt wurde
Also bei mir stand da ziemlich sicher, dass er nicht wirksam gestellt wurde