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Antworten zu Thema: Erstes Urteil
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[quote="Gast" pid='119843' dateline='1617819608'] Nicht nur am Gericht sondern auch für die eigene Entwicklung gilt: es ist ein Prozess. Du wirst dich noch entwickeln. Keine Sorge. Die paar Urteile die ich in der Station getippt habe haben mir nix gebracht. Urteile schreiben ist auch nicht das was Richter zum Großteil in ihrer Arbeit machen, bei weitem nicht. Das Urteile schreiben in der Station soll viel eher auf das Examen vorbereiten, was wiederum wenig Sinn macht, weil die Examensakten sich zur Realität verhalten wie Pornos zu echtem Sex. Gerichtsentscheidungen habe ich in der Station mit einer gewissen "Arroganz" geschrieben: also sehr apodiktisch, was dem Urteilsstil ja in gewisser Weise innewohnt. Man beginnt halt mit dem Ergebnis und arbeitet sich daran ab. Das völlig Unproblematische / Offensichtliche lässt man entweder unerwähnt in der Praxis oder macht's extrem kurz. Keiner will von euch was zu Willenserklärugen hören, wenn ein Vertrag unstreitig ist. Ansonsten eng an Mustern arbeiten, falls eure Ausbilder euch die geben. Im Zweifel wollen die das genau so haben. Aber wichtig: Station ist nicht gleich Examen. Da können andere Regeln gelten, auch wenn immer wieder das Schlagwort des "Praktikerexamens" von den LJPAs gedroppt wird. [/quote]