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  5. Rente: Steuerliche Auswirkung der Nachversicherung
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Rente: Steuerliche Auswirkung der Nachversicherung
zukünftiger Rentner
Unregistered
 
#1
24.05.2022, 17:07
Während des Referendariats werden für mich keine Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung abgeführt, sondern es wird später eine Nachversicherung in der GRV oder in einem Versorgungswerk erfolgen. Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und frage mich, wie sich das im Hinblick auf § 10 I Nr. 2 lit. a) EStG (/Anlage Vorsorgeaufwand) auswirkt. Da noch nichts abgeführt wurde, kann ich wohl jetzt keine Sonderausgaben geltend machen. Sind die Sonderausgaben dann insgesamt im VZ, in dem die Nachversicherung geschieht, zu erfassen oder ist das ein Fall für eine rückwirkende Änderung des Steuerbescheids 2021?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit
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DMOWMYH
Member
***
Beiträge: 230
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2021
#2
25.05.2022, 11:17
(24.05.2022, 17:07)zukünftiger Rentner schrieb:  Während des Referendariats werden für mich keine Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung abgeführt, sondern es wird später eine Nachversicherung in der GRV oder in einem Versorgungswerk erfolgen. Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und frage mich, wie sich das im Hinblick auf § 10 I Nr. 2 lit. a) EStG (/Anlage Vorsorgeaufwand) auswirkt. Da noch nichts abgeführt wurde, kann ich wohl jetzt keine Sonderausgaben geltend machen. Sind die Sonderausgaben dann insgesamt im VZ, in dem die Nachversicherung geschieht, zu erfassen oder ist das ein Fall für eine rückwirkende Änderung des Steuerbescheids 2021?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit


Würde mit § 11 I 1 EStG mal auf den VZ tippen, in dem du tatsächlich nachversichert wirst.
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