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  5. Aufhebung ArbeitsV was ist üblich?
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Antworten

 
Aufhebung ArbeitsV was ist üblich?
Gast
Unregistered
 
#11
23.01.2021, 13:10
(23.01.2021, 11:14)Gast schrieb:  Junge, hier mal ein Tipp von einem Arbeitsrichter:
Mach den Aufhebungsvertrag für Ende März und dann melde dich danach krank bis zum Ende. So läuft das


Und dann noch die Urlaubsabgeltung mitnehmen.
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Gast
Unregistered
 
#12
23.01.2021, 14:15
(22.01.2021, 16:54)Gast schrieb:  
(22.01.2021, 16:33)Gast Gast schrieb:  
(22.01.2021, 16:31)Gast schrieb:  Ich habe demnächst ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, weil wir einen AufhebungsV schließen wollen (Gründe dahinter seien jetzt mal dahingestellt). Meine Frage: was ist da denn so üblich? Beendigung zum normalen Kündigungszeitpunkt oder eher ? Abfindung? Freistellung? Hat hier jemand Erfahrungswerte?


Ist halt auch davon abhängig, wer hier wen los werden will und wieso. Will dich die Kanzlei loswerden aus wirtschaftlichen Gründen? Dann Abfindung, wenn du schon etwas neues hast, oder Freistellung, wenn du noch am Suchen bist.

Hat du Mist gebaut und es geht um die Frage außerordentliche Kündigung oder Aufhebung? Dann ist eine Beendigung zum normalen Kündigungszeitpunkt schon gut.


Beide Seiten wollen das ArbeitsV beenden. Ist also so gewollt. Ich habe mir ein Magengeschwür geholt und möchte dort nicht mehr arbeiten. Möchte nur gerne das für mich beste auch noch rausholen und daher wissen, was so “üblich” ist.

Grosskanzlei?
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Gast
Unregistered
 
#13
23.01.2021, 18:14
Nein, Unternehmen. Danach krank machen finde ich nicht so prickelnd: ich möchte es mir nicht versauen was das Arbeitszeugnis angeht. Ich habe Montag das Gespräch und mache mir nochmal ein paar Gedanken. Kann dann gerne berichten, falls es hier jmd. interessiert.
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Gast
Unregistered
 
#14
23.01.2021, 18:38
Wie wird das denn idR bei Großkanzleien gehandelt?
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11880
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2021
#15
28.12.2023, 21:48
Push.

Hat jemand Erfahrungswerte zu GK, insbesondere wenn nur die Kanzlei die Aufhebung wünscht (ohne Kündigungsgrund). Kann man ein Jahresgehalt verlangen?
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Hans123
Member
***
Beiträge: 91
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#16
28.12.2023, 22:10
(28.12.2023, 21:48)11880 schrieb:  Push.

Hat jemand Erfahrungswerte zu GK, insbesondere wenn nur die Kanzlei die Aufhebung wünscht (ohne Kündigungsgrund). Kann man ein Jahresgehalt verlangen?

Wie lange arbeitest du dort schon?
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#17
29.12.2023, 11:33
Das steht doch nun alles im Internet und ist easy zu finden Fragezeichen

- wenn du keine Verhandlungsmasse hast 0-0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- Kündigungsfrist einhalten, wenn du keinen Anschlussjob hast oder so schnell finden wirst
- Formulierung "zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" wenn du keinen Anschlussjob hast oder so schnell finden wirst
- Urlaub, ggf. Freistellung, Zeugnis, sonstige Ansprüche
- Ausgleichsklausel

Wenn du meinst, du findest schnell den nächsten Job, kannst du natürlich freier agieren und musst den Teil zur betriebsbedingten Kündigung nicht mit aufnehmen. Die Frist bis zur Beendigung würde ich trotzdem ausreichend lange vereinbaren, damit du ohne Stress suchen kannst.

Wie hoch die Abfindung ist und ob du überhaupt eine bekommst, ist Verhandlungssache. Wie gut stehen die Chancen, dass sie dich kündigen könnten? Wie lange warst du da? Wenn du wie der TE selbst gehen willst, gehen die Chancen auf Abfindung gegen null.

Und meine persönliche Meinung: manchmal sollte man einen Aufhebungsvertrag auch als Chance sehen. Offenbar war man mit deiner Leistung nicht zufrieden und bietet dir an, würdevoll die Kanzlei zu verlassen, statt gekündigt zu werden. Handel eine Abfindung raus, aber streite dich nicht um jeden Preis. Die Welt der Juristen ist kleiner als man denkt und möglicherweise hat der Partner der nächsten Kanzlei mit deinem jetzigen studiert o.ä.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.12.2023, 11:37 von Egal.)
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Humpa
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#18
29.12.2023, 14:43
Auch wenn der Inhalt eines Aufhebungsvertrags letztlich Verhandlungssache ist, orientiert man sich in der Regel an der Rechnung Beschäftigungsdauer in Monaten x Faktor. Bei fraglichen, betriebsbedingten Kündigungen wird häufig in Anlehnung an §1a KSchG Faktor 0,5 angesetzt. Wenn kein Kündigungsgrund besteht - und weder unterdurchschnittliche Leistung noch Meinungsverschiedenheiten mit dem Chef sind ein Kündigungsgrund - kann der Faktor auch deutlich höher ausfallen. Bei uns im Unternehmen wird regelmäßig mit einem Faktor von 1,2 gerechnet um die erwarteten Aufhebungskosten (Abfindung plus Freistellung) zu berechnen. Meist bleibt man da drunter, aber das verbucht die Personalabteilung dann als Verhandlungsgewinn. 
Wenn Du keine Anschlussbeschäftigung hast, würde ich zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist mit sog. Turboklausel raten, mit der Du Dir für die Arbeitssuche Zeit kaufen kannst.
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#19
29.12.2023, 18:29
(29.12.2023, 14:43)Humpa schrieb:  Auch wenn der Inhalt eines Aufhebungsvertrags letztlich Verhandlungssache ist, orientiert man sich in der Regel an der Rechnung Beschäftigungsdauer in Monaten x Faktor. Bei fraglichen, betriebsbedingten Kündigungen wird häufig in Anlehnung an §1a KSchG Faktor 0,5 angesetzt. Wenn kein Kündigungsgrund besteht - und weder unterdurchschnittliche Leistung noch Meinungsverschiedenheiten mit dem Chef sind ein Kündigungsgrund - kann der Faktor auch deutlich höher ausfallen. Bei uns im Unternehmen wird regelmäßig mit einem Faktor von 1,2 gerechnet um die erwarteten Aufhebungskosten (Abfindung plus Freistellung) zu berechnen. Meist bleibt man da drunter, aber das verbucht die Personalabteilung dann als Verhandlungsgewinn. 
Wenn Du keine Anschlussbeschäftigung hast, würde ich zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist mit sog. Turboklausel raten, mit der Du Dir für die Arbeitssuche Zeit kaufen kannst.

Richtig, nur dass die Beschäftigungsdauer in Jahren angeben wird.
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