11.02.2021, 17:50
Ich frags ganz knapp -> Geht das im Rahmen der Laufbahn?
Ich meine, dass meine Ausbilderin als Richterin (NRW) mal ein Jahr bei der StA war und dann die Möglichkeit hatte, zu wechseln. Fänd ich auch ganz nett, die Möglichkeit zu haben.
Ich meine, dass meine Ausbilderin als Richterin (NRW) mal ein Jahr bei der StA war und dann die Möglichkeit hatte, zu wechseln. Fänd ich auch ganz nett, die Möglichkeit zu haben.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
11.02.2021, 17:59
BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen
11.02.2021, 18:17
Ja ist in NRW möglich.
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?da...daten2=Vor
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?da...daten2=Vor
11.02.2021, 18:41
(11.02.2021, 17:59)Gast schrieb: BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen
BW ist ja auch eines der Länder, in denen das eine einheitliche Laufbahn ist und man auf jeden Fall beides mal machen muss. In NRW ist das nicht so: hier entscheidest Du Dich grundsätzlich für Richter oder StA (sind auch jeweils unterschiedliche Einstellungsbehörden), so dass ein Laufbahnwechsel notwendig, aber wie bereits geschrieben auch möglich, ist.
11.02.2021, 19:04
(11.02.2021, 18:41)Ruhrpottgirl schrieb:(11.02.2021, 17:59)Gast schrieb: BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen
BW ist ja auch eines der Länder, in denen das eine einheitliche Laufbahn ist und man auf jeden Fall beides mal machen muss. In NRW ist das nicht so: hier entscheidest Du Dich grundsätzlich für Richter oder StA (sind auch jeweils unterschiedliche Einstellungsbehörden), so dass ein Laufbahnwechsel notwendig, aber wie bereits geschrieben auch möglich, ist.
Cringe
Warum macht man das? Es ist doch für alle nur förderlich wenn der StA auch mal richter war und umgekehrt
11.02.2021, 19:09
(11.02.2021, 19:04)Gast schrieb:(11.02.2021, 18:41)Ruhrpottgirl schrieb:(11.02.2021, 17:59)Gast schrieb: BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen
BW ist ja auch eines der Länder, in denen das eine einheitliche Laufbahn ist und man auf jeden Fall beides mal machen muss. In NRW ist das nicht so: hier entscheidest Du Dich grundsätzlich für Richter oder StA (sind auch jeweils unterschiedliche Einstellungsbehörden), so dass ein Laufbahnwechsel notwendig, aber wie bereits geschrieben auch möglich, ist.
Cringe
Warum macht man das? Es ist doch für alle nur förderlich wenn der StA auch mal richter war und umgekehrt
Ich hab da so keine Lust drauf, noch zur StA zu müssen.
11.02.2021, 20:05
Gerade in Bayern wenn man befördert werden will sind ständige Wechsel nicht unüblich.
11.02.2021, 20:41
(11.02.2021, 19:04)Gast schrieb:(11.02.2021, 18:41)Ruhrpottgirl schrieb:(11.02.2021, 17:59)Gast schrieb: BW in Probezeit 2 Jahre StA und Richter. Ist Pflicht bei der ordentlichen
BW ist ja auch eines der Länder, in denen das eine einheitliche Laufbahn ist und man auf jeden Fall beides mal machen muss. In NRW ist das nicht so: hier entscheidest Du Dich grundsätzlich für Richter oder StA (sind auch jeweils unterschiedliche Einstellungsbehörden), so dass ein Laufbahnwechsel notwendig, aber wie bereits geschrieben auch möglich, ist.
Cringe
Warum macht man das? Es ist doch für alle nur förderlich wenn der StA auch mal richter war und umgekehrt
Ein Zivilrichter ist ohne Vorerfahrung als Staatsanwalt einfach zu nichts zu gebrauchen!