24.09.2021, 09:23
Ich habe noch gut 9 Monate bis zum Examenstermin und leider noch keine gute Taktik, was meine Skizzen vor dem Niederschreiben der Klausur angeht.
Meine Frage an euch: Bei einer Urteilsklausur z.B., schreibt ihr da eine ganze Relation vorab? Wie geht ihr da vor? Die Skizze im Gutachtensstil verwirrt mich bei Urteilsklausuren, weil ja das Ergebnis eben nicht oben steht usw...
Für Tipps dankbar! :)
Meine Frage an euch: Bei einer Urteilsklausur z.B., schreibt ihr da eine ganze Relation vorab? Wie geht ihr da vor? Die Skizze im Gutachtensstil verwirrt mich bei Urteilsklausuren, weil ja das Ergebnis eben nicht oben steht usw...
Für Tipps dankbar! :)
24.09.2021, 11:16
(24.09.2021, 09:23)Gast schrieb: Ich habe noch gut 9 Monate bis zum Examenstermin und leider noch keine gute Taktik, was meine Skizzen vor dem Niederschreiben der Klausur angeht.
Meine Frage an euch: Bei einer Urteilsklausur z.B., schreibt ihr da eine ganze Relation vorab? Wie geht ihr da vor? Die Skizze im Gutachtensstil verwirrt mich bei Urteilsklausuren, weil ja das Ergebnis eben nicht oben steht usw...
Für Tipps dankbar! :)
Oberste Regel: Keine ganzen Sätze in die Skizze.
Ansonsten nur Schlagwörter nutzen bzw. Rn suchen und dann an der richtigen Stelle in die Skizze einbauen, um sie später zu finden. Du musst die Skizze nur als Leitfaden sehen, der dich immer wieder auf die Spur bringt. Macht ja keinen Sinn Definitionen oder Sachen, die man eh weiß zweimal zu schreiben :) Viel Erfolg

24.09.2021, 11:44
würde sagen es kommt auf die jeweilige Klausur an. In StrR schreib ich i.d.R. nur die TK, Täter, TB auf und die entsprechenden Probleme; in ÖR kommt es schon mal vor, dass meine Skizze über 3. Seiten geht, damit ich in der Klausur nicht den Faden/Überblick verliere und in ZR hab ich auch schon mal ganz ohne Skizze geschrieben (ist aber eher Ausnahme). Finde ist so ähnlich wie mit der Seitenanzahl der Klausur, hängt sehr von der Art der Klausur ab.
24.09.2021, 14:50
Ich habe in bis jetzt fünf echten Examensklausuren bei nur zwei Klausuren das Schmierpapier benutzt. In Strafrecht aus staatlicher Sicht habe ich mir auf einem Blatt die Tatkomplexe mit zu prüfenden Straftatbeständen und Namen der Geschädigten aufgeschrieben. Auf einem anderen Blatt habe ich mir nach dem Niederschreiben jedes bejahten Straftatbestands alle Vorschriften aufgeschrieben die am Ende in die Liste der angewandten Vorschriften müssen.