11.10.2021, 15:04
(11.10.2021, 14:59)Gastnrw161 schrieb:(11.10.2021, 14:55)Gast schrieb: Und was sagen die NRWler?
Wir hatten den abschnitt mit dem autorennen nicht- bei uns war nur ein beschuldigter zu prüfen bugl goldkette.
Beweisverwertungsverbote (Lebenspartner) qualifizierte Belehrung.
Bei mir ist nur eine Unterschlagung durchgegangen-kein dreieecksbetrug mangels näheverhältnis, und im zweiten abschnitt auch nix-nichtmal ein versuchter betrug… keine ahnung…
hatte ich erst auch so in meiner LSK und dann doch rechtliches Näheverhältnis angenommen, weil mir die
BGB Vorschriften zum Fund eingefallen sind und dort was von Verwahrungspflicht usw. steht, aber keine Ahnung.. ich hoffe mal, dass man da beides vertreten kann
11.10.2021, 15:12
(11.10.2021, 15:04)PferdenUndEnten schrieb:(11.10.2021, 14:51)Gast1803 schrieb: Worin liegt der Vermögensschaden bei dem versuchten Betrug? Ist das nicht ähnlich wie bei der Sicherungserpressung kein erneuter Schaden, wenn der Eigentümer von einer weiteren Geltendmachung seiner Ansprüche abgesehen hätte, da sich die rechtswidrige Vermögenslage nicht weiter vertieft hätte? Deswegen bei mir nur Anklage gegen P...
Warum Versuch? Vermögensverfügung kam doch zustande, indem die G die Kette als richtige entgegennahm
Ich hätte die Vermögensverfügung in dem Verzicht auf die weitere Verfolgung der Rechte durch den Eigentümer als Endziel der beiden angesehen. Dazu kam es nicht. Dass die Frau das vorher entgegennimmt, beeinträchtigt ja die Rechte des Eigentümers noch nicht, da sie ja weiß, wer die Kette vorbeigebracht hatte usw.. jndfl habe ich mir das so gedacht in meiner parallelen Laiensphäre : )
11.10.2021, 15:21
(11.10.2021, 15:04)Gast1803 schrieb:(11.10.2021, 14:59)Gastnrw161 schrieb:(11.10.2021, 14:55)Gast schrieb: Und was sagen die NRWler?
Wir hatten den abschnitt mit dem autorennen nicht- bei uns war nur ein beschuldigter zu prüfen bugl goldkette.
Beweisverwertungsverbote (Lebenspartner) qualifizierte Belehrung.
Bei mir ist nur eine Unterschlagung durchgegangen-kein dreieecksbetrug mangels näheverhältnis, und im zweiten abschnitt auch nix-nichtmal ein versuchter betrug… keine ahnung…
hatte ich erst auch so in meiner LSK und dann doch rechtliches Näheverhältnis angenommen, weil mir die
BGB Vorschriften zum Fund eingefallen sind und dort was von Verwahrungspflicht usw. steht, aber keine Ahnung.. ich hoffe mal, dass man da beides vertreten kann
Ich fand das problematisch weil es ja einfach jedem gehören kann und sie ja nicht wirklich so eine schutz oder hüteverpflichtubg für die leute außerhalb der praxis übernimmt…
Ach man.. keine Ahnung. Bin gespannt was morgen dran kommt…
11.10.2021, 15:30
Wie habt ihr die getrennten Schmuckboxen bzw. diese Hervorhebung des Lebenspartners verarbeitet, dass er erst nach dem Anruf von der Zeugin von dem Diebstahl erfahren hat und die Kette schon vorher in die Box gelegt hatte? Das wurde ja mehrfach betont.
11.10.2021, 15:34
(11.10.2021, 15:30)GastNRW123 schrieb: Wie habt ihr die getrennten Schmuckboxen bzw. diese Hervorhebung des Lebenspartners verarbeitet, dass er erst nach dem Anruf von der Zeugin von dem Diebstahl erfahren hat und die Kette schon vorher in die Box gelegt hatte? Das wurde ja mehrfach betont.
Hab das iRd Hehlerei geprüft, was natürlich nicht durchgegangen ist, da Kenntnis erst nach Verbringen der Kette in die Schmuckbox
11.10.2021, 15:35
Habt ihr jetzt ein BVV bejaht? hab mir da schwer getan, weil er zuvor ja als Zeuge gar nicht sich selbst belastete...
11.10.2021, 15:38
Jura ist einfach. Und trotzdem schichten 5 Leute (allein in meinem Raum) mit Krankschreibung ab.
Damals war das alles anders. Da hat man sich das alles mit Briefe austragen und Panzer fahren erarbeiten müssen. Heute geht's zum Arzt
Damals war das alles anders. Da hat man sich das alles mit Briefe austragen und Panzer fahren erarbeiten müssen. Heute geht's zum Arzt
11.10.2021, 15:38
(11.10.2021, 15:30)GastNRW123 schrieb: Wie habt ihr die getrennten Schmuckboxen bzw. diese Hervorhebung des Lebenspartners verarbeitet, dass er erst nach dem Anruf von der Zeugin von dem Diebstahl erfahren hat und die Kette schon vorher in die Box gelegt hatte? Das wurde ja mehrfach betont.
Dass der S die Kette in seine Dose gelegt hat, war für mich die Beendigung des 1. Betruges.
Dann neuer, gemeinsamer Tatentschluss bzgl des versuchten Betruges, der G die Modekette anstatt der Goldkette zu zeigen. Als Tatentschluss zur Vfg. hab ich dann das Unterlassen die Goldkette zu erlangen, was Schaden für L war. Puh...wenn ich das so schriebe, klingt das schon wirr...
11.10.2021, 15:41
(11.10.2021, 15:35)Gast_RLP2020 schrieb: Habt ihr jetzt ein BVV bejaht? hab mir da schwer getan, weil er zuvor ja als Zeuge gar nicht sich selbst belastete...
Ich hab ein Beweiserhebungsverbot mangels Belehrung als Angehöriger bejaht, dann hätte S in der Beschuldigtenvernehmung qualifiziert belehrte werden müssen. Wurde er aber nicht. Widerspruch von S, deshalb Abwägung, ob BVV folgt. Hab dann ein bisschen Individualinteressen gg Strafverfolgunsinteressen abgewägt und BVV abgelehnt.
11.10.2021, 15:47
(11.10.2021, 15:34)GPA2021 schrieb:OK , aber in NRW mussten wir nur den B prüfen und nicht den Lebenspartner, daher kam das bei mir nicht vor.(11.10.2021, 15:30)GastNRW123 schrieb: Wie habt ihr die getrennten Schmuckboxen bzw. diese Hervorhebung des Lebenspartners verarbeitet, dass er erst nach dem Anruf von der Zeugin von dem Diebstahl erfahren hat und die Kette schon vorher in die Box gelegt hatte? Das wurde ja mehrfach betont.
Hab das iRd Hehlerei geprüft, was natürlich nicht durchgegangen ist, da Kenntnis erst nach Verbringen der Kette in die Schmuckbox