Toggle navigation
Suche
Deine Referendarswelt
Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
RefNews - Das Blog zum Referendariat
Infoseiten zum Referendariat
Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen
oder
Registrieren
» Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort:
Passwort vergessen?
Merken
Antworten zu Thema: Standardmaßnahmen (VerwaltungsR)
Benutzername:
Betreff:
Smilies:
[
mehr
]
Deine Nachricht:
[quote="Gast" pid='94536' dateline='1610569220'] [quote='Gast' pid='94299' dateline='1610535249'] Daraus ergibt sich auch der maßgebliche Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens des Tatbestandes im Rahmen der Prüfung der Begründetheit (AF Klage standardmäßig Erlass der Verfügung, Dauer-VA Schluss der mündlichen Verhandlung [/quote] So darf man denken, weil man es sich so auch gut einprägen kann. Aber man sollte es tunlichst nichts so schreiben. Das BVerwG betont immer wieder, dass die Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich ist, eine materiell-rechtliche sei und es eine prozessuale Regel ("bei Anfechtungsklage i.d.R. ...") nicht gibt. Eine Faustformel lautet zwar, dass bei belastenden Nicht-Dauer-VAen der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich sei. Das ist aber nur eine grobe Näherung, weil es zahlreiche Ausnahmen gibt, und nicht unbedingt identisch mit dem Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung. [/quote]