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Antworten zu Thema: Verwaltungsvollstreckung
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[quote="Gast" pid='94959' dateline='1610646669'] Manchmal ist auch nur die Androhung rechtswidrig und nicht der GrundVA - Stichwort: Zwangsgeld ohne Angabe einer Höhe oder "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" - hatte ich mal in ner Anwaltaklausur in der AG. Hatte auch öfter mal Asylrecht ehrenmtlich gemacht - da kann man z.B. komplett abgelehnt werden, doch hat das BAMF ne Anordnung statt Androhung der Abschiebung oder andersrum fehlerhaft veranlasst, dann kann man zumindesr das aus der Welt bekommen. Klar, die Behörde kann nachliefern, doch genügt es manchmal Zeit zu verschaffen. [/quote]