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Antworten zu Thema: Anklageschrift - Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
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[quote="Berichterstatterin" pid='188740' dateline='1656003140'] Das WE richtet sich in seinem Umfang nach der Komplexität der Materie und soll dem Gericht einen besseren Überblick über den Verfahrensstoff vermitteln und die Entscheidung über Eröffnung/Nichteröffnung und ggf. weitere gestellte Anträge erleichtern. Es folgt meist im Aufbau dem Aufbau der Urteilsgründe, so dass Du gleichsam die Feststellungen zur Person und zur Sache sowie die Beweiswürdigung summarisch abbildest. Dabei gilt es, unnötige Wiederholungen zu vermeiden und möglichst nur dort ausführlich zu werden, wo es für die Bewertung des Tatverdachts und die Würdigung der Sache insgesamt nötig ist. Dazu führst Du kurz im Text aus und verweist ggf. auf den konkreten Aktenteil, dass das Gericht Deinen Hinweis nachvollziehen kann. Das sieht dann ungefähr so aus: I. Zur Person Der Angeschuldigte war im Tatzeitraum eingeschriebener Student der Rechtswissenschaften. Sein Studium finanzierte er mit einer Tätigkeit als studentische Aushilfe bei einem Lieferdienst. Er ist bisher unbestraft. Vom Tatvorwurf des ___ sprach ihn das Amtsgericht _____ mit rechtskräftigem Urteil vom ____ frei. (Hier würde man dann z.B. auf die BA verweisen). II. Zur Sache Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich des Tatvorwurfs zunächst auf den konkreten Anklagesatz Bezug genommen. Der Angeschuldigte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht (wenn er sagt, ich sage nichts ist das Schweigen zur Sache). Er wird jedoch durch die vorgenannten Beweismittel überführt werden. Dazu wird ergänzend ausgeführt: (Hier musst Du dann gucken, was in Deinem Fall maßgeblich ist, z.B. 1. Tatgeschehen Das unmittelbare Tatgeschehen wurde durch die Videoaufzeichnungen der __ aufgenommen. Diese zeigen insbesondere, dass der Zeuge Schmidt vor dem Angriff des Angeschuldigten in sein Mobiltelefon vertieft war (und deswegen keine Notwehrlage oder Provokation gegeben war...). 2. Identifizierung Der Angeschuldigte wurde nach der Öffentlichkeitsfahndung mit Auszugsbildern der Videoaufzeichnung durch die Zeugen X und Y als die Person auf den Bildern benannt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung konnte auch ein Pullover Supreme - wie auf der Videoaufzeichnung - sichergstellt werden. Es handelt sich dabei nach Angabe der Herstellerfirma um eine limiterte Sonderedition, die in Deutschland nur 129x verkauft wurde... .... [/quote]